Bundesrat besiegelt 500 Mio. € für Länder, jährlich 20 Mio. € für Feuerwehren | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bundesrat besiegelt 500 Mio. € für Länder, jährlich 20 Mio. € für Feuerwehren

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Wien (PK) – Mit einem einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von 500 Mio. € will die Bundesregierung pandemiebedingte Schäden an Wirtschaft und Gesellschaft in den Ländern abfedern. Dafür gab es heute die mehrheitliche Zustimmung des Bundesrats. Einstimmig genehmigte die Länderkammer eine Aufstockung des Katastrophenfonds zur Finanzierung von Investitionen in die Feuerwehr von jährlich 20 Mio. €.

Weitere Beschlüsse betreffen eine außerordentliche Gutschrift von bis zu 500 € für Selbstständige als Sozialversicherungsbonus, das Abgabenänderungsgesetz mit Steuerbefreiungen sowie EU-Rechtsanpassungen im Wertpapieraufsichtsgesetz und im Investmentfondsgesetz.

Vier in der Sitzung eingebrachte Entschließungsanträge von SPÖ und FPÖ blieben in der Minderheit. So setzten sich die Sozialdemokrat:innen gemeinsam mit den Freiheitlichen für eine vollständige Abgeltung finanzieller Schäden für Betroffene von Unwetterkatastrophen sowie für eine Soforthilfe für Kärnten nach der Unwetterkatastrophe im Gegendtal ein. Die SPÖ fordert darüber hinaus dringend finanzielle Maßnahmen für gemeinwohlorientierte Organisationen und „Preise runter statt Einmalzahlungen, die verpuffen, bevor sie ankommen.“

Zweckzuschuss für die Länder, zusätzliche Mittel für die Feuerwehren

Die Regelungen zum einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von 500 Mio. € für die Stärkung der Investitionskraft der Länder orientieren sich an der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU, fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts. So sollen insbesondere Investitionen in den Bereichen grüner bzw. digitaler Wandel, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege, Bildung und Kinderbetreuung sowie in den öffentlichen und klimaschonenden Verkehr gefördert werden, heißt in der heute in der Länderkammer angenommenen Regierungsvorlage.

Am Beispiel Oberösterreich könne der Zweckzuschuss etwa für die Pflegeausbildung sowie für den Angebotsausbau des öffentlichen Verkehrs und der Kinderbetreuung verwendet werden, merkte Markus Steinmaurer (FPÖ/O) positiv an. Auch Eduard Köck (ÖVP/N) betonte, die Länder können das Geld sehr gut brauchen, zumal diese in der Gesundheitskrise auch mitgeholfen haben. Aus Sicht von Elisabeth Kittl (Grüne/W) wird ein großer Teil der Mittel zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots verwendet werden, was hinsichtlich Gleichstellung und für die Zukunft der Kinder sehr zu begrüßen sei.

Dominik Reisinger (SPÖ/O) erhofft sich durch einen Weitertransfer durch die Länder auch eine massive Unterstützung der Gemeinden, denen das Wasser sprichwörtlich bis zum Hals stehe. Demgegenüber sagte Finanzminister Magnus Brunner, dass die Gemeinden insgesamt durch die Unterstützungen sehr gut durch die Krise gekommen seien. Am Zweckzuschuss würden die Länder, aber in weiterer Folge auch die Gemeinden mitpartizipieren.

Die ebenfalls besiegelten Mittel von jährlich 20 Mio. € für Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds ab 2022 sollen den Bundesländern proportional zu ihrer Bevölkerungszahl zur Verfügung gestellt und hauptsächlich für den Ankauf von Einsatzfahrzeugen verwendet werden. Voraussetzung für die Gewährung soll ein Nachweis des Landes sein, dass die Erträge aus der Feuerschutzsteuer für die Zwecke der Feuerwehren verwendet wurden.

Das Geld sei wichtig für die Feuerwehren und gut investiert, betonte Eduard Köck (ÖVP/N). Deren Unterstützung stelle eine sehr gute Lebensversicherung dar. Auch Elisabeth Kittl (Grüne/W) hob hervor, die Feuerwehren geben das Gefühl der Sicherheit und Hilfe, wenn sie gebraucht werde. Josef Ofner (FPÖ/K) meinte, dass durch die Teuerung bei der Anschaffung von Gerätschaften bei den Feuerwehren mit zusätzlichen Kosten für die Gemeinden zu rechnen und damit wohl ein Nachschärfen bei den Mitteln vonnöten sein werde. Dominik Reisinger (SPÖ/O) unterstrich ebenso, dass die Feuerwehr hohes Ansehen und Wertschätzung in der Bevölkerung genieße. Er hätte sich zudem aber den Wegfall der Mehrwertsteuer für die Feuerwehren gewünscht.

