AK Tipps 2: Wenn der Urlaub ein Reinfall war | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

AK Tipps 2: Wenn der Urlaub ein Reinfall war

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Wien (OTS) – Flug gestrichen, verspätet oder storniert, schlechte Unterkunft, Anrufe bei Online-Vermittlungsportalen gingen ins Leere … – für viele war der Urlaub getrübt. Das zeigt eine erste AK Analyse von 377 Reisebeschwerden. Reisende haben Rechte und sollen sich nicht abspeisen lassen, rät die AK.

Verpatzter Urlaub – das können Sie tun:

+ Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at.

+ Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.

+ Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle.

+ Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Für die nächste Reise – das sollten Sie tun:

+ Beschweren und dokumentieren: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.

+ Buchen Sie direkt beim Anbieter: Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Online-Vermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsument:innen gerne zwischen Fluglinie und Online-Vermittlungsportal hin- und hergeschickt werden.

SERVICE: Die AK Analyse Reisebeschwerden 2022 finden Sie unter www.arbeiterkammer.at/reisebeschwerden.

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