Parlament: TOP im Nationalrat am 7. Juli 2022
Wien (PK) – Mit einer Debatte über vier Gesetzesanträge zur Pflegereform startet der zweite Sitzungstag des Nationalrats. Außerdem werden die Abgeordneten an diesem Tag über die Aufhebung des Impfpflichtgesetzes, ein Tierschutzpaket, verschärfte Regeln im Parteiengesetz und das Abgabenänderungsgesetz 2022 beraten. Auch weitere Finanz- und Gesundheitsvorlagen stehen auf der Tagesordnung.
Fragestunde
Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Sozial-und Gesundheitsminister Johannes Rauch.
Gesetzespaket zur Pflegereform
Mit vier Gesetzesinitiativen wollen die Koalitionsparteien wesentliche Teile der von der Regierung angekündigten Pflegereform umsetzen. Diese sehen unter anderem vor, die Befugnisse von Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen auszuweiten, einen Pflegebonus für pflegende Angehörige einzuführen und den Demenz-Zuschlag beim Pflegegeld von 25 Stunden auf 45 Stunden zu erhöhen. Zudem will der Bund den Ländern 520 Mio. € für Gehaltserhöhungen für Pflegepersonal sowie 225 Mio. € für Ausbildungszuschüsse zur Verfügung stellen.
Pflegeassistent:innen soll es demnach künftig gestattet sein, bestimmte laufende Infusionen an- und abzuschließen, wenn das für einen Toilettengang oder pflegerische Maßnahmen nötig ist. Pflegefachassistent:innen werden künftig auch subkutane Injektionen und Infusionen verabreichen sowie Venen- bzw. Hautkanülen legen bzw. entfernen dürfen. Außerdem wird die Bestimmung, wonach Pflegeassistent:innen nur noch bis Ende 2024 in Krankenanstalten tätig sein dürfen, aufgrund des hohen Bedarfs an Pflegepersonal aus dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz gestrichen.
Der jährliche Pflegebonus von 1.500 € soll Personen gebühren, die für die Pflege eines nahen Angehörigen bzw. einer nahen Angehörigen ihren Job aufgegeben haben bzw. als pflegende:r Angehörige:r versichert sind. Voraussetzung ist der Bezug von Pflegegeld zumindest in Stufe 4 durch die pflegebedürftige Person. Zudem winkt Familien mit erheblich behinderten Kindern eine monatliche Entlastung von 60 €, da die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet wird. Die Fristen für Beantragung von Pflegekarenzgeld werden verlängert.
Für Erstausbildungen im Pflegeberuf soll es ab September einen steuer- und abgabenfreien Ausbildungszuschuss in der Höhe von 600 € geben. Umzusetzen ist dieser Teil des Pflegepakets allerdings von den Ländern, mit dem vorliegenden Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz werden lediglich die Rahmenbedingungen für die finanziellen Zuschüsse des Bundes von insgesamt 225 Mio. € in den Jahren 2022 bis 2025 geregelt.
Auch die angestrebte Gehaltserhöhung für Pflegepersonal liegt in der Verantwortung der Länder. Der Bund stellt dafür für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 260 Mio. € bereit. Gemäß den Vorgaben sind die Mittel für die Verringerung bestehender Gehaltsunterschiede für gleiche Tätigkeiten und für die Abgeltung zusätzlicher Aufgaben durch Kompetenzerweiterungen zu verwenden, wobei Details auf Basis kollektivvertraglicher Vereinbarungen geregelt werden sollen.
Das Gesetzespaket erhielt im Ausschuss großteils nur die Zustimmung von ÖVP und Grünen. Lediglich die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes wurde auch von den NEOS mitunterstützt. Die Oppositionsparteien bewerteten zwar einzelne Punkte des Pakets positiv, halten die Maßnahmen insgesamt aber für unzureichend und wenig nachhaltig. Damit werde man den Mangel an Pflegekräften nicht beheben können, sind sie überzeugt. So vermissen sie etwa Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. ÖVP und Grüne verwiesen demgegenüber darauf, dass der Bund insgesamt mehr als 1 Mrd. € in die Hand nimmt, um die Situation im Bereich der Pflege zu verbessern, und sprachen unter anderem vom „größten Reformpaket seit der Einführung des Pflegegelds“.
