Stammler/Grüne zu Patentrechtsnovelle: Die Arbeit von Generationen schützen und Vielfalt bewahren
„Die Erteilung von Patenten auf konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen ist nicht ohne Grund verboten. Immer öfter beobachten wir, dass dieses Verbot unter Ausnutzung mehrerer Schlupflöcher umgangen wird. Im Extremfall kann sich ein Konzern mit einem einzigen Patent die Nutzungsrechte für einen jahrhundertealten Stamm sichern, mit der Absicht, Dritte von deren Verwendung auszuschließen“, sagt Clemens Stammler, Sprecher für Regionalpolitik und den ländlichen Raum der Grünen sowie Obmann der Grünen Bäuerinnen und Bauern, über die Novelle des Patentrechts.
Es ist aktuell möglich, Patente für genetische Varianten anzumelden, die man im Labor in einer Wildpflanze zwar entdeckt, jedoch nicht selbst erzeugt oder gar erfunden hat. „Patentiert wird hier also, was in der Natur ohnehin vorhanden war, wiederum mit dem Ziel, Dritte vor der Verwendung auszuschließen. Das ist künftig nicht mehr möglich und das ist gut so“, führt Stammler die Schlupflöcher aus, die nun konkret geschlossen werden.
Zusätzlich wird erstmals der Begriff „im Wesentlichen biologische Verfahren“ definiert. Pflanzen und Tiere, die mit biologischen Verfahren gezüchtet wurden, sind jedenfalls vom Patentrecht auszunehmen, auch wenn sie dieselben Eigenschaften aufweisen, wie ihre mittels Gentechnik erzeugten Zwillinge. „Diese Präzisierung hat tatsächlich sehr existenzielle Auswirkungen. Ohne Präzisierung können Patente auf Gentechnik genutzt werden, um die konventionelle Pflanzenzüchtung aus dem Markt zu verdrängen. Die Gentechnik würde dadurch zu Lasten der konventionellen Zucht einzementiert werden“, betont Stammler und plädiert angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise für Vielfalt: „Gerade einmal fünf Kulturen beanspruchen 75 Prozent der Anbauflächen, eine dramatische Verengung hat stattgefunden. Dabei ist die genetische Vielfalt entscheidend für die Klimaanpassung.“
Um den Novellierungsbedarf zu verdeutlichen nennt Stammler ein prominentes Beispiel: den Fall Carlsberg und Heineken gegen heimische Privatbrauereien. Die beiden Großkonzerne haben ein Patent auf Gerste, die sich für ein energiesparendes Brauverfahren besonders eignet. Die Eigenschaften der Gerste beruhen auf zufälligen genetischen Mutationen. Durch das Patent sind kleine Privatbrauereien von der Verwendung aller Gerstenpflanzen mit den entsprechenden genetischen Varianten ausgeschlossen, unabhängig davon, wie diese entstehen. Auch die Verwendung der Gerste zum Bierbrauen und das Bier selbst fallen unter das Patent.
„Fälle wie dieser führen zu einer Verengung des Saatgutmarktes, gehen zulasten der kleinen Betriebe und führen zu einem Rückgang des Wettbewerbs. Innovation wird dadurch verhindert, nicht gefördert. Zurecht sind heimische Privatbrauereien gegen dieses Vorgehen Sturm gelaufen. Die Politik müsse handeln war eine häufig geäußerte Forderung. Diesem Wunsch wollen wir nun nachkommen“, hält Stammler fest.
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