Konsumentenschutzausschuss: Rauch sieht langfristige Finanzierung des VKI gesichert und kündigt Lösung im nächsten Halbjahr an | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Konsumentenschutzausschuss: Rauch sieht langfristige Finanzierung des VKI gesichert und kündigt Lösung im nächsten Halbjahr an

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Noch an einem Strang zogen alle Fraktionen bei der Behandlung der Regierungsvorlage zur Einrichtung einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucher:innen sowie von Menschen mit Behinderungen, die heute einstimmig im Konsumentenschutzausschuss beschlossen wurde. Weniger harmonisch verlief dann die Debatte über die langfristige finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation, einem thematischen Dauerbrenner in diesem Fachausschuss. Stein des Anstoßes bildete vor allem der von ÖVP und Grüne vorgelegte Entschließungsantrag, in dem die Regierungsparteien den zuständigen Minister ersuchen, einen Bericht über ein Förderkonzept für Verbraucherschutzorganisationen vorzulegen. Dies sei ein "Offenbarungseid" der Regierungsfraktionen, weil damit bestätigt werde, dass in den letzten Jahren nichts passiert sei, urteilte etwa Peter Wurm (FPÖ). Christian Drobits (SPÖ) sprach generell von einem sehr "schlechten Antrag" und "Augenauswischerei".

Für Missmut sorgte zudem die Tatsache, dass ursprüngliche Anliegen der Opposition wie etwa die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Personen von den Regierungsfraktionen zwar aufgegriffen, aber deren Lösung dann als eigene "Meilensteine" verkauft würden. Weiters auf der Agenda standen Anträge betreffend die Rechte von Konsument:innen gegenüber Energieversorgern sowie die – von der SPÖ geforderte – bessere finanzielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen.

Einbeziehung von Verbraucher:innen und Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von Normen als Gegengewicht zu wirtschaftlichen Interessen

Zur Sicherstellung der Beteiligung von Verbraucher:innen sowie Menschen mit Behinderungen an der Normentwicklung soll es zur Einrichtung und dem Aufbau einer "Fachstelle Normungsbeteiligung" kommen. Diese soll ab Jänner 2023 als Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes eingerichtet werden und in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards International und dem Behindertenrat das Normungsgeschehen beobachten sowie an der Erarbeitung von Normen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene teilnehmen. Das bislang in diesem Bereich tätige und aus Mitteln des BMSGPK geförderte Büro des Verbraucherrates könne aus organisatorischen Gründen nicht weitergeführt werden und müsse daher ersetzt werden, heißt es in der Regierungsvorlage. Normen hätten in den letzten Jahrzehnten massiv an Bedeutung gewonnen und würden jede und jeden Verbraucher:in und im Besonderen Menschen mit Behinderungen betreffen. Bei der Normentwicklung seien Organisationen, die diese Interessensgruppen vertreten, mangels Ressourcen deutlich unterrepräsentiert. Für die Finanzierung der Fachstelle sollen laut den Erläuterungen in den ersten Jahren – abhängig vom jeweiligen Bundesfinanzgesetz – maximal jedoch 400.000 € zur Verfügung stehen (1752 d.B.).

Von einem wichtigen Schritt sprach Abgeordnete Ulrike Fischer (Grüne), während Peter Weidinger (ÖVP) einen vernünftigen und fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen hervorhob. Auch Christian Drobits (SPÖ) und Peter Wurm (FPÖ) stimmten dem Vorhaben zu. Man werde sich die Umsetzung genau anschauen und hoffe auf gute Ergebnisse, merkte Wurm an.

Bundesminister Johannes Rauch erinnerte daran, dass eine Entschließung des Nationalrats vom Dezember 2021 Ausgangspunkt für die Regierungsvorlage war. Er freue sich, dass es durch den neuen gesetzlichen Rahmen nun gelungen sei, die dauerhafte Einbindung von Vertreter:innen der Verbraucher:innen sowie von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und damit gleichzeitig ein Gegengewicht zu den bisher primär "wirtschaftslastigen" Normungen zu bilden. Der Fachstelle werden etwa vier bis fünf Mitarbeiter:innen zur Verfügung stehen, was eine deutliche Aufstockung gegenüber dem bisherigen Stand darstelle.