Oppositionsforderungen zur Pflege
Mit den Koalitionsanträgen mitverhandelt werden auch Initiativen der Opposition. So drängt die SPÖ darauf, durch die Einrichtung eines ausreichend dotierten Pflegegarantiefonds kostenlose Pflegeleistungen sicherzustellen, eine Ausbildungsoffensive für Pflegeberufe zu starten und die Arbeitssituation für Betroffene rasch zu verbessern. Die FPÖ urgiert einen Rechtsanspruch auf sogenannte Übergangspflege im Ausmaß von bis zu 12 Wochen im Jahr. Damit will sie sicherstellen, dass Patient:innen nicht aus dem Krankenhaus entlassen werden, wenn zu Hause keine adäquate Pflege gewährleistet ist. Den NEOS ist eine umfassende Kostenanalyse der Pflege in Österreich ein Anliegen, um eine bessere Finanzplanung zu ermöglichen. Weitere Oppositionsanträge zur Pflege sind vom Sozialausschuss vertagt worden, werden sicher aber auch im Plenum thematisiert.
Initiativen zu Pensionen und Pflegegeld
Angesichts der aktuellen Teuerung pocht die SPÖ außerdem auf eine vorzeitige Valorisierung des Pflegegeldes mit 1. Juli um 6% und eine vorgezogene Pensionserhöhung. Im Ausschuss fanden die beiden Anträge jedoch nur die Unterstützung von SPÖ und FPÖ und blieben somit in der Minderheit.
Sozialabkommen mit Brasilien
Österreich hat bereits mit zahlreichen Ländern Abkommen über die soziale Sicherheit abgeschlossen. Nun liegt den Abgeordneten ein solches Abkommen mit Brasilien zur Genehmigung vor. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass Erwerbszeiten im jeweils anderen Land bei der Berechnung von Pensionsansprüchen berücksichtigt werden. Zudem sollen Doppelversicherungen von Personen, die in beiden Ländern arbeiten bzw. wohnen, vermieden werden. Das Ministerium geht von Mehrkosten von rund 977.000 € bis zum Jahr 2025 aus, wobei sich der Mehraufwand aus Pensionen ergibt, die aufgrund des Abkommens auszuzahlen sein werden.
Tierschutzpaket mit Schredderverbot für Küken
Aufgrund eines Fristsetzungsantrags steht das Tierschutzpaket der Regierungsfraktionen auf der Tagesordnung, obwohl der Gesundheitsausschuss des Nationalrats keinen Beschluss dazu gefasst hat. Vorgeschlagen werden unter anderem ein endgültiges Verbot für das Schreddern von Küken, mehr Bewegungsfreiheit für Rinder sowie strengere Bestimmungen für den Transport von Tieren. Weiters soll es zu Verschärfungen im Bereich der Qualzucht kommen: Tiere mit solchen Merkmalen dürfen weder importiert, vermittelt noch beworben werden.
Die Oppositionsparteien sehen beim Paket aber noch Mängel. So pocht die SPÖ auf ein Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung, die NEOS vermissen klare Kontrollbestimmungen.
Aus für die COVID-Impfpflicht
Ebenfalls ohne Vorberatung im Gesundheitsausschuss werden die Abgeordneten einen Antrag der Koalitionsparteien zur Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes in Verhandlung nehmen. In der Begründung wird festgehalten, dass mit der endgültigen Abschaffung der Impfpflicht keinesfalls eine Schmälerung des Beitrags der Impfung zur Bewältigung der Pandemie insbesondere im Hinblick auf die Verringerung schwerer Verläufe zum Ausdruck gebracht werden soll. Es werde lediglich von einer Rechtspflicht abgesehen. Notwendig ist zudem eine Anpassung des Epidemiegesetzes, um Bezugnahmen auf das aufzuhebende COVID-19-Impfpflichtgesetz zu beseitigen.
Noch nicht viel konkreten Inhalt haben Novellen zum COVID-19-Maßnahmengesetz und zum Gesundheitstelematikgesetz, zu denen ebenfalls Fristsetzungen beschlossen wurden. Gemäß einer Novelle zum Epidemiegesetz sollen Impfzertifikate nicht mehr als PDF im E-Impfpass gespeichert werden, sondern vielmehr nur noch eine Verlinkung zum originären Dokument stattfinden. Begründet wird das mit Datenminimierung. Die drei Anträge sollen im Plenum gemeinsam verhandelt werden.
