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Nationalrat schafft Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bis Jahresende

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Mit einer Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes wird ein neuerlicher Rechtsanspruch auf bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder eingeführt. Der Nationalrat sprach sich heute in Hinblick auf die aktuellen Infektionszahlen für eine Regelung aus, die nun bis Ende des Jahres gelten soll. Die SPÖ konnte sich mit zwei von ihr eingebrachten Entschließungsanträgen zur Sonderbetreuungszeit nicht durchsetzen.

Mehrheitlich angenommen wurde ein Initiativantrag der Koalition zur Klärung der Frage von Urlaubsansprüchen nach einer Kündigung aufgrund eines EuGH-Urteils. Keine Mehrheit fand sich für einen Antrag der NEOS auf Senkung der Lohnnebenkosten.

Neuerlicher Anspruch auf Sonderbetreuungszeit bis Jahresende

Der Nationalrat hat mehrheitlich einen Beschluss über eine 7. Phase der Sonderbetreuungszeit gefasst. Diese Betreuungszeit kann damit rückwirkend ab dem Schulbeginn am 5. September in Anspruch genommen werden, wenn sich die Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung nicht besuchen können. Das umfasst auch Kinder in Volksschulen und in Krabbelstuben und bei Tageseltern. Der erneute Rechtsanspruch, der bis Jahresende 2022 gilt, greift auch im Falle einer behördlichen Schließung von Klassen oder Kindergruppen, in diesem Fall auch für ältere Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie im Falle einer notwendigen Betreuung von Menschen mit Behinderung. Arbeitgeber:innen erhalten die Kosten für die Freistellung ihrer Mitarbeiter:innen – wie bereits in den vergangenen Phasen der Sonderbetreuungszeit – aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt.

Die befristete Verlängerung sei notwendig geworden, weil die Pandemie noch nicht vorüber sei und niemand sagen könne, wie lange sie noch andauern werde, stellte Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) fest. Kirchbaumer nützte die Gelegenheit auch, um zur COVID-19-Impfung aufzurufen.

Rosa Ecker (FPÖ) meinte, die Einsicht der Bundesregierung, dass die Sonderbetreuungszeit wiedereingeführt werden müsse, um Eltern zu entlasten, sei leider recht spät gekommen. Die FPÖ unterstütze aber die Maßnahme, da sie den Eltern helfe, ihren Betreuungspflichten nachkommen zu können.

Auch Barbara Neßler (Grüne) wies darauf hin, dass die Entwicklung der Pandemie eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeit notwendig mache. Mit dem Rechtsanspruch verringere man die Sorgen der Eltern. Eine unbefristete Verlängerung sei allerdings aus ihrer Sicht nicht sinnvoll, da man nicht sagen könne, wie lange die Pandemiesituation andauern werde und die Regelung an der Geltung diverser COVID-19-Gesetze hänge.

Fiona Fiedler (NEOS) kritisierte die Koalition für die Einbringung von Gesetzesänderungen per Initiativantrag. Das führe zu zahlreichen "Husch-Pfusch-Regelungen". Auch das nun vorliegende Gesetz sei in sich widersprüchlich und gehe von Annahmen aus, die nicht nachvollziehbar seien. So verstehe sie nicht, wieso die Regierung auch jetzt noch von Schulschließungen als sinnvollen Maßnahmen gegen die Pandemie ausgehe.

Die aktuellen Zahlen zeigten, dass COVID-19 weiter ein Problem bleibe und die Politik darauf reagieren müsste, sagte Petra Wimmer (SPÖ). Die SPÖ begrüße daher grundsätzlich, dass es nun wieder eine Sonderbetreuungszeit gebe. Gleichzeitig sei aber zu kritisieren, dass die Bundesregierung nach wie vor mit den immer wieder nur befristeten Verlängerungen den betroffenen Eltern keine Planungssicherheit gebe. Sie brachte daher einen Abänderungsantrag ihrer Fraktion ein, eine unbefristete Regelung des Anspruchs auf Sonderbetreuungszeit zu schaffen. Der Antrag fand keine Mehrheit.

