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Zadić: Transparenz für Pressefreiheit von großer Bedeutung

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Wien (PK) – Ein breites Themenspektrum erörterte Justizministerin Alma Zadić heute im Menschenrechtsausschuss in einer Aktuellen Aussprache mit den Abgeordneten – von der Beweissammlung betreffend Kriegsverbrechen in der Ukraine über die Pressefreiheit in Österreich, von Beschuldigtenrechten und Briefgeheimnis bis hin zu Aspekten einer anstehenden Eherechtsreform.

Unabhängiger, qualitätsvoller und kritischer Journalismus stelle eine der tragenden Säulen der Demokratie dar, bekräftigte die Justizministerin auf Nachfragen etwa von Harald Troch (SPÖ) zu diesem Thema. Zadić bezeichnete es als erschreckend, dass Österreich im Bereich Pressefreiheit im Ranking stark zurückgefallen sei. Es gelte, dazu auch die Medienförderung und den Bereich Inseratenvergabe genau anzusehen. Was das nach wie vor offene Informationsfreiheitsgesetz anbelangt, zeigte sie sich zuversichtlich, dass es auch bei einem solch „schwierigen Gesetz“ gelingen werde, dieses dem Parlament vorzulegen. Sowohl im Zusammenhang mit Pressefreiheit, als auch mit der Demokratie an sich sei Transparenz von großer Bedeutung.

Zum Digital Services Act der EU werde derzeit analysiert, welche Anpassungen es in Österreich brauche, erörterte die Justizministerin gegenüber Petra Bayr (SPÖ), die des Weiteren etwa die EU-Whistleblower-Richtlinie thematisiert hatte, zu der die Verhandlungen noch im Gange seien. Zum EU-Lieferkettengesetz werde sich die Ministerin gerade im Sinne eines Schutzes der KMU vor Wettbewerbsnachteilen für einheitliche Regelungen einsetzen, auch wenn die Verhandlungen ihr zufolge insgesamt schwierig werden könnten.

Beschuldigtenrechte: Bessere Nachvollziehbarkeit der Einsichtnahme durch Volldigitalisierung der Akten

Was die von Hans Stefan Hintner (ÖVP) und Susanne Fürst (FPÖ) thematisierten Beschuldigtenrechte wie etwa das Briefgeheimnis betrifft, stelle es aus ihrer Sicht ein umfassendes Beschuldigtenrecht dar, dass Informationen im Interesse der Verteidigung verwendet werden dürfen, ohne dabei jedoch ein schutzwürdiges Interesse Dritter zu verletzen. Sie setze in dieser Frage auf eine künftig bessere Nachvollziehbarkeit der Einsichtnahme durch Volldigitalisierung der Akten.

Zum Thema Rechtsstaatlichkeit und unabhängige Justiz, das unter anderem Petra Wimmer (SPÖ) aufwarf, wies die Ministerin auf eine umfassende Arbeitsgruppe zu einer etwaigen Einrichtung eines Bundesstaatsanwalts hin. Es sei ihr ein Anliegen, das Thema mit dem Parlament zu diskutieren. Der nächste Zwischenbericht dazu werde für Mai, jedenfalls noch vor dem Sommer erwartet.

Betreffend den jüngsten Immunitätserlass der Justizministerin erörterte eine Expertin des Ministeriums auf Nachfrage von Johannes Margreiter (NEOS) und Ausschussvorsitzendem Nikolaus Scherak (NEOS), es habe sich hier in einer Reihe von Fällen ein Spannungsverhältnis gezeigt, was die Immunität von Beitragstäter:innen betrifft. Man habe bei der Überarbeitung versucht, den Bedenken des Parlaments weitestgehend zu entsprechen.

Auch der Ukraine-Konflikt war Thema in der Aktuellen Aussprache. Um bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen voranzukommen, sei es wichtig, möglichst zeitnah die Beweise und Informationen zu sammeln, so die Ministerin. Gemeinsam mit dem Innenminister werde derzeit daran gearbeitet, alle aus der Ukraine Ankommenden zu kontaktieren. Furchtbar seien auch die Berichte über Vergewaltigungen, betonte sie etwa auf Fragen von Agnes Sirkka Prammer und Meri Disoski (beide Grüne) sowie Johannes Margreiter (NEOS), dass Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden müssten.

Debatte über Leihmutterschaft und Ehemündigkeit

Auch sie selbst habe in Gesprächen bereits auf das im Regierungsprogramm vorgesehene Verbot von Leihmütterschaften hingewiesen, hielt Zadić auf Nachfrage von Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) fest. Gerade der Ukraine-Konflikt führe deutlich vor Augen, welch belastende und vulnerable Situation es sei, wenn Babys nicht abgeholt werden können. Hintanzuhalten gelte es bei dem Thema insgesamt auch eine Kommerzialisierung.

Ebenso im Regierungsprogramm verankert sei die Anhebung des Ehealters auf 18 Jahre, wiewohl auch jetzt schon Volljährigkeit für die Ehe Voraussetzung sei und nur ein Gericht die Ehemündigkeit ab 16 Jahren erklären könne, erörterte die Justizministerin in Richtung von Andreas Minnich (ÖVP). Das Thema werde im Rahmen der Eherechtsreform besprochen und dort einfließen.

In der Kindschaftsrechtsreform wiederum nähere man sich einer ähnlichen Lösung wie in Deutschland an. Geplant sei, bis zum Sommer einen Vorschlag zu machen, meinte Zadić gegenüber Petra Bayr (SPÖ). Auch ein „Recht auf gesunde Umwelt“ zu verankern sei ihr ein Anliegen, das werde auf europäischer Ebene vorangetrieben.

Im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen Rassismus, die Faika El-Nagashi (Grüne) thematisierte, sprach sich die Ministerin unter anderem dafür aus, die Möglichkeiten des „Hass-im-Netz-Pakets“ wie etwa die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Betroffene bekannter zu machen. (Fortsetzung Menschenrechtsausschuss) mbu

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