Novelle zum Parteiengesetz
Die von den Koalitionsparteien angestrebte Zweidrittelmehrheit für die von ihnen vorgelegte Novelle zum Parteiengesetz dürfte gesichert sein. Im Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte neben den Koalitionsparteien auch die SPÖ für den umfassenden Gesetzesantrag. Zuvor hatten ÖVP und Grüne noch einige Nachbesserungen vorgenommen und eine ergänzende Novelle zum Klubfinanzierungsgesetz und zum Publizistikförderungsgesetzes vorgelegt. Darin wird ein Spendenannahmeverbot für parlamentarische Klubs und Parteiakademien verankert. Auch eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht für in Auftrag gegebene Studien, Umfragen und Gutachten soll kommen. Zudem haben die Koalitionsparteien den Wunsch der SPÖ aufgegriffen, den Rechnungshofpräsidenten bzw. die Rechnungshofpräsidentin künftig mit Zweidrittelmehrheit zu wählen.
Ziel der vorliegenden Novelle zum Parteiengesetz ist es, mehr Transparenz in die Finanzierung politischer Parteien zu bringen und durch engmaschigere Kontrollen und verschärfte Sanktionen für mehr Fairness im politischen Wettbewerb zu sorgen. So schlagen ÖVP und Grüne etwa vor, die Veröffentlichungspflichten der Parteien zu erweitern und dem Rechnungshof neue Prüfbefugnisse zu übertragen. Demnach wären künftig etwa auch Vermögen und Schulden in den jährlichen Finanzberichten auszuweisen. Weiters ist nach Wahlen ein eigener Wahlwerbungsbericht vorgesehen.
Die Strafen für Verstöße gegen die Wahlkampfkostenobergrenze sollen dem Entwurf zufolge deutlich erhöht werden. Außerdem sind neue Spendenregeln in Aussicht genommen, die vorwiegend Verschärfungen, in einem Punkt aber auch Lockerungen bringen. Geld- und Sachspenden unter 150 € sollen demnach nicht mehr unter den Spendenbegriff fallen. Auch neue Kennzeichnungspflichten für politische Inserate in Wahlkampfzeiten, die Einführung eines öffentlichen Parteienregisters und klare Regelungen in Bezug auf parteinahe Organisationen gehören zum umfangreichen Paket.
Der neue Wahlmodus für die Rechnungshofspitze soll durch eine Änderung der Bundesverfassung und begleitende Adaptierungen im Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats verankert werden, die im Verfassungsausschuss auf Basis eines SPÖ-Antrags in adaptierter Form beschlossen wurden. Bund, Länder und Gemeinden werden außerdem verfassungsgesetzlich verpflichtet, künftig alle in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten und Umfragen zu veröffentlichen, wenn einer solchen Veröffentlichung nicht besondere Gründe der Amtsverschwiegenheit wie Datenschutz oder Urheberrechte entgegenstehen. Auch dem Vorschlag der SPÖ, den einzelnen Parlamentsklubs mehr Möglichkeiten zu geben, den Rechnungshof mit Sonderprüfungen zu beauftragen, wurde weitgehend – in etwas geänderter Form – Rechnung getragen.
Weitere Initiativen der Opposition zum Parteiengesetz
Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsparteien als miterledigt gelten drei Anträge der NEOS, die abschreckende Strafen für eine Überschreitung des gesetzlichen Wahlkampfkostendeckels, ein generelles Spendenverbot für Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, und die Gewährung voller Prüf- und Einsichtsrechte in die Parteifinanzen durch den Rechnungshof zum Ziel hatten. Von der Ausschussmehrheit nicht Rechnung getragen wurde hingegen der Forderung der NEOS, Straftatbestände für illegale Parteienfinanzierung und für eine Fälschung der jährlichen Rechenschaftsberichte der Parteien einzuführen. Auch die vorgeschlagene Senkung des Wahlkampfkostendeckels auf 1 € pro Wahlberechtigte bzw. Wahlberechtigtem, auch für Landtags- und Gemeinderatswahlen, fand keine ausreichende Unterstützung.
Die FPÖ fordert, Parteispenden gänzlich zu verbieten. Nur für neue Parteien soll es beim allerersten Antreten bei einer Wahl Ausnahmen geben. Dieser Vorschlag wurde vom Verfassungsausschuss ebenfalls nicht aufgegriffen.
