Verwaltungsgericht Wien ermöglicht Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag „Self-ID“
„Offenkundig geht es um eine selbstbestimmte Zuordnung, für die keine besonderen Beweisregeln gelten“ so steht es im noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landesverwaltungsgerichts Wien. Die Kläger*in hatte auf Änderung des Eintrags zu „divers“ geklagt. Wie bereits bei der Klage zu „nicht-binär“ war die Diskriminierung beim Zugang zu den alternativen Geschlechtseinträgen Gegenstand der Verhandlung.
Das Gericht hat nun aber alle Hürden für nichtig erklärt: „Wäre die Eintragung der Geschlechtsidentität auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens oder anderer Unterlagen vorzunehmen, würde dies wohl den Zweck einer zu respektierenden individuellen Entscheidung unterlaufen“.
Es wird eine Revision des Innenministeriums erwartet. Wird die Erkenntnis von einem Höchstgericht bestätigt, können die Menschen einfach aufs Amt gehen und ihren Geschlechtseintrag ändern. Self-ID könnte also hierzulande schneller möglich werden, als bei unseren deutschen Nachbar*innen, die gerade ein Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg bringen.
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