Kontroverse Debatte über Sicherstellung der Finanzierung von Verbraucherschutzorganisationen

Um eine tragfähige Entscheidungsgrundlage für die mittel- und langfristige finanzielle Absicherung der Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation zu erhalten, ersuchen die Regierungsparteien den Konsumentenschutzminister, einen Bericht über ein Förderkonzept von Verbraucherschutzorganisationen vorzulegen. Dieser soll auf einer vom Ministerium in Auftrag gegebenen Evaluierung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Konsumentenschutzes sowie auf einem Vergleich verschiedener europäischer Organisationsmodelle basieren. Das Ergebnis der Evaluierung lasse aufgrund der derzeitigen Situation des VKI keine Gründe erkennen, welche die Förderwürdigkeit in Frage stellen könnten, hoben Antragsteller:innen Ulrike Fischer (Grüne) und Peter Weidinger (ÖVP) hervor. Gleichzeitig soll es auch in Bezug auf die anderen – größtenteils nur in Teilbereichen der Verbraucherpolitik tätigen – Verbraucherschutzorganisationen faire Bedingungen betreffend der Mittelzuwendung geben, heißt es in dem Entschließungsantrag (3016/A(E)).

Auch die FPÖ setzte sich erneut mit der Finanzierung des VKI auseinander. In ihrem Entschließungsantrag forderten die Freiheitlichen die Vorlage eines VKI-Finanzierungsgesetzes für das Jahr 2023, um die "wichtigste Institution des österreichischen Verbraucherschutzes und der Vertretung der Verbraucherinteressen" langfristig abzusichern. Konkret sollen dem VKI 4,5 Mio. € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie eine Million € zur Rechtsdurchsetzung und -fortbildung zur Verfügung gestellt werden. Die gegenüber den Regierungsvorschlägen vorgesehenen zusätzlichen Mittel in der Höhe von 500.000 € seien den Aufgaben in der Bewältigung der verbraucherschutzpolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, der Sanktionspolitik in Folge des Ukraine-Krieges sowie der Inflationsentwicklung geschuldet (2994/A(E)).

Da die Finanzierung des VKI gesichert sei, könne man den Antrag der Freiheitlichen vertagen, schlug Hermann Weratschnig (Grüne) vor. Außerdem sei nicht nur die Basisfinanzierung in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, sondern auch die zukünftige Arbeit des Vereins langfristig gewährleistet, wie der Entschließungsantrag belege.

Eine konträre Meinung vertrat Peter Wurm (FPÖ), den die Debatte an den Film "Und täglich grüßt das Murmeltier" erinnerte. Die letzten drei Jahre seien aus seiner Sicht "ein Fiasko" für den VKI gewesen, da der VKI trotz unzähliger Versprechen zu wenig Mittel erhalten habe. Er habe den Eindruck, dass man den VKI "scheibchenweise aushöhlen" wolle.

Sein Fraktionskollege Christian Riess konnte auch dem Entschließungsantrag wenig abgewinnen, weil sich ÖVP und Grüne damit nur daran erinnern würden, was ohnehin im Regierungsprogramm stehe.

Er habe selten so einen schlechten Antrag gesehen wie jenen der Regierungsfraktionen, fand Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) scharfe Worte. Er enthalte nicht nur viele falsche Punkte, sondern auch eine sehr bedenkliche Formulierung, wonach auch anderen Verbraucherschutzorganisationen Mittel zukommen sollen. Warum man das hineingeschrieben habe, fragte auch SPÖ-Vertreter Klaus Köchl.  