2. Budget-Novelle 2022
Vor dem Abgabenänderungsgesetz werden die Abgeordneten voraussichtlich noch über die 2. Budget-Novelle 2022 und die Novellierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfondsgesetzes beraten. Die beiden Gesetzentwürfe stehen aufgrund von Fristsetzungen zwar auf der Tagesordnung der Mittwoch-Sitzung, die Fraktionen haben aber vereinbart, die Beratungen mittels Vertagung auf den Donnerstag zu verlegen und vor dem Finanzblock einzuschieben.
Konkret sollen mit der 2. Budget-Novelle die vorgesehenen Kompetenzverschiebungen im – nunmehr verzögerten -Bundesministeriengesetz im Budget 2022 sowie im Bundesfinanzrahmen 2022 bis 2025 berücksichtigt werden. Die budgetären Umschichtungen erfolgen „budgetneutral“ und haben keinen Einfluss auf das Defizit des Bundes.
Anders verhält es sich beim Teuerungs-Entlastungspaket der Bundesregierung, das im Budgetausschuss mittels Abänderungsantrag im Budget 2022 eingepreist wurde. Laut ÖVP und Grünen soll so eine möglichst rasche Auszahlung der beschlossenen Maßnahmen sichergestellt werden. In Summe werden damit Anti-Teuerungs-Maßnahmen mit einem Volumen von 3,658 Mrd. € im Budget berücksichtigt. Zusätzliche 290 Mio. € werden für die finanziellen Auswirkungen der Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe vorgesehen. Das Defizit des Bundes soll demnach im Jahr 2022 bei 23,1 Mrd. € liegen.
Im Budgetausschuss stieß die mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommene Novelle auf breite Kritik bei den Oppositionsparteien. Diese bezog sich sowohl auf die Inhalte der Novelle als auch auf die Vorgangsweise. Die Opposition forderte mehr „Budgetwahrheit“ und kritisierte die kurzfristige Einbringung umfangreicher Änderungen.
Novelle zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
Auch die Vereinfachung der bestehenden finanziellen Regelungen zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erhielt im Budgetausschuss lediglich die Zustimmung der Koalitionsparteien. Bei der Schaffung des Krisenbewältigungsfonds im Jahr 2020 wurde eine ausdrückliche Beschränkung der auszahlbaren Mittel gesetzlich im COVID-19-Krisenbewältigungsfondsgesetz verankert. Seit 2021 werden die Mittel für COVID-19 in der jeweiligen Untergliederung budgetiert. Nun soll künftig die zusätzliche finanzielle Begrenzung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in Höhe von 28 Mrd. € entfallen. Stattdessen wurde im Ausschuss seitens der Grünen auf die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz festgelegten Grenzbeträge verwiesen. Laut dem Gesetzesvorschlag soll der Betrag automatisch an die künftigen Budgets angepasst werden, womit gesonderte Novellen des COVID-19-FondsG nicht mehr notwendig sind.
Abgabenänderungsgesetz mit Steuerbefreiungen
Das von ÖVP, Grünen und FPÖ im Finanzausschuss mehrheitlich angenommene Maßnahmenpaket im diesjährigen Abgabenänderungsgesetz streckt sich von der Verlängerung des erhöhten Jahressechstels bei Kurzarbeit bis zu Steuerbefreiungen bei internationalen Bahntickets. Bei Wochen-, Monats- oder Jahresnetzkarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für betrieblich veranlasste als auch private Fahrten genutzt werden, sollen künftig 50% der Ausgaben pauschal als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Dadurch sind keine Aufzeichnungen über die betriebliche Nutzung mehr notwendig.
Zudem sollen kleinere Photovoltaikanlagen von höchstens 12.500 kWh künftig von der Einkommensteuer befreit werden. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand bei Privatpersonen reduziert werden. Dies führt laut Gesetzesvorschlag zu einer reduzierten Verwaltungslast von 50.000 Stunden. Bei den Unternehmen sollen Änderungen bei den Informationspflichten zu Entlastungen führen. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem die Neuregelung der Forschungsprämie, von der insbesondere Start-ups profitieren sollen. Mehreinnahmen von bis zu 50 Mio. € jährlich erwartet sich das Finanzministerium durch die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch (DAC7), die zu mehr Steuerehrlichkeit führen soll. Mit einem Abänderungsantrag der Regierungsparteien werden zudem Gesundheitsförderungsmaßnahmen von Privatstiftungen steuerfrei gestellt.
