Pensionistenverband/Kostelka zu Pflege-Angehörigenbonus: Nichts als Hürden! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Pensionistenverband/Kostelka zu Pflege-Angehörigenbonus: Nichts als Hürden!

0 199

Der nunmehr im Parlament zur Beschlussfassung vorliegende Pflege-Angehörigenbonus wird vom unabhängige Pensionistenverband als „weitgehend unzureichend“ heftig kritisiert. Pensionistenverbands-Präsident Dr. Peter Kostelka: „Das hat schon im Frühjahr begonnen, als man in der ersten Fassung des Gesetzes auf die pflegenden Pensionist*innen schlicht vergessen hat und den Bonus dann aus dem Gesetz nahm und versprochen hat, im Herbst einen Angehörigenbonus, der auch pflegende Pensionist*innen einbezieht vorzulegen. Doch was jetzt beschlossen werden soll, ist schlicht nicht handhabbar und unbrauchbar.“

 

Die Kritikpunkte des Pensionistenverbandes am Pflege-Angehörigenbonus:

  • Die Höhe: Der Bonus beträgt 1.500 Euro im Jahr, also gerade einmal 4 Euro pro Tag für täglich aufopfernde Pflege und Betreuung eines Angehörigen. Damit kann man nicht einmal eine einzige Stunde mobile Pflege bezahlen, die die/den pflegenden Angehörige/n entlasten würde. Dazu kommt: Es gibt Einkommensgrenzen über die hinaus man keinen Bonus mehr bekommt.
  • Die Anspruchsvoraussetzungen: Der Bonus kann nur beansprucht werden, wenn sich die/der zu Pflegende bereits in Pflegestufe 4 oder höher befindet. In diesem Bereich findet aber die Pflege und Betreuung meist bereits im professionellen Umfeld statt. Der Pensionistenverband hat immer den Angehörigenbonus bereits ab Stufe 3 gefordert, damit der Großteil jener Angehöriger, die zu Hause pflegen und betreuen, davon profitieren können. Die Regierung schließt mit ihrer Einschränkung 75 Prozent der pflegenden Angehörigen vom Bonus aus.
  • Dazu kommt: Man muss in einem gemeinsamen Haushalt leben. Heißt: Die um die Ecke wohnende in Pension befindliche Tochter, die ihre betagte Mutter oder ihren Vater pflegt und betreut, bekommt KEINEN Angehörigenbonus.
  • Gültigkeit: Der Pflege-Angehörigenbonus wird erst ab Mitte 2023 gewährt. Der Pensionistenverband fordert, dass der Bonus rückwirkend bereits ab 1.1.2023 gelten soll.
  • Beantragung: Eine spezielle Beantragung stellt eine zusätzliche bürokratische Hürde dar, an der viele Anspruchsberechtigte scheitern werden. Es gibt viel zu wenig Information, wie und wo sie den Bonus beantragen können. Hier fordert der Pensionistenverband eine klare, einfache und niederschwellige Informationsoffensive und die Einführung einer österreichweiten Pflegetelefon-Hotline, an die man sich für Fragen und Unterstützung wenden kann.

Kostelka: „Statt endlich eine echte Pflegereform zu präsentieren, dilletiert die Regierung bei der Pflege und Betreuung zu Lasten der pflegenden Angehörigen und der Pflegebedürftigen herum. Jede/r weiß, dass wir für die Pflege einen konkreten Plan und ein klar formuliertes Ziel brauchen. Nämlich dass Pflege und Betreuung menschlich, personell gut ausgestattet, qualitätsvoll und leistbar sein muss. Mit schlecht gemachten Einzelmaßnahmen ist dieses Ziel nicht zu erreichen“, so der Pensionistenverbands-Präsident.

 

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pensionistenverband Österreichs

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.