NeSoVe: EU-Gesetz muss Betroffene von Zwangsarbeit entschädigen
Die EU-Kommission präsentierte gestern die geplante Verordnung zum Importverbot von Produkten aus Zwangsarbeit. Der Entwurf richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte unter Zwangsarbeit herstellen und in der EU auf den Markt bringen. Weltweit sind fast 28 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen.
„Es reicht nicht, dass Produkte aus Zwangsarbeit nicht mehr in unseren Einkaufstaschen landen. Die Arbeiter:innen, die diese Produkte unter menschenunwürdigen Bedingungen produziert haben, müssen im Fokus einer solchen Regelung stehen. Die betroffenen Arbeiter:innen müssen für das Leid, das ihnen zugefügt wurde, entschädigt werden!“ fordert Bettina Rosenberger, Geschäftsführerin von NeSoVe (Netzwerk Soziale Verantwortung). Sämtliche Bestimmungen, um Betroffene von Zwangsarbeit zu entschädigen oder ihnen den Rechtsweg zu eröffnen, fehlen im präsentierten Vorschlag.
Darüber hinaus kritisiert NeSoVe, dass Behörden in der EU überprüfen müssen, ob es Verdachtsfälle von Zwangsarbeit gibt, anstatt Unternehmen dokumentieren zu lassen, dass es keine Fälle von Zwangsarbeit in ihren Lieferketten gibt. Die Beweislast sollte daher nicht bei den EU-Behörden sondern, ähnlich wie bei der geplanten Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, bei den Unternehmen liegen.
Weiters beinhaltet der präsentierte Entwurf auch bei der Offenlegung von Lieferketten Schwachstellen. Denn nur mittels dieser Informationen kann untersucht werden, ob es zu Zwangsarbeit entlang der Lieferkette kam. Diese Angaben sind für zivilgesellschaftliche Organisationen und EU-Behörden essentiell, um betroffene Arbeiter:innen zu unterstützen.
„Ein EU-Importverbot darf nicht nur bedeuten, dass Produkte aus Zwangsarbeit bestenfalls am Zoll abgefangen werden, sondern muss die Arbeits- und Lebensverhältnisse der betroffenen Arbeiter:innen verbessern!“, appelliert Rosenberger abschließend.
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