Teuerungsabsetzbetrag für Selbstständige
Jüngst wurde vom Nationalrat ein einmaliger Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen in der Höhe von 500 € beschlossen. Analog zu diesem Absetzbetrag soll bis zum Plenum auch an einer solchen Maßnahme für Selbstständige gearbeitet werden. Im Finanzausschuss stellten dies die Grünen zu einer Novelle zum Einkommensteuergesetz 1988, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz in Aussicht, die vorerst nur redaktionelle Anpassungen enthält. Die Opposition kritisierte die Vorgangsweise, einen „leeren“ Antrag ins Plenum zu schicken. Ein Vertagungsantrag, den die SPÖ dazu stellte, blieb im Ausschuss mit den Stimmen der Oppositionsparteien allerdings in der Minderheit.
EU-Rechtsanpassungen im Wertpapieraufsichtsgesetz und im Investmentfondsgesetz
Mit einer Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 soll mehr Wert auf Nachhaltigkeit von Finanzinstrumenten gelegt werden. Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Finanzinstrumente konzipieren und vertreiben, müssten demnach künftig bei der Produktgenehmigung potentielle Nachhaltigkeitsfaktoren miteinbeziehen und die entsprechenden Zielgruppen identifizieren. Die Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstruments sollen transparent dargestellt werden, damit der Vertreiber seinen potenziellen Kund:innen die relevanten Informationen leicht zur Verfügung stellen kann, heißt es in der im Finanzausschuss einstimmig angenommenen Regierungsvorlage. Dabei handelt es sich um eine EU-Rechtsanpassung im Bereich der europäischen Richtlinie zu Märkten für Finanzinstrumente (MiFID II).
Mehr Nachhaltigkeit soll zudem eine weitere EU-Rechtsanpassung im Investmentfondsgesetz 2011, im Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und im Immobilien-Investmentfondsgesetz bringen, für die es im Ausschuss durch die Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS grünes Licht gab. Konkret sollen Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf den Wert einer Anlage bedenken, begrenzen und steuern und damit in Zusammenhang stehende Interessenkonflikte unterbinden, heißt es in der Begründung. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand wird festgelegt, dass kein Kundeninformationsdokument (KID) zu erstellen ist, wenn ein Basisinformationsblatt erstellt wurde.
Österreichische Beiträge zu internationalen Entwicklungsbanken
Mit dem von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS im Ausschuss mehrheitlich angenommenen IFI-Beitragsgesetz 2022 werden die gesetzlichen Voraussetzungen zu den finanziellen Beiträgen Österreichs an internationale Finanzinstitutionen (IFIs) geschaffen. Im konkreten Fall an die Internationale Entwicklungsorganisation – IDA sowie an die Globale Umweltfazilität – GEF. Durch die diesjährigen Anpassungen sind in den Jahren 2022 bis 2033 insgesamt 507,3 Mio. € für die österreichischen Beiträge vorgesehen. Die Zahlungen seien zur Gänze auf die österreichische ODA-Quote und teilweise auch für die internationale Klimafinanzierung anrechenbar, heißt es in einer Analyse des Budgetdiensts des Parlaments.
Zusätzliche Mittel für Feuerwehren
Jährlich 20 Mio. € zusätzlich für Feuerwehren sollen ab 2022 aus dem Katastrophenfonds den Bundesländern proportional zu ihrer Bevölkerungszahl zur Verfügung gestellt und hauptsächlich für den Ankauf von Einsatzfahrzeugen verwendet werden. Voraussetzung für die Gewährung soll ein Nachweis des Landes sein, dass die Erträge aus der Feuerschutzsteuer für die Zwecke der Feuerwehren verwendet wurden, heißt es in dem Initiativantrag von ÖVP und Grünen. Im Finanzausschuss wurde der Beschluss einhellig gefasst.
500 Mio. € Zweckzuschuss für Länder
Zur Abfederung pandemiebedingter Schäden an Wirtschaft und Gesellschaft sieht die Bundesregierung einen einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von 500 Mio. € für die Stärkung der Investitionskraft der Länder vor. Die vorgesehenen Regelungen orientieren sich an der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU, fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts. So sollen insbesondere Investitionen in den Bereichen grüner bzw. digitaler Wandel, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege, Bildung und Kinderbetreuung sowie in den öffentlichen und klimaschonenden Verkehr gefördert werden, heißt es in der von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ im Ausschuss mehrheitlich angenommenen Regierungsvorlage. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu/rei
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
———————————————————————
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz