Covid-19-Maßnahmen-Protest am kommenden Mittwoch - "Mutprobe" für Gesundheitsminister Rauch | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Covid-19-Maßnahmen-Protest am kommenden Mittwoch – „Mutprobe“ für Gesundheitsminister Rauch

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Wien (OTS) – Die Intransparenz bei der Festlegung so genannter Covid-19-Maßnahmen, die zu massiven Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte führten und deren Unverhältnismäßigkeit auch wissenschaftlichen längst bewiesen ist, führt jetzt zu neuerlichen Protestkundgebungen von NGO´s. Auch die Organisation „Demokratie und Grundrechte“, unterstützt von der Plattform RESPEKT, ruft aus aktuellem Anlaß zu einer Kundgebung auf: am kommenden Mittwoch, 24. August 2022, um 10.00 Uhr vor dem Gesundheitsministerium in Wien. Ob sich Minister Rauch der „Mutprobe“ einer Unterredung stellen wird, ist bis dato unbekannt. Das schriftliche Ansuchen um den Gesprächstermin blieb bislang seitens des Ministerbüros unbeantwortet.

Nein zu weiteren Diskriminierungen – Nein zur Epidemiegesetz-Verschärfung

Mit der Kundgebung vor dem Gesundheitsministerium wollen Mitglieder der Gruppe „Demokratie und Grundrechte“ im Namen tausender Unterstützer ihr klares „Nein zur Diskriminierung genesener Bürger“ und ihr klares „Nein zur Verschärfung des Epidemiegesetzes“ zum Ausdruck bringen, wie Sprecher Dr. Hannes Hofbauer betont. Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper sei ein elementares und unantastbares Grundrecht, das die Regierung zu akzeptieren habe. Alle Schritte, die diesem Grundrecht entgegenstünden, müssten daher rückgängig gemacht werden.

Forderungen an den Gesundheitsminister

Die Forderungen an den Gesundheitsminister, die am Mittwoch in einem direkten Gespräch mit ihm erörtert werden sollen, betreffen allesamt den persönlichen Bewegungs- und Freiheitsraum des Einzelnen:
In Österreich müssen die Grund- und Freiheitsrechte wieder uneingeschränkt gelten, jede Diskriminierung von Bürgern muss vermieden werden – unabhängig vom jeweiligen Gesundheitsstatus und eine neue Kultur der (politischen) Selbstbeschränkung u.a. bei der Festlegung von Regeln und Maßnahmen seitens der Politik einkehren.

Dr. Hannes Hofbauer nachdrücklich: „Lassen wir uns nicht täuschen! Die bisherigen Erfolge des anhaltenden Widerstandes – wie keine (offizielle) Impfpflicht, keine Zwangs-Quarantäne bei „positiven“ PCR-Tests und kein „Grüner Pass“ – haben ein Ablaufdatum. Mit düsteren Prognosen wird erneut ein Katastrophen-Herbst heraufbeschworen. Auch um zukünftige Handlungen zu legitimieren, ob erneuter Lockdown, Maskenpflicht all überall oder bereichsbezogener Impfzwang. Außerdem wurden bereits klammheimlich weitere gesetzliche Voraussetzung für ein hartes Durchgreifen geschaffen. Alles Insignien einer autoritären und faktenbefreiten Pandemie-Politik“.

Nein zur Diskriminierung Genesener

Bereits in zwei Tagen, am Mittwoch, 24. August 2022, ist es wieder soweit. Da tritt in Kraft, was das Bundesministerium für „Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ bereits in einer APA-Aussendung am 30. Mai angekündigt hatte: „Künftig sind für den Grünen Pass generell drei Impfungen nötig. Jede Genesung gilt weiterhin sechs Monate, sie ersetzt aber keine Impfung mehr“
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220530_OTS0168).

