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Sozialausschuss: Grundvergütung von Zivildienern soll erhöht werden

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Grünes Licht gaben die Abgeordneten im heutigen Sozialausschuss für eine Novelle des Zivildienstgesetzes. Damit soll die Grundvergütung von Zivildienern auf 500 € im Monat erhöht werden. Einstimmig angenommen wurde ein Entschließungsantrag der NEOS mit der Forderung nach einer Erleichterung bei der Beantragung eines Behindertenpasses.

Vertagt wurde die SPÖ-Forderung nach einem jährlichen Armutsbericht sowie jene der FPÖ für ein höheres Kilometergeld. Ein FPÖ-Antrag zu Verschärfungen für Flüchtlinge fand keine Zustimmung bei den anderen Fraktionen.

Grundvergütung für Zivildiener soll auf 500 € im Monat angehoben werden

Die Regierung hat dem Nationalrat eine Novelle zum Zivildienstgesetz vorgelegt, die insbesondere eine höhere Grundvergütung für Zivildiener inklusive begleitender Maßnahmen zum Inhalt hat (1771 d.B.). Zudem sollen Wehrpflichtige künftig mindestens 21 Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls über diesen vorinformiert werden, um ihnen noch die Möglichkeit zur Abgabe einer Zivildiensterklärung zu ermöglichen.

Konkret schlägt die Regierung vor, die Grundvergütung für Zivildiener ab 2023 von monatlich 362,60 € auf 500 € anzuheben. Gleichzeitig soll das Zivildienstgeld, das bestimmte Rechtsträger vom Bund erhalten, um annähernd denselben Betrag (140 €) steigen. Das betrifft etwa Rettungsorganisationen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Alten- und Pflegeheime sowie die Flüchtlings- und die Katastrophenhilfe, die künftig eine monatliche Ausgleichszahlung in der Höhe von 740 € bzw. 550 € je Zivildiener bekommen. Außerdem verzichtet der Bund auf jene 130 €, die derzeit von nicht begünstigten Zivildienstorganisationen bzw. für über das Kontingent hinausgehende Zivildiener zu leisten sind. Die Kosten für das Maßnahmenpaket werden mit 16 Mio. € pro Jahr veranschlagt, wobei 12 Mio. € davon aus höheren Ausgaben und 4 Mio. € aus Einnahmenausfällen resultieren.

Mit der Novelle war ursprünglich vorgesehen, dass bis zu sieben Tage nach Zustellung des Einberufungsbefehls eine Zivildiensterklärung abgegeben werden kann. Da diese Lösung aber die militärische Planbarkeit erschwert, brachten ÖVP, SPÖ und Grüneim heutigen Ausschuss einen Abänderungsantrag ein. Dieser sieht als Ergänzung vor, dass Wehrpflichtige mindestens 21 Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls über diesen vorinformiert werden. Damit soll ihnen noch die Möglichkeit zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gegeben werden. Diese kann wie bisher bis zu zwei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls erfolgen.

Darüber hinaus sieht die Regierungsvorlage ergänzende Adaptierungen vor, damit die Administration bestimmter finanzieller Ansprüche von Zivildienern wie der Wohnkostenbeihilfe weiterhin beim Heerespersonalamt bleibt. Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

Zufrieden über die Novelle und über den mit dem Abänderungsantrag erzielten Kompromiss zeigten sich die Zivildienstsprecher Lukas Brandweiner (ÖVP), David Stögmüller (Grüne) und Michael Seemayer (SPÖ). Brandweiner betonte, dass man auf Kritikpunkte der Opposition eingegangen sei und nun eine gute Lösung für offene Fragen gefunden habe. Die Anhebung der Grundvergütung sei eine wichtige Anerkennung der Leistungen, die von den Zivildienern erbracht werde, sagte Stögmüller. Man vermeide außerdem den Aufbau von kostspieligen Doppelstrukturen, indem die Zuständigkeit für den Zivildienst beim Heerespersonalamt bleibe. Auch Seemayer meinte, dass es sinnvoll sei, keine Parallelstrukturen aufzubauen. Mit der Vorabinformation habe man eine brauchbare Lösung für alle Seiten gefunden. Gerald Loacker meinte, die Novelle sei zwar aus Sicht seiner Fraktion nicht in allen Punkten gesetzestechnisch ideal gelöst, gehe aber in die richtige Richtung. Auch die NEOS würden ihr daher nicht im Wege stehen.

