Trotz Ende der Übergangsfrist des Verbots: kein Jagdgatter des Burgenlands aufgelöst
Es war ein langwieriger und mühsamer Prozess bis zum Gatterjagdverbot. Zunächst wollte die Landesregierung die 8 noch 2015 bestehenden Gatter nur regulieren. Der VGT dokumentierte daraufhin zahlreiche grausame Gatterjagden im Burgenland. Auch eine polizeiliche Sperrzone um das Jagdgatter von Alfons Mensdorff-Pouilly, die sich später nach einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts als rechtswidrig herausgestellt hat, konnte die Aktivist:innen des VGT nicht aufhalten. Schließlich wurde 2017 ein Gatterjagdverbot erlassen, das nach einer Übergangsfrist bis 1. Februar 2023 die Auflösung sämtlicher Jagdgatter vorsah. Doch dieses Verbot wurde im Dezember 2020 aufgehoben. Erst nach einer erfolgreichen VGT-Kampagne für eine Volksabstimmung über die Gatterjagd im Burgenland, wurde das Verbot reinstalliert. Jetzt ist es in Kraft getreten.
Doch nach einer aktuellen Recherche des VGT sind sämtliche Gatterzäune weiterhin geschlossen. Das Jagdgatter von Mensdorff-Pouilly ist völlig unverändert. Die Gatter von Draskovich und Esterhazy hatten jeweils ein geöffnetes Tor, bei Draskovich allerdings mit einem Bodengitter versehen, über das Paarhufer nicht gehen. Beim Jagdgatter in Strem sind etwa 100 m Zaun frisch entfernt worden, direkt dahinter im Gebüsch befindet sich aber ein zusätzlicher Zaun, der das Jagdgatter weiterhin hermetisch abriegelt. Bei einem heutigen Lokalaugenschein mit VGT-Obmann DDr. Martin Balluch und dem Grünen Landtagsabgeordneten Wolfgang Spitzmüller wurde das bestätigt.
Der VGT-Obmann dazu: "Wir sind es im Tierschutz leider gewöhnt. Neue Bestimmungen zum Schutz der Tiere werden einfach ignoriert. Zuerst haben wir die Bevölkerung überzeugt, dass die Jagdgatter weg müssen, dann die Regierung, sie zu verbieten. Jetzt werden wir die Behörden überzeugen müssen, das Verbot zu exekutieren. Aber auch diese Hürde werden wir nehmen, bis die Tierquälerei der Gatterjagd endlich im Mistkübel der Geschichte landet.
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Fotos von den Gattern (Copyright falls nicht anders angegeben: VGT.at)
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