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Wöginger/Gödl: 520 Millionen Euro als Gehaltszuschlag im Pflegebereich

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Wien (OTS) – Der Pflegebereich wird immer wichtiger, da die Menschen erfreulicherweise immer älter werden und der Pflegebedarf wächst. Unser Ziel ist es, ein Älterwerden in Würde sicherzustellen, denn Pflege geht uns alle an. „Einen Teil der Reform nimmt die Gehaltserhöhung für die Beschäftigten in diesem Sektor ein, die heute u.a. im Sozialausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen wurde. Der Bund stellt dafür insgesamt 520 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung. Jeder in einem Pflegeberuf Beschäftigte soll durch diesen Gehaltszuschlag mehr Geld erhalten“, so ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger und ÖVP-Abg. Ernst Gödl. Insgesamt umfasst die Reform 20 Maßnahmen im Umfang von einer Milliarde Euro bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode für Pflegeberufe, Ausbildung sowie Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Der Bund stellt zur Attraktivierung des Pflegeberufs bis Ende 2023 insgesamt 520 Millionen Euro konkret für die Erhöhung der Gehälter von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Pflegeassistent/innen und Pflegefachassistent/innen zur Verfügung. Die Auszahlung könnte voraussichtlich als monatlicher Gehaltsbonus erfolgen. „Über die Verteilung der Mittel entscheiden die Kollektivvertragspartner gemeinsam mit den Ländern“, so Wöginger weiter. Dieser Gehaltsbonus ist zunächst für zwei Jahre vorgesehen. Gödl wies zudem auf die mehrheitlich beschlossene Kompetenzerweiterung für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz hin.

Die Reform umfasst auch Maßnahmen für die Ausbildung. So stand der Ausbildungsbeitrag auf der heutigen Tagesordnung: Wer eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf macht, erhält einen Ausbildungsbeitrag von 600 Euro pro Monat für Ausbildungen in Pflegeberufen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz: an Krankenpflegeschulen, Fachhochschulen sowie Schulen für Sozialbetreuungsberufe. An berufsbildenden Schulen gebührt der Ausbildungsbeitrag den Praktika. Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck insgesamt 225 Millionen Euro für drei Jahre zur Verfügung, um zwei Drittel der so entstehenden Kosten abzudecken.

„Weiters gilt es, die pflegenden Angehörigen bei der Pflege zu entlasten und zu unterstützen“, unterstreicht Wöginger. Dazu wird es ab 2023 ab der vierten Pflegestufe einen Angehörigenbonus von 1.500 Euro für jene Personen geben, die den Großteil der Pflege leisten. Gödl hob zudem die Erhöhung des Demenzzuschlags von 25 auf 45 Stunden hervor, der eine meist höhere Pflegegeldeinstufung bewirke. Er wies zudem auf den Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das monatliche Pflegegeld hin. Das bewirkt eine Pflegegelderhöhung um 60 Euro.

Die nächsten Schritte im Rahmen der Pflegereform im Herbst betreffen die Einführung einer Pflegelehre, die Verbesserung bei der 24-Stunden-Betreuung und das Pflegestipendium von etwa 1.400 Euro zum Wiedereinstieg oder Umstieg in einen Pflegeberuf. Erholung soll zudem eine zusätzliche Entlastungswoche ab dem 43. Lebensjahr unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit bringen.

„Bei den insgesamt 20 Maßnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro handelt es sich um ein beachtliches Pflegepaket – dieses soll allen, die in der Pflege arbeiten, unsere besondere Wertschätzung für ihre Arbeit ausdrücken“, schloss Wöginger. (Schluss)

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