Die 4. COVID-19-Impfung
Wie schnell das Nationale Impfgremium seine Meinung ändern kann. Wie weit sich Österreichs Corona-Politik von wissenschaftlichen Erkenntnissen entfernt hat (weit!). Welche unerwünschten Nebenwirkungen das wiederholte Impfen mit mRNA-Impfstoffen haben könnte. Und wer für Schäden im Endeffekt haften wird: nämlich die impfenden Ärzte.
Die 4. COVID-19-Impfung ist eine Off-label-Anwendung. In den Empfehlungen des NIG (Nationales Impfgremium) vom 10.08.2022 wurde die 4.Impfung (gemäß den Empfehlungen der EMA) für gesunde Personen bis 59 Jahre nicht empfohlen. Und zwar aus folgenden Gründen:
„Eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) verbessert bei immunkompetenten Personen bei den derzeit zirkulierenden Virusvarianten nur eingeschränkt und kurzfristig die Schutzwirkung gegen eine SARS-CoV-2-Infektion, bzw. eine milde Form der COVID-19-Erkrankung. Eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) wird daher für gesunde, immunkompetente Personen dieser Altersgruppe (Anm: 12-59 Jahre) derzeit nicht allgemein empfohlen, auch nicht für immunkompetentes Gesundheitspersonal, zumal diese Personengruppe – sofern 3x geimpft – nicht zu schweren Verlaufsformen mit stationären Aufenthalten tendiert.“
Trotzdem liefen längst die Werbekampagnen unserer Regierung für die 4. Impfung auf Hochtouren (sogar für Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren – „spätestens zu Schulbeginn!“) und es wird schon „fleißig“ geimpft (nach wie vor mit dem Impfstoff gegen das Ursprungsvirus von 2020!).
Das NIG macht eine Kehrtwende – im internationalen Alleingang
Am 31. August 2022 ändert das NIG seine Ansichten und empfiehlt nun eine 4. Impfung für alle ab 12 Jahren. Man darf sich fragen, ob sich die Wirksamkeit derselben Impfung, die noch am 10.8.22 als „nur eingeschränkt und kurzfristig“ bewertet wurde, innerhalb von drei Wochen so deutlich erhöht hat, dass diese Empfehlung gerechtfertigt ist. Es wird sogar schon angekündigt, dass voraussichtlich in den Herbst-/Wintermonaten eine weitere Impfung (mit angepassten Impfstoffen) notwendig sein wird. Mit dieser Empfehlung stellt sich Österreich gegen die Empfehlungen der EMA, wo es heißt: „A second booster with an mRNA COVID-19 vaccine should be considered for people aged 60 years and above, and for vulnerable persons.“ Nicht einmal die 3.Impfung wird von der EMA bei 12- bis 18-Jährigen allgemein empfohlen!
Studie: Legt wiederholte mRNA-Impfung das Immunsystem lahm?
Dabei ist die Auswirkung wiederholter Covid-Impfungen wissenschaftlich noch nicht geklärt. In einer aktuellen Studie zeigte sich, dass durch wiederholte Gaben von mRNA-Impfstoffen eine Immuntoleranz entstehen kann (bei herkömmlichen Impfstoffen konnte dieses Phänomen nicht nachgewiesen werden). Die antikörper-produzierenden B-Zellen stellen dabei nach der 2. und noch deutlich stärker nach der 3. Impfung in zunehmendem Maße auf die Produktion einer anderen Subklasse von Antikörpern (IgG4) um, die das Virus nicht mehr bekämpfen (wie der IgG1-Subtyp), sondern die Immunantwort des Körpers bremsen. Dieser Effekt wird z.B. bei einer Hyposensibilisierungs-Therapie von Allergikern ausgenützt, wo der Körper durch wiederholte Verabreichung des Allergens lernt, es als ungefährlich zu tolerieren. Wie sich dieser Effekt in der Praxis bei Covid auswirken wird, muss – laut Studie – weiter untersucht werden. In Österreich und Deutschland werden aber unbeeindruckt von diesen massiven Wissenslücken weiter Menschen (und auch Kinder!) zur 4. Impfung gedrängt, die laut permanenter öffentlicher Impfwerbung „sicher ist und wirkt”.
Politiker und Expertenteams setzen sich über Empfehlungen und Studienergebnisse hinweg. Warum? – Weil ohnehin die impfenden Ärzte haften.
Die Haftung für eventuelle Impfschäden liegt laut Gesundheitsminister Rauch bei den impfenden Ärzten, wenn sie den Patienten nicht über alle möglichen Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt haben (was kaum ein Arzt im gesetzlich geforderten Umfang macht). Das Gesundheitsministerium und das NIG nehmen sich gleich prophylaktisch aus der Haftung, indem sie ihren Empfehlungen einen Haftungsausschluss vorausschicken. Darin heißt es wörtlich: „Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in dieser Publikation trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des BMSGPK und der Autorin/des Autors ausgeschlossen ist. Rechtausführungen stellen die unverbindliche Meinung der Autorin/des Autors dar und können der Rechtsprechung der unabhängigen Gerichte keinesfalls vorgreifen.“ Im Hinblick auf den doch nicht unerheblichen Impfdruck, der seitens der Politik auf die Bevölkerung ausgeübt wird, mutet das doch etwas zynisch an.
Insgesamt werden in diesen „Empfehlungen“ des NIG (mit Absegnung des Sozialministeriums) viele Behauptungen aufgestellt, die nicht durch Studien belegbar sind bzw. die sogar schon durch Studien widerlegt wurden; die Klausel „alle Angaben ohne Gewähr“ wird hier weidlich ausgenützt.
Wir hoffen, dass auch in Österreich bald ein Umdenken stattfinden wird.
Den vollständigen Bericht inklusive verlinkte Quellen finden Sie hier: https://www.gesundheit-oesterreich.at/evidenz/4te-impfung/
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