Als einzige oppositionelle Fraktion stimmten die NEOS der Regierungsinitiative zu, die laut Abgeordneter Katharina Werner aber kein "großer Wurf" sei und zudem keine zeitliche Perspektive enthalte.

Die langfristige Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation sei absolut gesichert, eine Demontage des VKI werde es unter seiner Ägide sicher nicht geben, versuchte Bundesminister Johannes Rauch die Gemüter zu beruhigen. Eine legistische Lösung stellte er für das erste Halbjahr 2023 in Aussicht. Was die Mittelzuwendung betrifft, so denke er, dass auch kleinere Organisationen eine gewisse Berechtigung hätten, Unterstützung zu erhalten. Der VKI bleibe aber zweifellos die zentrale Institution im Bereich des Verbraucherschutzes.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag der Regierungsparteien mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen; die freiheitliche Initiative wurde vertagt.

SPÖ: Erhöhung des Budgets für die Schuldenberatungsstellen um mindestens 1,5 Mio. € für das Jahr 2023

Das Thema Finanzierung stand dann auch im Mittelpunkt eines SPÖ-Entschließungsantrags, der mit ÖVP-Grünen-Mehrheit vertagt wurde. Im Konkreten geht es dabei um die bessere budgetäre Ausstattung der Schuldenberatungsstellen, die laut Abgeordneter Petra Wimmer (SPÖ) einen immer höheren Zulauf haben. Die Sozialdemokrat:innen fordern deshalb den Konsumentenschutzminister auf, sich im Rahmen des Finanzausgleichs für die Erhöhung der Förderung der staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen in den Bundesländern um mindestens 1,5 Mio. € für das Jahr 2023 einzusetzen. Zudem soll auch für künftige Jahre für eine ausreichende Dotierung Sorge getragen werden. Die aktuellen Probleme, die viele Privatpersonen sowie auch Geschäftstreibende vor finanzielle Herausforderungen stellen, würden die Wichtigkeit einer flächendeckenden und funktionierenden Schuldenberatung sowie von unabhängigen Finanzbildungsangeboten verdeutlichen (2970/A(E)).

Mehr Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen sowie mehr Tempo bei EU-weitem Recht auf Reparatur

In einer weiteren Initiative spricht sich die FPÖ für mehr Tempo bei der Umsetzung einer vom Nationalrat im November einstimmig beschlossenen Entschließung von ÖVP und Grünen zur Einführung eines EU-weiten Rechts auf Reparatur aus. Geht es nach den Freiheitlichen, soll dieses Vorhaben bis 31. März 2023 umgesetzt werden (2938/A(E)). Dasselbe gilt für den ebenfalls im November vom Nationalrat angenommenen Entschließungsantrag der Regierungsparteien für mehr Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen. Auch hier sprechen sich die Freiheitlichen für die Vorlage eines Gesetzesvorschlages durch die Justizministerin bis 31. März 2023 aus (2942/A(E)). Beide Anliegen wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen mehrheitlich vertagt.

Christian Riess (FPÖ) bedauerte, dass diese wichtigen Anliegen immer wieder auf die lange Bank geschoben werden. Die SPÖ-Mandatar:innen Elisabeth Feichtinger und Christian Drobits führten ins Treffen, dass es sich dabei um langjährige Forderungen ihrer Fraktion handle, die nun erfreulicherweise aufgegriffen werden. Was die diesbezüglichen Vorschläge der Regierung dazu betrifft, wäre es fairer gewesen, eine gemeinsame Vorgangsweise zu wählen, stellte Drobits fest.

Abgeordnete Ulrike Fischer (Grüne) bezeichnete die Fristsetzungen als kontraproduktiv, da an beiden Vorhaben bereits gearbeitet werde. Beim Thema Reparaturbonus wolle man noch den Legislativvorschlag der EU-Kommisson abwarten, begründete Abgeordneter Hermann Weratschnig (Grüne) den Vertagungsantrag. Auch auf nationaler Ebene sei man aktiv geworden, so seien bis dato bereits über 300.000 alte Elektrogeräte unter Inanspruchnahme des Bundesbonus repariert worden.