Wie Dr. Hannes Hofbauer weiter ausführte, wird damit die natürliche, durch eine Genesung selbst erworbene Widerstandskraft und Immunisierung für null und nichtig erklärt – entgegen allen medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen namhafter Institutionen:

– Die „Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich“ hat insgesamt 101 Studien zu Covid-19, Impfstoffen und Infektionssterblichkeit (Infection Fatality Rate – IFR) analysiert und kam zum Fazit: Genesene haben durch eine (zusätzliche) COVID-Impfung keinen Vorteil und werden im Fall der Impfung unnötigerweise dem Risiko von Impfnebenwirkungen ausgesetzt“
(https://www.ots.at/redirect/gesundheit-österreich1).

– Laut AGES gibt es über 4,6 Millionen Genesene in Österreich
(https://covid19-dashboard.ages.at/dashbord.html). Unabhängig vom
Ausmaß der Antikörper, die vom körpereigenen Immunsystem gebildet wurden, und dem konkreten Verlauf ihrer überstandenen Infektion, sollen diese Menschen zu drei Impfungen gezwungen werden, falls der „Grüne Pass“ wieder an Relevanz gewinnt. Zudem sollen „mit der Neuregelung die Mindestabstände zwischen den Impfungen“ entfallen -trotz teilweise massiver und lebensbedrohlicher Nebenwirkungen.

Nein zur Verschärfung des Epidemiegesetzes

Obwohl das 1950 beschlossene Epidemiegesetz dem zuständigen Bundesminister mehr als weitreichende Befugnisse wie etwa die „Absonderung Kranker“ laut § 7a einräumt, wodurch defacto Kranke ein-und weggesperrt werden können, ist eine weiteren Verschärfung vorgesehen.

In der am 30. Juni 2022 verlautbarten Änderung des Epidemiegesetzes (https://www.ots.at/redirect/ris.bka6) wird nun die „Absonderung“ von Kranken mit „Verkehrsbeschränkungen“ ergänzt (§7b). Das heißt u.a., dass für definierte und öffentliche Orte, für das Benutzen von Verkehrsmitteln und für Zusammenkünfte (§7b, Ziffer3) „Verkehrsbeschränkungen“ festgelegt werden können. Und zwar für kranke, krankheitsverdächtige (!) oder ansteckungsverdächtige (!) Personen.

Ein inakzeptable, bedenkliche Textierung und Entwicklung, die jeder behördlichen und/oder staatlichen Willkür Tür und Tor öffnet. So die Meinung vieler, die eine von Angst geprägte Situation in Österreich – mit Lockdowns, unentwegter Impf-Propaganda, Schulschließungen, Wegsperren von Personen, Besuchs- und Arbeitsverboten – vor dieser Zeit für völlig undenkbar gehalten hätten.

Ein Zusatz zum Paragraph 7a überschreitet mit der Legitimation einer 48-stündigen „Absonderung“ von Menschen ohne jede schriftlichen Bescheid eine dunkelrote Linie. Damit erhalten Willkür-Aktionen eine „Rechtsgrundlage“, die jeder politischen Ethik westlichen Standards widerspricht. Denn es heißt im Zusatz zu § 7a: „In Fällen unmittelbar drohender Gefahr der Weiterverbreitung kann die Absonderung auch ohne vorausgegangenes Verfahren und vor Erlassung eines Bescheides erfolgen. Hierüber ist innerhalb von 48 Stunden ein schriftlicher Bescheid zu erlassen, widrigenfalls die Absonderung endet“.

Kundgebung der Inititative „Demokratie und Grundrechte“ – Mittwoch,
24. August 2022, 10.00 Uhr – vor Gesundheitsministerium in Wien

Die Initiative „Demokratie und Grundrechte“, unterstützt von der
Plattform RESPEKT, ruft zu einer Kundgebung vor dem Ministerium auf
– mit dem Ziel, gegen weitere Verschärfungen von Covid-19-Maßnahmen
und zusätzliche Beschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte zu
protestieren.

Datum: 24.8.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
Ort: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz Stubenring 1
Stubenring 1, 1010 Wien Wien

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