WKÖ-Kopf: „Positive Impulse aus Investitionen nutzen – Fertigstellungsfrist verlängern“
Die Investitionsprämie ist eine Erfolgsgeschichte geworden, belegt jetzt eine Bilanz des Wirtschaftsministeriums. Aus der Sicht von WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf eine erfreuliche und plausible Erfolgs-Bilanz: „Mit der Umsetzung der Investitionsprämie im Jahr 2020 hat die Bundesregierung unsere Forderung nach Investitionsförderung aufgenommen und damit das richtige Werkzeug zur richtigen Zeit geschaffen. Die Prämie ist von unseren Betrieben sehr gut angenommen worden. Jetzt gilt es, die positiven Impulse daraus zu nutzen und den Betrieben die Umsetzung wie geplant zu ermöglichen – und zwar trotz der herausfordernden Umstände“, verweist Kopf auf die massiven Auswirkungen durch Covid-Pandemie, Lieferkettenengpässe, Ukraine-Krieg und Teuerung.
„All diese Rahmenbedingungen setzen unsere Unternehmen massiv unter Druck und erschweren langfristige Planungen und Investitionen in die Zukunft. Die Aufgabe der Politik ist es, hier abzufedern und ein investitionsfreundliches Klima zu erhalten. Daher ist es unbedingt erforderlich, die Fertigstellungsfrist der Investitionsprämie über den – jetzt vorgesehenen – 28. Februar 2023 auszudehnen, damit Betriebe die einkalkulierte Prämie tatsächlich auch erhalten “, fordert Kopf. Notwendig dafür sei lediglich eine Verlängerung der Frist mittels abgeänderter Richtlinie, die aus Sicht der Wirtschaft beihilferechtlich unbedenklich ist, damit die Unternehmen mit Investitionen unter 20 Millionen Euro die in Aussicht gestellte Unterstützung auch über diesen Zeitraum hinaus bekommen. Durch die Maßnahme würde das Bundesbudget nicht belastet.
„Es darf nicht sein, dass Unternehmen Förderungen verlieren, weil sich durch die Covid- oder Energiekrise oder unerwartete Komplikationen Fertigstellungen ihrer Invest-Projekte verschoben haben. Wir können es uns nicht leisten, diesen positiven Schwung jetzt abzuwürgen“, so Kopf. (PWK005/PM)
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