SPÖ-Troch/Becher: Recht auf Wohnung ins Staatsgrundgesetz!
Wien (OTS/SK) – Im heutigen Menschenrechtsausschuss fordern SPÖ-Menschenrechtssprecher Harald Troch und SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher mittels Antrag, das Recht auf Wohnung im Staatsgrundgesetz zu verankern. ****
„Wohnen ist Grundrecht! Die eigenen vier Wände und ein Dach überm Kopf sind Grundvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben. Die Mieterhöhung, die die Bundesregierung beschlossen hat, läuft dem komplett zuwider. Schreiben wir das Recht auf Wohnung ins Staatsgrundgesetz und handeln endlich danach!“, fordert Troch.
„Die Geschichte des sozialen Wohnbaus in Wien ist ein Erfolgsrezept“, betont Ruth Becher. „Mit diesem Antrag wollen wir den sozialen Wohnbau ins Gesetz schreiben. Die Republik hat sich darum zu kümmern, dass ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Der ÖVP-Streit um die Leerstandsabgabe zeigt, wie notwendig eine neue gesetzliche Grundlage für den Wohnbau ist“, fordert die Wohnbausprecherin ein.
Hintergrund des Antrags ist das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, dass die EU-Grundrechte-Charta vor dem Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden kann. Das Recht auf Wohnung ist in der EU-Grundrechte-Charta bereits verankert, der Gesetzesvorschlag der SPÖ-Abgeordneten würde dieses erweitern und im folgenden Wortlaut im Staatsgrundgesetz verankern.
„Artikel 9a. (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Wohnung. (2) Der Staat gewährleistet dieses Recht durch Maßnahmen, die zu einer ausreichenden Zahl an Wohnungen zu angemessenen Preisen und Bedingungen führen, durch Mieterschutz und durch sozialen Wohnbau.“
Antrag 2437/A hier ansehen: https://tinyurl.com/3czmwmmj
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