Die Sozialdemokrat:innen haben ihre Forderungen zum Thema Sonderbetreuungszeit bereits früher in Entschließungsanträgen  formuliert, für die sich aber im Sozialausschuss und auch heute  im Nationalratsplenum keine Mehrheit fand. Die SPÖ tritt darin zum einen für eine unbefristete Verlängerung der Sonderbetreuungszeit ein. Sie fordert weiters eine Ausweitung des Anspruchs auf Sonderbetreuungszeit für Eltern von (Hoch)-Risikokindern mit Vorerkrankungen. Beide Anträge wurden vom Nationalrat mit Mehrheit abgelehnt.

Umsetzung von EuGH-Urteil bei finanziellem Urlaubsersatz

Mehrheitlich angenommen wurde eine Novellierung des Urlaubsgesetzes, des Landarbeitsgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes, wonach eine EuGH-Entscheidung vom November 2021 und ein darauf basierendes OGH-Urteil vom Februar 2022 umgesetzt werden sollen. Die Beschlussfassung erfolgte unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der Koalitionsfraktionen zur Korrektur eines Redaktionsversehens. Demnach stehe künftig auch Arbeitnehmer:innen, die ihr Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet haben, eine finanzielle Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub zu. Für das aktuelle Urlaubsjahr ist diese Bestimmung allerdings auf den EU-weit vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen beschränkt.

Die vorliegende Novelle demonstriere, dass ÖVP und Grüne "eindeutig auf der Seite der Arbeitgeber:innen" stehen, kritisierten Verena Nussbaum (SPÖ) und Dagmar Belakowitsch (FPÖ) einhellig. Beide zeigten sich enttäuscht darüber, dass nun lediglich ein Resturlaub im Ausmaß von maximal vier Wochen ausbezahlt werden müsse, obwohl das EuGH-Urteil auch eine Auszahlung des Gesamturlaubes erlaubt hätte. Gerade in Zeiten der Krise hätte man hier großzügiger sein können, so Belakowitsch. Zudem würden manche Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen über drei Jahre den Urlaub verwehren, wodurch dieser verfalle, erklärte Nussbaum. Daher stellte sie einen Entschließungsantrag, wonach das österreichische Urlaubsrecht dahingehend "europarechtskonform" anzupassen sei, dass ein Urlaubsanspruch nur dann nach zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres verjährt, wenn der/die Arbeitgeber:in dem/der Arbeitnehmer:in auch eine Inanspruchnahme des Urlaubs ermöglicht hat. Dieser blieb in der Minderheit.

Michael Hammer (ÖVP) entgegnete, dass die Opposition nicht verstanden habe, um was es in der Novelle gehe. Es handle sich um keine Beschneidung von Arbeitnehmerrechten, sondern um deren Ausbau, wie Markus Koza von den Grünen ergänzte. Bereits im Juli 2022 sei diese Regelung im Rahmen der Dienstrechtsnovelle für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beschlossen worden – laut Koza auch mit den Stimmen der FPÖ. Nun werde sie lediglich auf die Privatwirtschaft ausgeweitet, um die "gute Entscheidung" des EuGH umzusetzen.

NEOS treten für deutliche Senkung der Lohnnebenkosten ein

Ein Antrag der NEOS auf eine Senkung der Lohnnebenkosten fand keine Mehrheit im Plenum. Konkret gesenkt – oder gänzlich gestrichen – werden könnten laut Antragsteller Gerald Loacker vor allem nicht-arbeitnehmerbezogene Lohnnebenkosten, zu denen er etwa Beiträge zur Wohnbauförderung und zum Familienlastenausgleichsfonds, die Kommunalsteuer und die Wirtschaftskammer-Umlage 2 zählt. Aber auch bei den Unfallversicherungsbeiträgen sieht er Kürzungspotenziale. Insgesamt ortet er ein Entlastungsvolumen von 15 Mrd. €. (Fortsetzung Nationalrat) sox/wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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