FPÖ – Hauser: Laut Epidemiegesetz müssen zwangsgeschlossene Lokale voll entschädigt werden!
„Die Gießkannenausschüttungen durch die COFAG haben viele Betriebe, aber nicht alle erreicht. So schauen die meisten Gastwirte, die von den Zwangsschließungen und Betretungsverboten zu Pandemiebeginn betroffen waren durch die Finger. Der Bund und hier vorneweg das Gesundheitsministerium begründet dies mit dem damals neugeschaffenen Covid-Gesetzen“, erklärte heute der freiheitliche Tourismussprecher NAbg. Gerald Hauser.
Dass diese Vorgangswiese jedoch nicht rechtens ist, klärte nun der Verwaltungsgerichtshof und sprach einem Gastronomen eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz für den Zeitraum vom 17. bis 25. März zu. „Das aber auch nur, weil dieser gegen den ursprünglichen Entscheid klagte. Diese Vergütung des Verdienstentgangs muss voll und ganz an alle betroffenen Betriebe ausbezahlt werden, ob diese nun Einspruch erhoben haben oder nicht“, forderte Hauser.
„Die Aushebelung des Epidemiegesetzes durch die Regierungsparteien haben wir Freiheitliche immer kritisiert! Dadurch wurde aus einem gesetzlich zustehenden Rechtsanspruch gemäß Epidemiegesetz eine Goodwill-Aktion ohne Rechtsanspruch. Da für Covid-Hilfen Milliarden Euro durch den Bund ungerecht und nicht nachvollziehbar verteilt wurden, spart man jetzt bei den Wirten, was aber nicht sein darf!“, betonte Hauser.
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