AK fordert mehr Sichtbarkeit und andere Arbeitszeiten für Reinigungskräfte
Wien (OTS) – Sauber wollen es alle haben, aber dass geputzt wird, soll oft nicht gesehen werden. Dabei ist gerade die Reinigung eine wichtige Dienstleistung in den Unternehmen. In vielen Geschäften und Büros wird bloß deshalb im Morgengrauen und in den späten Abendstunden geputzt, weil man keine Kreativität bei der Arbeitsorganisation zeigt. Die sehr unangenehmen Arbeitszeiten gehören zu den stärksten Belastungen für Arbeitnehmer:innen der Branche. Den Kindern Frühstück machen oder sie am Abend bei der Hausaufgabe betreuen, ist für diese Arbeitskräfte selten möglich.
In der Coronakrise wurden Reinigungskräfte als systemrelevant beklatscht, aber dieser Effekt ist verpufft – ohne, dass sich die Arbeitsbedingungen spürbar gebessert hätten. 67 Prozent aller Reinigungskräfte sind Frauen. „Die Arbeitszeiten und Diensteinteilung der Reinigungskräfte an die Bedürfnisse der Beschäftigten anzupassen und somit auch die Menschen, die die Reinigung erledigen sichtbar zu machen, würde die Arbeitsbedingungen stark aufwerten“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie systemrelevant Reinigungskräfte sind. Sie verdienen bessere Arbeitsbedingungen und generell mehr Wertschätzung.“
Die Reinigung an den Tagesrandzeiten macht die Arbeit der Reinigungskräfte einerseits „unsichtbar“ und führt zu einer geringeren Wertschätzung. Andererseits stellt sie für das Familienleben der Betroffenen eine große Belastung dar: morgens um 6 oder abends um 18 Uhr gibt es kein Kinderbetreuungsangebot mehr. Der Einsatz in der Früh und am Abend, oft auch noch an verschiedenen Orten, „zerreißt“ den Tag, führt zu viel Fahrtzeit und Organisationsaufwand für ein vergleichsweise geringes Entgelt – insbesondere in Hinblick darauf, wieviel Lebenszeit für die Jobs in Summe aufgewandt werden muss.
Die geringere Wertschätzung spiegelt sich auch darin wider, dass Arbeitgeber das Arbeitsrecht überdurchschnittlich oft brechen: 2 Prozent aller unselbständig Beschäftigten arbeiten in der Reinigung, aber mehr als 4 Prozent aller Arbeitsrechtsberatungen entfallen auf Reinigungskräfte. Schreiben an die Arbeitgeber werden dreieinhalb Mal häufiger nötig als im Durchschnitt der Beschäftigten. Der Gang vor Gericht – vom Einbringen einer Klage, über Vergleichsverhandlungen bis hin zum Prozess – ist ebenso häufiger notwendig.
Zwei Beispiele aus der AK Arbeitsrechtsberatung:
Keine familienfreundliche Arbeitszeit
Eine Frau arbeitete seit drei Jahren 35 Stunden pro Woche bei derselben Firma als Reinigungskraft und ging dann zwei Jahre in Karenz. Nach ihrer Rückkehr forderte sie ihr Recht auf eine Änderung der Lage der Arbeitszeit ein und wollte, statt wie bisher von 6 bis 14 Uhr von 8 bis 16 Uhr arbeiten. Der Arbeitgeber lehnte das ab und bot ihr stattdessen nur eine Verringerung der Arbeitszeit an. Das konnte sich die Arbeitnehmerin aber finanziell nicht leisten. Vor Gericht kam es zu einem Vergleich: 7:30 Uhr bis 15 Uhr, 1 Dienst am Samstag/Monat.
Unterentlohnung und unbezahlte Überstunden
Ein Mann wurde nach einem Jahr zum Objektleiter befördert und bekam statt 1.470 nun 2.110 Euro brutto pro Monat. Das war dem Arbeitgeber aber offenbar nach einem halben Jahr zu teuer und er strich das Einkommen auf 1.670 Euro runter. Der Arbeitnehmer stimmte nicht zu, bekam aber trotzdem weniger Lohn, von dem ihm illegalerweise auch noch Strafzettel abgezogen wurden. Als der Arbeitnehmer krank wurde, bekam er außerdem statt Genesungswünschen ausgerichtet, dass ihm seine Überstunden für zwei Monate (88 Stunden!) nicht ausbezahlt würden, weil er diese zuvor hätte genehmigen lassen müssen. Vor Gericht kommt es zu einem Vergleich: Der Arbeitgeber muss 12.500 Euro nachzahlen.
Die AK fordert einen Mehrarbeitszuschlag ab der ersten Stunde – d.h. ohne Durchrechnung – von 50 statt nur 25 Prozent und Reinigung am Tag, statt zur Tagesrandzeit. Die öffentliche Hand als größter Auftraggeber muss hier mit gutem Beispiel vorangehen und dem Best-statt dem Billigstbieterprinzip folgen.
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