VGT kritisiert SPAR-Jubelmeldung zu Vernichtungsschlag gegen NGO-Kritik | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

VGT kritisiert SPAR-Jubelmeldung zu Vernichtungsschlag gegen NGO-Kritik

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Nach VGT-Kritik an SPAR reagierte der multinationale Konzern mit einer SLAPP-Klage mit völlig überhöhtem Streitwert, die zu einer Einstweiligen Verfügung führte, die jede Kritik an SPAR gerichtlich verbietet. Das OLG Wien hat jetzt diese Verfügung vollinhaltlich bestätigt. Der VGT beruft zum OGH und wird diesen Fall auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen, falls es nötig sein sollte. 

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Erinnern Sie sich an die Filmaufnahmen aus den Hühnermasthallen? Wer ist für das Tierleid aufgrund von Qualzucht verantwortlich? Die Betreiber:innen der Tierfabriken sagen, teureres Hühnerfleisch mit gesünderen Hühnerrassen werde nicht gekauft, weshalb sie diese Qualzucht einstallen müssen. Wer bestimmt, was gekauft wird? Vielleicht auch die Supermärkte, indem sie diese Produkte anbieten, noch dazu mit besonderem Aktionsbilligpreis? Das Oberlandesgericht Wien hat nun im auf diesen Fall übertragenen Sinn gesagt, nein, man dürfe keinen Supermarkt für dieses Tierleid mitverantwortlich machen. Mit keinem Wort, keinem Flugblatt, keinem Transparent. Man müsse das stumm hinnehmen und dürfe dazu gar nichts sagen. Ist das wirklich mit Meinungsfreiheit und Demokratie vereinbar?“ 

Und DDr. Balluch weiter: „Das OLG Wien argumentiert tatsächlich, dass der Supermarkt ja gar keine Tiere hält. Aber machen wir nicht ständig die Konsument:innen dafür verantwortlich, was ihr Konsum an Tierleid produziert? Die halten doch auch keine Tiere! Wenn die Konsument:innen mitverantwortlich sind, dann wohl auch derjenige, der ihnen dieses Tierleidfleisch verkauft! Das OLG Wien argumentiert, dass der Supermarkt aus wirtschaftlichen Gründen Tierleidfleisch verkaufen müsse und man ihn daher dafür gar nicht verantwortlich machen kann. Ernsthaft? Am Schluss ist niemand verantwortlich. Und das Gericht bestraft alle, die dem widersprechen!“ 

„Das OLG Wien sagt auch, dass sich SPAR ja so für Tierwohl einsetze und daher über jede Kritik erhaben sei. Das, bitteschön, ist eindeutig ein Werturteil, dem es jeder NGO freistehen muss, zu widersprechen. Eine Tierschutz-NGO wird doch nicht gezwungen werden können, ein armseliges Greenwashing von multinationalen Konzernen für gut befinden zu müssen, unter Androhung gerichtlicher Bestrafung! SPAR versucht mit dieser Klage ganz gezielt, zivilgesellschaftliches Engagement für Tiere zu verhindern, Kritik mit dem Gerichtsknüppel tot zu schlagen und sich aus jeder Verantwortung zu stehlen. Für eine freie Gesellschaft, die nicht dem Diktat multinationaler Konzerne unterliegt, ist es daher lebensnotwendig, diese absurde Klage mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Und genau das werden wir tun“, schließt DDr. Balluch.

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