NEOS für Erleichterungen bei Beantragung eines Behindertenpasses

Bei der Online-Beantragung eines Behindertenpasses müssen Betroffene derzeit auch ein aktuelles Passfoto hochladen. Für Menschen mit Behinderung sei der Gang zu Fotograf:innen aber mühsam und umständlich, kritisiert Fiona Fiedler (NEOS) in einem Entschließungsantrag (1792/A(E)), der einstimmig angenommen wurde. Sie fordert daher den Sozialminister auf, die Möglichkeit zu schaffen, die Verfügbarkeit von Fotos in bestehenden Datenbanken (zB. Führerschein, Personalausweis) zu prüfen und erst bei Nichtvorhandensein das Hochladen eines neuen Fotos zu verlangen. Kira Grünberg (ÖVP), Verena Nussbaum (SPÖ) Dagmar Belakowitsch (FPÖ) und Heike Grebien (Grüne) befürworteten den Antrag. Verena Nussbaum erinnerte an die offene Umsetzung von "One-Stop-Shops", also zentralen Ansprechstellen für Menschen mit Behinderung, wie in einer einstimmigen Entschließung des Nationalrats bereits gefordert.

SPÖ urgiert jährlichen Armutsbericht

In einem Entschließungsantrag zum Thema Armutsbekämpfung weist SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger darauf hin, dass die Armut in Österreich zuletzt gestiegen sei (2949/A(E)). Geschuldet ist das seiner Meinung nach unter anderem einer "nicht armutsfesten" Sozialhilfe mit vorgegebenen Höchstsätzen, einem zu geringen Arbeitslosengeld, das nicht mehr zur Existenzsicherung ausreiche, und hohen Wohnkosten. Um Armut zielgerichtet zu bekämpfen, braucht es seiner Meinung nach Daten und Fakten. Die SPÖ fordert daher einen jährlichen Bericht, der Entwicklung und Ursachen von Armut und Armutsgefährdung sowie Vorschläge zu Bekämpfungsmaßnahmen beinhalten soll.

Es gebe bereits den Sozialbericht, mit einem umfassenden Teil zu Armut, hinterfragte Markus Koza (Grüne) die Notwendigkeit eines weiteren Berichts und begründete damit seinen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde. Gerald Loacker (NEOS) befand den bestehenden Sozialbericht ebenfalls als ausreichend. Sozialminister Rauch kündigte für 2023 den nächsten Sozialbericht an.

FPÖ will Flüchtlinge zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten

Die FPÖ sieht den österreichischen Sozialstaat durch die hohe Zahl an Flüchtlingen überfordert und drängt unter dem Titel "Unser Geld für unsere Leute" auf gesetzliche Maßnahmen, um die Ausgaben für die Versorgung von Asylwerber:innen, Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten zu minimieren (2986/A(E)). So plädieren Dagmar Belakowitsch und ihre Fraktionskollegen Peter Wurm und Erwin Angerer dafür, die Grundversorgung für alle Flüchtlinge auf Sachleistungen zu beschränken, selbst wenn ihnen Asyl zuerkannt wurde. Zudem sollen sie zu unentgeltlicher gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden können. Weiters soll eine temporäre Sondersteuer in Höhe von 10 % des Einkommens für in den Arbeitsmarkt integrierte Flüchtlinge mit Schutzstatus dazu beitragen, zumindest einen Teil der Verfahrens-, Unterbringungs- und Integrationskosten abzudecken. Der Antrag blieb mit den alleinigen Stimmen der FPÖ in der Minderheit.

FPÖ fordert höheres Kilometergeld

Ein weiteres Anliegen der FPÖ ist die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes von 42 auf 60 Cent, rückwirkend mit Jahresbeginn 2022 (2993/A(E)). Zudem sollen alle, die im Gesundheits- und Sozialwesen aber auch bei Rettungsorganisationen und Feuerwehren berufstätig sind oder ehrenamtliche Arbeit leisten, für den Fall der Nutzung eines eigenen Fahrzeugs dieses amtliche Kilometergeld erhalten. Begründet wird die Initiative von Gerhard Kaniak, Rosa Ecker und Christian Ragger damit, dass das amtliche Kilometergeld – ungeachtet der aktuellen Teuerung – seit 2008 nicht mehr angepasst wurde. Zudem sei gerade die mobile Pflege stark von den aktuell hohen Spritpreisen betroffen, geben sie zu bedenken.

Man sollte das Kilometergeld nicht nur für einzelne Gruppen sondern breiter diskutieren, bei der Erhöhung aber mit Maß vorgehen, meinte Michael Hammer (ÖVP) und begründete damit seinen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde. Die geforderte Erhöhung sei angesichts der langen Nichterhöhung gerechtfertigt, meinte Josef Muchitsch (SPÖ) und forderte ebenfalls eine Erhöhung für einen breiteren Kreis im "Interesse der Pendler:innen". (Schluss Sozialausschuss) sox/pst


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