NPO-Fonds: Weitere Prüfungen wegen Zahlungen an mögliche Partei-Teilorganisationen abgeschlossen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

NPO-Fonds: Weitere Prüfungen wegen Zahlungen an mögliche Partei-Teilorganisationen abgeschlossen

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Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) führt gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) vertiefte Prüfungen einer Reihe von Organisationen durch, die Förderungen aus dem NPO-Fonds erhalten haben. Dabei geht es um die Frage, ob diese Organisationen, die formal gemeinnützige Vereine sind und damit die Antragsvoraussetzungen erfüllen, auf Grundlage des Parteiengesetzes nicht dennoch auch als Teil einer Partei anzusehen sind und damit vom NPO-Fonds ausgeschlossen werden müssen.

Nun liegen weitere Ergebnisse der juristischen Prüfungen vor:

  1. Die Prüfung der Organisationen der Tiroler "Jungbauernschaft/Landjugend" ist größtenteils abgeschlossen. Im Zuge dieser Prüfung haben 120 Orts- und Bezirksvereine der Tiroler "Jungbauernschaft/Landjugend" gleichlautende Stellungnahmen sowie Unterlagen vorgelegt, aus denen sich ergibt, dass sie dem Tiroler Bauernbund, einer Teilorganisation der ÖVP Tirol, zuzurechnen und daher selbst als Teilorganisation im Sinne des Parteiengesetzes zu qualifizieren sind. Insbesondere bezeichnen sich diese Vereine selbst als Zweigvereine des Hauptvereins Tiroler Bauernbund, der sowohl laut Eigenbeschreibung als auch laut Statuten der ÖVP Tirol eine Teilorganisation der ÖVP Tirol ist. Zugleich werden diesen Teilvereinen wesentliche Elemente ihrer Statuten, die unabhängiges Handeln entscheidend einschränken, vom Hauptverein bzw. von der rechtlich unselbständigen Sektion des Tiroler Bauernbundes "Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend" zwingend vorgeschrieben. Von diesen 120 Teilvereinen werden daher die Förderungen des NPO-Fonds in der Höhe von insgesamt 816.752,15 Euro zurückgefordert. Drei weitere Vereine der Tiroler "Jungbauernschaft/Landjugend", die möglicherweise ebenfalls dem Tiroler Bauernbund zuzurechnen sind, haben anderslautende Stellungnahme als die oben genannten 120 Zweigvereine vorgelegt. Daher wurden weitere Unterlagen angefordert. Von acht weiteren Vereinen der Tiroler "Jungbauernschaft/Landjugend" wurden bereits aufgrund fehlender Rückmeldungen, die einen Verstoß gegen die vertragliche Verpflichtung zur umfassenden Mitwirkung bei Kontrollen darstellen, Förderungen in der Höhe von 56.961,62 Euro zurückgefordert. Davon wurden 9.088,57 Euro bereits zurückgezahlt.
  2. Abgeschlossen ist die Prüfung des Vereins "Vorarlberger Jungbauernschaft/Landjugend". Dieser konnte nachvollziehbar darlegen, dass er nach einer Statutenänderung im Jahr 2016 nicht als Partei oder Teilorganisation einer Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzusehen ist und daher beim NPO-Fonds antragsberechtigt war.
  3. Die Prüfungen der "Seniorenbund"-Landesorganisationen Oberösterreich, Kärnten, Tirol und Wien, die jeweils umfangreiche Unterlagen übermittelt haben, sind noch im Laufen. Vom Seniorenbund Vorarlberg wurde bereits im Juli der Förderbetrag in der Höhe von 24.700,33 Euro zurückgefordert.

Politische Parteien sowie Teilorganisationen politischer Parteien im Sinne des Parteiengesetzes (§ 2 Ziffer 1) sind beim NPO-Fonds nicht antragsberechtigt. Organisationen, die als "nahestehende Organisationen" im Sinne des Parteiengesetzes (§ 2 Ziffer 3) anzusehen sind oder in einem etwaigen sonstigen Naheverhältnis zu einer Partei stehen, sind nicht vom NPO-Fonds ausgeschlossen.

Der NPO-Fonds wurde im Frühjahr 2020 eingerichtet und ist ein europaweit einzigartiges Hilfsinstrument, um den gesellschaftlich wichtigen und auch wirtschaftlich zusehends bedeutsamen gemeinnützigen Sektor in der COVID-Krise zu unterstützen. Bisher wurden über 54.000 Anträge bewilligt und mehr als 766 Mio. Euro an Hilfen ausbezahlt. Anträge über das erste Quartal 2022 sind noch bis 31. Oktober möglich.

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