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Sozialkompass Guntramsdorf

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Auf Initiative von Bürgermeister Robert Weber (SPÖ) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15. Dezember das bisher größte Sozialpakt mit den Stimmen aller Parteien – einstimmig – beschlossen: Sozialkompass Guntramsdorf.

Bürgermeister Robert Weber: Es geht mir vor allem darum, dass wir als Gemeinde niemanden zurücklassen. In herausfordernden Zeiten brauchen gerade die die finanziell schwächer gestellten Guntramsforfer*innen Hilfe durch die Politik. Im Unterschied zu Bund und Lang können wir auf Gemeindeebene ganz gezielt unterstützen. So werde ich es beispielsweise nicht zulassen, dass sich Eltern oder Alleinerzieher*innen ein warmes Essen für ihre Kinder in den Betreuungseinrichtungen nicht mehr leisten können!

Die Marktgemeinde schlägt damit ein neues Kapitel in der örtlichen Sozialpolitik auf.
Der Sozialkompass gibt jenen Menschen Orientierung und finanziellen Halt, die alleine und ohne Hilfe nicht über die Runden kommen. Dabei reicht die Spanne der Sonderförderungen von Bezieher*innen des Heizkostenzuschusses, über Erziehungsberechtigte, die Hilfe bei der Nachmittagsbetreuung oder bei der Verpflegung ihrer Kinder brauchen, bis hin zu Pendler*innen, die ihr Jahresticket gefördert bekommen.

"Daher werden wir das Mittagessen oder die Nachmittagsbetreuung fördern. Gleiches gilt für unsere Pendler*innen, auch hier werden wir bei den Fahrtkosten helfen oder für Bezieher*innen des Heizkostenzuschusses nochmals Geld drauflegen!“, so Robert Weber weiter.

Selbst der Bereich der gesellschaftlich-kulturellen Teilhabe ist berücksichtigt: Denn wer sich vielleicht gerade noch die Miete leisten kann, hat am Monatsende wohl kein Geld für eine Eintrittskarte zu einer Kulturveranstaltung über. Doch gerade die Kultur schafft Abwechslung im grauen Alltag und sorgt dafür, dass niemand alleine sein muss. Über den Sozialkompass kann man sich einen ganz besonderen Kulturpass lösen, mit dem freier Eintritt zu allen Kulturveranstaltungen im Ort möglich wird.

Kurz: gesellschaftlich-kulturelle Teilhabe im Sinne von Inklusion neu gedacht    

Weber weiter:Die Maßnahmen von Bund und Land genügen aus meiner Sicht nicht, bzw. sind nicht treffsicher genug, um Menschen zu helfen, die mit einem Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze auskommen müssen!

Zur Finanzierung der Unterstützungsmaßnahmen werden sowohl geplante Straßenbauprojekte zurückgestellt, und die zugesagten finanziellen Mittel aus der Sonderförderung „Impfkampagne“ verwendet.

Der Sozialkompass im Detail

Voraussetzung für die folgenden Förderungen ist das gewichtete, monatliche Netto-Haushalts-Einkommen – dabei gibt es 3 Einkommenskategorien. Basis für die Zuordnung zu einer dieser drei Kategorien ist das gewichtete monatliche Netto-Haushalts-Einkommen, wobei zu einem Haushalt alle seit mindestens 12 Monaten in diesem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen zählen.

Ein nach Einkommenskategorien gewichtetes monatliches „Netto-Haushalts-Einkommen“ am Beispiel eines Ein-Personenhaushaltes 

  • Einkommenskategorie „A“ maximal € 1.165,35
    (=max. Armutsgefährdungsschwelle minus 15%) 
  • Einkommenskategorie „B“ 1.165,36 bis maximal € 1.233,90,00 (=max. Armutsgefährdungsschwelle minus 10%) 
  • Einkommenskategorie „C“ 1.233,90 bis maximal € 1.371,00
    (= max. Armutsgefährdungsschwelle)
  • Heizkostenzuschuss

Der vom Land NÖ geleistete Heizkostenzuschuss bzw. die seit dem Jahr 2022 bestehende Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss wird für berechtigte Bezieher*innen gemäß den Richtlinien des Landes NÖ, seitens der Marktgemeinde Guntramsdorf, mit zusätzlichen Euro 30,- unterstützt. (Überweisung bzw. Barauszahlung) 

