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Geflüchtete Kinder sind Kinder

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Familienbeihilfe für alle Geflüchtete aus der
Ukraine notwendig

Beim aktuellen Vorschlag zum Bezug der Familienbeihilfe für geflüchteten Familien aus der Ukraine gibt es gravierende Lücken. Diese sind dringend zu schließen, damit der Bezug für alle Kinder gewährt werden kann. Der aktuelle Vorschlag der Regierung sieht vor, die Familienbeihilfe künftig für geflüchtete Kinder zu gewährleisten, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass zumindest ein Elternteil berufstätig ist. Mit dieser Regelung entsteht die Gefahr, dass die Kinder, die am dringendsten darauf angewiesen sind, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. „Um die Geflüchteten gut in Österreich integrieren zu können ist es dabei ganz essentiell, dass diese nicht nur Zugang zum Arbeitsmarkt sondern auch Zugang zu allen Sozialleistungen bekommen zu können“, ergänzt Tobias Kirschner, Vorsitzender der Katholischen Jugend Österreich.

Entfällt der Bezug der Familienbeihilfe hat das Folgen

An den Bezug der Familienbeihilfe sind weitere Unterstützungsleistungen gekoppelt. Dazu gehören unter anderem das Schulstartgeld, Kinderbetreuungsgeld, sowie die Freifahrt für Lernende und Lehrlinge. Demnach haben die Betroffenheit von Arbeitslosigkeit oder Betreuungspflichten der Eltern eine zusätzlich negative Auswirkung auf das Armutsrisiko der Kinder. Die finanzielle Sicherheit ist ein Teil der stabilen Verhältnisse, die Kinder mit Fluchterfahrung dringend brauchen, um trotzdem Kinder sein zu können.

Jugendorganisationen wollen Ankommen erleichtern

Die Familienbeihilfe muss daher für alle ukrainischen Familien in Österreich ermöglicht werden. Auch bei der jüngsten Vollversammlung der BJV im März setzten die Kinder- und Jugendorganisationen ein klares Zeichen und sprachen sich dafür aus, Kindern und Jugendlichen, die derzeit aus der Ukraine flüchten, das Ankommen in Österreich zu erleichtern.

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