Hilfe vor Ort: Sieben Millionen Euro an humanitärer Hilfe für Afghanistan
Wien (OTS) – Um die akute humanitäre Notlage der afghanischen Zivilbevölkerung zu lindern, stellt die Bundesregierung sieben Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds (AKF) für Hilfsorganisationen in Afghanistan und der umliegenden Region zur Verfügung. Dadurch wird eine wirksame Hilfe für intern Vertriebene und afghanische Flüchtlinge in der Nähe ihrer Heimat sichergestellt und ein Beitrag zur Verhinderung von überregionalen Migrationsbewegungen nach Europa geleistet.
Die Hilfsgelder werden direkt an die Hilfsorganisationen übermittelt, um einen Missbrauch durch das Taliban-Regime zu verhindern. Dabei erhält das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) vier Millionen Euro, die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRK) eine Million Euro und österreichische Hilfsorganisationen in Afghanistan zwei Millionen Euro.
„Wir arbeiten mit international renommierten Partnern und mehreren österreichischen Hilfsorganisationen zusammen, um effektive Hilfe vor Ort zu leisten. Durch deren Einsatz und Expertise leisten wir dort Unterstützung, wo diese am dringendsten benötigt wird. Gleichzeitig verhindern wir so, dass sich Menschen auf die gefährliche Reise in Richtung Europa begeben und Schlepper Profit aus deren Leid schlagen“,
so Bundeskanzler Karl Nehammer.
Der Jahrzehnte andauernde bewaffnete Konflikt, die Auswirkungen von COVID-19, die das Land wirtschaftlich zum Stillstand brachten sowie die durch den russischen Angriffskrieg verursachte globale Ernährungskrise haben die Zivilbevölkerung in Afghanistan schwer gezeichnet. Das verheerende Erdbeben vom 22. Juni 2022 hat die humanitäre Krise im Land noch weiter verschärft. Nach ersten Berichten forderte das Beben über 1.000 Todesopfer. Es wird befürchtet, dass die Zahl weiter steigt.
„Die Situation in Afghanistan ist verheerend. Mehrere Krisen potenzieren die Not. Neben Krieg, Pandemie, Hunger und Flucht vor einem diktatorischen Regime, hat nun auch noch ein Erdbeben zahlreiche Todesopfer gefordert und viele Menschen ihrer Häuser beraubt. Es ist glasklar: Wir dürfen die Menschen in Afghanistan nicht vergessen. Wir müssen einen Beitrag zur mehr als notwendigen humanitären Hilfe in Afghanistan leisten. Mit der Auszahlung aus dem aufgestockten Auslandskatastrophenfonds ist es möglich, erfahrene internationale Organisationen und österreichische NGOs bei ihrer lebensnotwendigen Arbeit in Afghanistan zu unterstützen“,
sagte Vizekanzler Werner Kogler.
In Afghanistan sind zurzeit 24,5 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, darunter fast 13 Millionen Kinder. Zudem befinden sich 19 Millionen Afghaninnen und Afghanen in einer akuten Ernährungskrise. Die jüngsten Ereignisse verschlimmern die Situation insbesondere von Frauen und Mädchen, die unter unzureichendem Zugang zu essentiellen lebensrettenden Maßnahmen und mangelndem Schutz vor Gewalt leiden.
„Wer schnell hilft, hilft doppelt. Genau das tut Österreich, und lässt Afghanistan nach dem Erdbeben mit mehr als 1.000 Toten nicht im Stich. Mehr denn je brauchen die Menschen in Afghanistan nun unsere Hilfe. Wir müssen einen humanitären Kollaps verhindern, um ein Überschwappen auf die Region zu vermeiden. Ansonsten droht noch mehr illegale Migration in Richtung der europäischen Grenzen“,
sagte Außenminister Alexander Schallenberg.
Das UNHCR ist in Afghanistan vor Ort, um lebensrettende Soforthilfe für intern Vertriebene und Flüchtlinge in der Nachbarregion sowie Hilfestellung bei der Bekämpfung sexueller Gewalt zu leisten. Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRK) ist seit über 30 Jahren in Afghanistan tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der Leistung von lebensrettender Soforthilfe für die von Naturkatastrophen wie Erdbeben betroffene Bevölkerung. Österreich unterstützt im Sinne seiner humanitären Tradition und angesichts der dramatischen Situation in Afghanistan und der Region die humanitären Anstrengungen der internationalen Staatengemeinschaft.
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