  • Gemeinde-Mietwohnung 

Durch die Preisentwicklung der letzten Monate ist auch der Verbraucherpreisindex in einem Maße gestiegen, dass bei den von der Marktgemeinde vermieteten Wohnungen bereits im April eine Indexanpassung der Mieten vorgenommen werden hätte können. Der Gemeinderat hat diesbezüglich bereits ein Aussetzen der gesetzlichen Mieterhöhung für Wohnungen, welche dem Kategoriemietzins (Regelung durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) unterliegen, für das heurige Jahr beschlossen. Darüber hinaus soll auch bei alle anderen Mieter*innen von Gemeindewohnungen, welche die oben angeführten finanziellen Kriterien erfüllen und welche eigene Stichtage und Indexanpassungen in ihren Mietverträgen haben, einmalig die Mietzinsanpassung, bis zum Bezugsindex (= neuer Index als Ausgangsbasis), bis Anfang Jänner 2023, ausgesetzt werden. Jene Mieter*innen, welche bereits indexierte Mietvorschreibung erhalten haben, bekommen diese Differenz von der Hausverwaltung rückerstattet. 

  • Mittagessen in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (Kindergärten und Volksschulen)

Die massiven Teuerungen haben bereits dazu geführt, dass sich einige Familien das Mittagessen für ihre Kinder in den Krabbelstuben, Kindergärten und Volksschulen nicht mehr leisten können und ihre Kinder daher von diesem abmelden. Ein gutes und warmes Mittagessen für Kinder ist von enormer Wichtigkeit, daher wird (für alle Kinder und ab sofort) das Mittagessen in den oben genannten Betreuungseinrichtungen ab dem 1. Jänner 2023 für Kinder aus Haushalten, die der: 

  • Kategorie „A“ angehören, kostenlos sein

für Kinder aus Haushalten, die der

  • Kategorie „B“ angehören, um 50 % reduziert werden

sowie für Kinder aus Haushalten, die der

  • Kategorie „C“ angehören, um 25 % reduziert werden. 
  • Nachmittagsbetreuung (Kindergärten)

Wie beim Mittagessen braucht es auch bei der Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten Unterstützung. Für Haushalte, die der Kategorie „A“ angehören, werden ab dem 1. Jänner 2023 die Kosten der Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder in den öffentlichen Kindergärten in der Zeit vor 7 und nach 13 Uhr, wie folgt reduziert:

Bei benötigter Betreuungszeit in der

  • Kategorie „A“, minus 20%
  • Kategorie „B“, minus 10%
  • Kategorie „C“, minus 5% 
  • Mobilität

Selbst bei der Mobilität sind die Teuerungen massiv zu spüren – der Grund liegt bei steigenden Benzin- und Dieselpreisen. Auch die hohen Strompreise wirken sich negativ auf die Preisentwicklung im Öffentlichen Verkehr aus. Für jene Guntramsdorfer*innen, die unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze leben und auf Öffi´s angewiesen sind, gibt es auch in diesem Bereich finanzielle Unterstützung.
Konkret wird der Erwerb eines Jahrestickets „VOR Klima Niederösterreich, Burgenland“ und eines „VOR Top Jugendtickets“ rückwirkend ab 01.09.2022 gefördert.

Ersatzbetrag für Mitglieder eines Haushaltes,

  • der Kategorie „A“, 30 % des Ticketpreises

für Mitglieder eines Haushaltes, 

  • der Kategorie „B“, 25 % des Ticketpreises

für Mitglieder eines Haushaltes, 

  • der Kategorie „C“, 15 % des Ticketpreises

 

Sozialfonds der Gemeinde: Zur Abfederung von Härtefällen, die sich aus speziellen Konstellationen und/oder besonderen persönlichen Umständen ergeben könnten, wird der Sozialfonds der Marktgemeinde Guntramsdorf auf Euro 100.000,- / p.a. aufgestockt. 

Gültigkeit: Diese Unterstützungen werden vorerst befristet bis Ende 2023 bzw. bis auf Widerruf durch den Gemeinderat gelten. 

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