Ottenschläger/Schnöll: Wenn das Fahrzeug zur Waffe wird, ist es weg!
„Wer durch Rasen Menschenleben im Straßenverkehr gefährdet, dem wird künftig der Entzug des Fahrzeuges drohen – bis hin zum endgültigen Verfall. Denn, wenn das Fahrzeug zur Waffe wird, ist es weg“, betont ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger zum heute in Begutachtung geschickten Entwurf der Novelle der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetztes. Gemeinsam mit dem Grünen Koalitionspartner und Verkehrsministerin Leonore Gewessler habe man ein „wirksames Paket gegen rücksichtslose und gefährliche Raserei“ ausgearbeitet, mit dem die Strafandrohungen aus dem im vergangenen Jahr beschlossenen ersten Raser-Paket nochmals deutlich erhöht werden.
Der Salzburger ÖVP-Landesrat Stefan Schnöll ergänzt: „Für Raserinnen und Raser darf es kein Pardon geben. Wer Menschenleben durch extreme Raserei rücksichtslos und leichtfertig in Gefahr bringt, dem soll das Auto auch abgenommen werden.“ Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Verkehrsministerin Gewessler sowie dem Grünen Verkehrssprecher Weratschnig haben Schnöll und Ottenschläger heute die Details der Novelle vorgestellt. Das Paket, so Ottenschläger, ziele auf schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von über 60 km/h im Ortsgebiet und von 70 km/h außerhalb von Ortsgebieten ab.
„Bei jenen Fahrerinnen und Fahrer, die unbelehrbar und wiederholt mit stark überhöhten Geschwindigkeiten unterwegs sind, wird das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt und die Lenkerberechtigung entzogen. Das bei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h innerhalb oder um mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebiet die unmittelbare Konsequenz“, sagt Ottenschläger. Schnöll hält fest: „Dann liegt die Entscheidung über einen Verfall des Fahrzeuges bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, die innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden hat. Ein Verfall droht nur im Falle extremer Geschwindigkeitsüberschreitungen oder bei Wiederholungstäterinnen und -tätern.“
Als „extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen“ gelten Übertretung von mehr als 80 km/h innerhalb oder 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Hier solle ein Verfall des Fahrzeugs bereits beim ersten Vergehen möglich sein, wenn dies im konkreten Fall geboten erscheine, um Wiederholungstaten vorzubeugen. Zusätzlich zum Verfall droht auch eine Geldbuße. Eine weitere wichtige Maßnahme werde die vorläufige Führerscheinabnahme bei zu hoher Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerorts und über 50 km/h außerhalb des Ortgebietes über dem erlaubten Limit sein. Diese Entscheidung sei bisher im Ermessen der amtshandelnden Organe gelegen, nun wird dies im Führerscheingesetz verankert.
Ottenschläger und Schnöll abschließend: „Mit diesem Paket gegen die Raserei im Straßenverkehr wird ein weiterer wichtiger Schritt für die allgemeine Sicherheit und den Schutz von Leben und Gesundheit gesetzt.“ (Schluss)
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