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Betrifft: Beleghebammengeburten in NÖ Kliniken

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„Geburtshilfe ist eine sensible Materie. Frauen Sicherheit zu geben, sie in ihrem Selbstvertrauen zu stärken, ist ein wichtiger Teil von Hebammenarbeit“, betont Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums.

Feichtlbauer hat kein Verständnis für die Vorgehensweise der NÖ Landesgesundheitsagentur rund um die Kündigung der Verträge mit Beleghebammen. Ohne mit den Hebammen bzw. ihrer Standesvertretung auch nur Kontakt aufzunehmen, schrieb die NÖ LGA an die Kreißsaalleitungen, dass alle Vereinbarungen über die Durchführung von Hebammenleistungen in den NÖ Landesklinken per 31. März zu kündigen seien. Freiberufliche Hebammen sollten demnach ab 1. April keine Geburten mehr in NÖ Landeskliniken leiten dürfen.

Die Aufregung bei den betroffenen Hebammen und Frauen war bzw. ist groß, und das ist auch mehr als verständlich.

Der Leiterin der Landesgeschäftsstelle NÖ des ÖHG, Beatrix Cmolik, ist es jedenfalls gelungen, heute schon in Gespräche mit der NÖ LGA einzusteigen, und diese sollen nun rasch zu zufriedenstellenden Lösungen für die betroffenen Frauen und Hebammen führen. In Kürze soll die neue Regelung mit allen Eckpunkten – wie zB Haftungsfragen und Arbeitszeitregelung – stehen.

Beleghebammen-Regelungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Manche Bundesländer stehen Beleghebammen-Geburten in den Landeskliniken offen gegenüber, in anderen Bundesländern dürfen nur im Krankenhaus angestellte Hebammen zusätzlich als Beleghebammen arbeiten. In manchen Bundesländern gibt es gar keine Beleghebammen in öffentlichen Krankenhäusern.

ÖHG Forderung: Eins-zu-eins-Betreuung im Kreißzimmer

Das ÖHG fordert schon lange Hebammen-Stellenpläne in den Kreißzimmern, die eine verlässliche Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt möglich machen: Das heißt eine Hebamme ist für eine Gebärende da und zwar ab der aktiven Eröffnungsphase. Die wissenschaftliche Studienlage spricht eindeutig für die Eins-zu-eins-Betreuung durch die Hebamme während der Geburt, weil sie erwiesenermaßen mit weniger Komplikationen und Interventionen einhergeht und zu einer größeren Zufriedenheit der Frauen führt.  

Die Beleghebammengeburt mit der eigenen Hebamme in der Klinik ist natürlich Eins-zu-eins-Betreuung. Diese darf jedoch nicht nur Frauen vorbehalten sein, die sich eine Wahlhebamme leisten können.

„Für die verlässliche Eins-zu-eins-Betreuung in den Kreißzimmern brauchen wir die entsprechenden Hebammen-Stellenpläne, nicht die Berechnungsmethoden aus den 80er Jahren, die zum Teil immer noch angewendet werden. 35 bis 50 Geburten pro Jahr kann eine Vollzeit im Kreißzimmer arbeitende Hebamme betreuen – das sind die aktuellen Empfehlungen und die gehören umgesetzt“, fordert Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des ÖHG.

Kontakt:
Gerlinde Feichtlbauer
Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums
T: 0650 4018 233
M: gerlinde.feichtlbauer@hebammen.at

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