Grebien/Grüne begrüßt Budget für Menschen mit Behinderungen
„Bereits mit dem Budget 2021/2022 gab es eine kräftige Erhöhung der Mittel für Menschen mit Behinderungen. Diesen Weg zur Stärkung der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gehen wir mit dem Budget 2023/2024 entschlossen weiter“, freut sich Heike Grebien, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen. Im Sozialbudget stehen für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2023 insgesamt 183 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein Plus von rund 25,7 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr und entspricht einer Steigerung von rund 14 Prozent.
Für die zentralen Bereiche wie berufliche Teilhabe und gesellschaftliche Inklusion werden mehr Mittel zur Verfügung gestellt als in den Vorjahren. Projekte für berufliche Assistenz und integrative Betriebe sind finanziell abgesichert: Durch rund 30 Millionen Euro, die aus dem allgemeinen Budget heuer in den Ausgleichstaxfonds (ATF) fließen, stehen für Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe insgesamt 50 Millionen zur Verfügung. Für Projekte zur gesellschaftlichen Teilhabe gibt es weitere 50 Millionen.
Die beschlossene Pflegereform wird im Jahr 2023 mit 844,8 Millionen Euro finanziert. Damit werden unter anderem Maßnahmen für pflegebedürftige Personen, die insgesamt 90 Millionen Euro ausmachen, gefördert. So wird der Erschwerniszuschlag für demenziell Erkrankte wie kognitiv beeinträchtigte Personen von 25 auf 45 Stunden erhöht und die Anrechnung von 60 Euro auf das Pflegegeld bei gleichzeitigem Bezug der erhöhten Familienbeihilfe entfällt. Davon profitieren vor allem Familien mit Kindern mit Behinderungen. Für Entgeltzuschüsse für Pflege- und Betreuungspersonal (darunter auch Teile des Behindertenbereichs) sind im Zeitraum 2023-2026 insgesamt 570 Millionen Euro vorgesehen.
Darüber hinaus sind auch in anderen Ressorts Mittel und Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen eingeplant: Die Sportförderungen für Menschen mit Behinderungen betragen 2023 fünf Millionen Euro. Im Vergleich zu 2021 ist das eine Verfünffachung. Dabei werden die Mittel für einzelne Projekte wie Bewegungs- und Informationscoaches gesteigert.
Das Justizbudget steigt um 214,9 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Darin enthalten sind umfangreiche bauliche Maßnahmen zur Schaffung bedarfsgerechter Unterbringungsplätze im Maßnahmenvollzug und Mittel für große Personalsteigerungen. Darüber hinaus sieht der neue Rahmenplan der ÖBB vor, dass bis 2027 90 Prozent aller Bahnhöfe barrierefrei nutzbar sein werden. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen für das Jahr 2023 54,9 Millionen Euro zur Verfügung.
Aus dem Konsumentenschutzbudget erhält der Verein für Konsument:innenschutz (VKI) 3,5 Millionen Euro Basisförderung und es stehen Mittel zur Einrichtung der Fachstelle Normungsbeteiligung zur Verfügung. Damit werden Verbraucher:innen-Interessen in der Normung einschließlich
Barrierefreiheiten wahrgenommen und Menschen mit Behinderungen explizit als Konsument:innen mit Rechten anerkannt.
„Mit diesem Budget ist es uns trotz der Inflationsentwicklung gelungen, das hohe Niveau an Finanzierungen zu halten und dadurch die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch zahlreiche Maßnahmen und Projekte weiterhin zu stärken“, zeigt sich Grebien erfreut.
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