Die zusätzlichen Mittel für die Feuerwehren seien für die Bevölkerung insgesamt wichtig, so Finanzminister Brunner, über die Brandbekämpfung hinaus auch bei Hilfe bei Naturkatastrophen. Die Aufstockung seitens des Bundes erfolge eben auch im Hinblick auf die Teuerung. Was die Unwetterkatastrophe im Gegendtal betrifft, zu der sich Ingo Appé (SPÖ/K) mit dem Entschließungsantrag von SPÖ und FPÖ für eine Soforthilfe ausgesprochen hatte, betonte Brunner, dass selbstverständlich dafür gesorgt werde, dass es zu keinen Verzögerungen kommt und die notwendigen Gelder aus dem Katastrophenfonds fließen. Punktuell suche man für besonders betroffene Gemeinden auch nach weiteren rechtskonformen und unbürokratischen Lösungen.

Sozialversicherungsbonus für Selbstständige

Mehrheitlich besiegelt haben die Bundesrät:innen zum Thema Teuerung auch eine außerordentliche Gutschrift von bis zu 500 € für Selbstständige mit entsprechenden Detailregelungen. Gestaffelt nach Beitragsgrundlagen (zwischen 566 € und 2.900 €) im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sowie im Bauern-Sozialversicherungsgesetz soll diese Gutschrift einmalig zur Entlastung der selbstständig Erwerbstätigen und Landwirt:innen über ihre jeweilige Sozialversicherung erfolgen bzw. dem Beitragskonto gutgeschrieben werden. Die Maßnahme soll analog zum einmaligen Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen erfolgen, die erst kürzlich beschlossen worden war. Die Staffelung der Gutschrift beginnt bei einer Beitragsgrundlage von 566 € mit 160 €, bei Beitragsgrundlagen zwischen 1.200 und 2.100 € soll der Gutschriftsbetrag 500 € betragen. Bis 2.900 € sinkt sie auf 100 € ab.

Das ebenso mehrheitlich von der Länderkammer angenommene Maßnahmenpaket im diesjährigen Abgabenänderungsgesetz streckt sich von der Verlängerung des erhöhten Jahressechstels bei Kurzarbeit bis zu Steuerbefreiungen bei internationalen Bahntickets. Bei Wochen-, Monats- oder Jahresnetzkarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für betrieblich veranlasste als auch private Fahrten genutzt werden, sollen künftig 50% der Ausgaben pauschal als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Zudem sollen kleinere Photovoltaikanlagen von höchstens 12.500 kWh künftig von der Einkommensteuer befreit werden. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem die Neuregelung der Forschungsprämie, von der insbesondere Start-ups profitieren sollen. Zudem werden Gesundheitsförderungsmaßnahmen von Privatstiftungen steuerfrei gestellt.

Anpassungen, die infolge der Aufhebung des Impfpflichtgesetzes vorgenommen werden müssen, betreffen Bestimmungen zur Ausstellung von COVID-19-Risiko-Attesten. Außerdem wird die geltende Kostenersatz-Regelung für die Krankenversicherungen bis Ende 2022 verlängert, wobei derzeit ohnehin keine Dienstfreistellungen für COVID-19-Risikogruppen vorgesehen sind.

EU-Rechtsanpassungen im Wertpapieraufsichtsgesetz und im Investmentfondsgesetz

Mit einer Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 soll mehr Wert auf Nachhaltigkeit von Finanzinstrumenten gelegt werden. Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Finanzinstrumente konzipieren und vertreiben, müssten demnach künftig bei der Produktgenehmigung potentielle Nachhaltigkeitsfaktoren miteinbeziehen und die entsprechenden Zielgruppen identifizieren. Die Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstruments sollen transparent dargestellt werden, damit der Vertreiber seinen potenziellen Kund:innen die relevanten Informationen leicht zur Verfügung stellen kann, heißt es in der einstimmig in der Länderkammer angenommenen Regierungsvorlage. Dabei handelt es sich um eine EU-Rechtsanpassung im Bereich der europäischen Richtlinie zu Märkten für Finanzinstrumente (MiFID II).

Mehr Nachhaltigkeit soll zudem eine weitere EU-Rechtsanpassung im Investmentfondsgesetz 2011, im Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und im Immobilien-Investmentfondsgesetz bringen, für die sich die Mehrheit der Bundesrät:innen aussprach. Konkret sollen Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf den Wert einer Anlage bedenken, begrenzen und steuern und damit in Zusammenhang stehende Interessenkonflikte unterbinden, heißt es in der Begründung. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand wird festgelegt, dass kein Kundeninformationsdokument (KID) zu erstellen ist, wenn ein Basisinformationsblatt erstellt wurde. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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