50 Jahre Jugendvertrauensrat: Mitbestimmung und Demokratie als Kernkompetenz | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

50 Jahre Jugendvertrauensrat: Mitbestimmung und Demokratie als Kernkompetenz

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Seit 50 Jahren gibt es den Jugendvertrauensrat schon. Am 1. Jänner 1973 trat das Jugendvertrauensrätegesetz in Kraft. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian war einer der ersten Jugendvertrauensräte: „Damals habe ich als Lehrling in einer Bank gearbeitet und stellte mich auf Anraten meiner Freunde und KollegInnen als Jugendvertrauensrat auf und wurde prompt gewählt.” Die Besonderheit dabei ist, dass der Jugendvertrauensrat, kurz JVR, seit 50 Jahren demokratisch von Lehrlingen gewählt wird, um eine gleichaltrige Vertretung zu haben.  

Für Richard Tiefenbacher, Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), ist die Bedeutung des Jugendvertrauensrates heute wichtiger denn je: „Das Jugendvertrauensrätegesetz war damals ein Meilenstein für die Mitbestimmung von Jugendlichen am Arbeitsplatz. Gerade heute ist es wichtig, diesen zu unterstützen, denn er ist nicht nur erste Ansprechperson für Lehrlinge, sondern auch ein verlässlicher Partner in der Ausbildung und beim ArbeitnehmerInnenschutz“, erklärt Tiefenbacher. 

Studie: 38 Prozent der JVR sehen Probleme im Betrieb 

Aktuell sind in Österreich mehr als 3250 JugendvertrauensrätInnen in allen Fragen der Ausbildung und darüber hinaus Sprachrohr, RatgeberInnen und VermittlerInnen ihrer jungen KollegInnen. Laut aktueller Studie der Österreichischen Gewerkschaftsjugend ist diese Mehrfach-Funktion so wichtig, denn immerhin 38 Prozent der Befragten JugendvertrauensrätInnen sind aktuell mit Problemen im Betrieb konfrontiert, die es zu lösen gilt. Und sie machen ihre Arbeit gerne: 9 von 10 der Befragten würden nämlich ihre Tätigkeit weiterempfehlen. „Umso wichtiger ist es, die Arbeit dieser jungen, engagierten Menschen wertzuschätzen und zu unterstützen. So war es in meiner Zeit als Jugendvertrauensrat, so ist es heute nach 50 Jahren immer noch”, sagt Wolfgang Katzian abschließend.

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