Ferienjob und Praktikum: Schlechte Bedingungen bei eklatantem Fachkräftemangel schaden Unternehmen und Branche
Wien (OTS) – In diesen Wochen beginnen wieder zehntausende SchülerInnen und StudentInnen in Österreich ihren Ferialjob oder ein Praktikum. „Sommerjobs und Praktika sind meist ein erster Kontakt mit der Arbeitswelt und entscheidend für die zukünftige Berufswahl. In Zeiten eklatanten Fachkräftemangels muss Unternehmen klarer sein, dass miese Bedingungen im Praktikum und Sommerjob negative Auswirkungen auf den eigenen Betrieb wie auch auf die gesamte Branche haben“, so der Bundesjugendsekretär der Gewerkschaft GPA, Christian Hofmann-Drahonsky. ++++
Ferialjobs sind meistens ganz normale Arbeitsverhältnisse mit allen sozialrechtlichen Vorteilen, aber auch einer Arbeitspflicht. Hier geht es vor allem ums Geld verdienen. Ein Ferienjob hat nichts mit einer verpflichtend vorgeschriebenen Ergänzung der schulischen/universitären Ausbildung zu tun, die Beschäftigung ist daher durch keinen Ausbildungszweck bestimmt. Es handelt sich in der Regel um Arbeitsverhältnisse, für die die arbeitsrechtlichen gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorschriften gelten. Der Kollektivvertrag bestimmt ein Mindestentgelt.
Je nach Tätigkeitsbereich gilt ein Kollektivvertrag, der ein entsprechendes Gehalt als Mindestgrenze definiert. Doch auch bei Jobs, die von keiner kollektivvertraglichen Regelung erfasst sind, kann man sich an anderen Kollektivverträgen orientieren. Dazu kommen noch aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die Urlaubsentschädigung für nicht konsumierten Urlaub.
Das Praktikum (Pflichtpraktikum) ist Teil einer schulischen oder universitären Ausbildung und muss absolviert werden, um die Ausbildung abschließen zu können. Das österreichische Arbeitsrecht kennt den Zustand „PraktikantIn“ eigentlich nicht, sondern nur den Unterschied zwischen Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen. Bei einem Ausbildungspraktikum steht der Wissenserwerb im Vordergrund. Man ist dabei nicht in den betrieblichen Ablauf eingebunden, steht in keinem hierarchischen Verhältnis und ist nicht leistungsverpflichtet. Die Entlohnung eines Ausbildungsverhältnisses kann der/die PraktikumsgeberIn selbst entscheiden, auch ein kompletter Verzicht auf Entlohnung ist rechtlich erlaubt.
Ein Praktikum als Arbeitsverhältnis bedeutet aber, dass man regulär mitarbeitet, in betriebliche Hierarchien eingebunden wird und verpflichtet ist eine gewisse Form der Leistung zu erbringen. Praktika als Arbeitsverhältnisse sind in den meisten Fällen regulär zu entlohnen und unterliegen meist dem Kollektivvertrag der jeweiligen Branche.
„Wichtig ist jedoch, dass jedes Praktikum im Einzelfall geprüft werden muss, die Gewerkschaft GPA bietet entsprechende Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen an“, so Hofmann-Drahonsky.
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