Bundesminister Johannes Rauch machte darauf aufmerksam, dass von Seiten des Justizressorts bereits ein Entwurf in Begutachtung gegangen sei, in dem es auch um die Kreditvergabe an ältere Menschen gehe. Wichtige Eckpunkte seien dabei das Weiterlaufen der Kredite nach Todesfällen, die Regelung der Gesamtrechtsnachfolge und der Verwertungsvereinbarung in Kreditverträgen sowie die Verpflichtung für Banken zu "angemessener Nachsicht" z.B. bei Stundungen.

Rechtsschutzmängel für Konsument:innen gegenüber Energieversorgern und Recht auf Grundversorgung mit Strom und Gas

Der Nationalrat habe im Rahmen der Verabschiedung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes auch in das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (EIWOG 2010) eingegriffen und ein gesetzliches Preisänderungsrecht von Energielieferanten gegenüber Verbraucher:innen sowie Kleinunternehmer:innen eingeführt, heißt es in einem NEOS-Antrag (2773/A). Die Überwachung der Bedingungen und insbesondere der Rechtsschutz des gesetzlichen Preisgleitrechts sei aber nicht hinreichend geregelt, da eine Überwachungskompetenz durch die E-Control Austria nur schwer aus dem bestehenden Gesetzeswortlaut ableitbar sei, argumentierte Katharina Werner (NEOS). Zudem sei durch die Änderung im EIWOG (§ 80 Abs. 2a) die Anwendung des Konsumentenschutzgesetzes ausgeschlossen und damit der kollektive Rechtschutz in diesem Zusammenhang verunmöglicht worden, kritisierte sie. Um den Verbraucher:innen den Rechtsweg mittels Verbandsklagen zu gewähren, brauche es daher entsprechende gesetzliche Änderungen.

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm wiederum machte auf die gesetzliche Verpflichtung von Strom- und Gaslieferanten aufmerksam, Privathaushalten und Kleinunternehmen einen Grundversorgungstarif anzubieten. Dieser Tarif dürfe für Haushaltskunden nicht über jenem Tarif liegen, zu dem die größte Anzahl der jeweiligen Kunden versorgt werde, skizzierte er. Kleinunternehmen dürften gegenüber vergleichbaren Kundengruppen nicht benachteiligt werden. Für Wurm ist allerdings unklar, ob diese im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) bzw. im Gaswirtschaftsgesetz verankerten Bestimmungen eingehalten werden. Er fordert insbesondere die Energieministerin, aber auch den Konsumentenschutzminister auf, die verlautbarten Tarife durch die zuständigen Behörden prüfen zu lassen (2904/A(E)).

Ulrike Fischer (Grüne) hielt den NEOS entgegen, dass es keine Verschlechterung gebe und die Befugnis zu Verbandsklagen aufrecht bleibe. Im Gegensatz dazu plädierte Christian Drobits (SPÖ) für Klarstellungen im Gesetz, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Hermann Weratschnig (Grüne) nahm zu den FPÖ-Forderungen Stellung und meinte, dass es klare Reglements gebe und die E-Control als Aufsichtsorgan agiere. Er verteidigte zudem das Instrument der Strompreisbremse, weil dadurch eine rasche Hilfe möglich gewesen wäre.

Es geben einen intensiven Austausch zwischen Energieversorgern, Klimaschutzministerium und seinem Ressort, betonte Bundesminister Johannes Rauch. Man sei mit "Volldampf" dahinter und werde sicherstellen, dass niemand in Österreich in den nächsten Monaten ohne Stromversorgung dastehen werde. Die E-Control nehme ihre Aufsicht wahr und habe die Energieversorger bereits vor einiger Zeit dazu aufgerufen, dass der Grundversorgungstarif nicht höher ausfallen dürfe als bei den Bestandskunden.

Beide Anträge wurden mehrheitlich vertagt. (Schluss) sue


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