EQS-News: IMMOFINANZ AG: Vorzeitige Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen fällig 2024 (‚Schuldverschreibungen‘) (ISIN: XS1551932046)
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IMMOFINANZ AG: Vorzeitige Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen
fällig 2024 (‚Schuldverschreibungen‘) (ISIN: XS1551932046)
29.04.2022 / 09:48
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IMMOFINANZ AG: Vorzeitige Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen
fällig 2024 („Schuldverschreibungen“) (ISIN: XS1551932046)
Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Mitteilung verwendet und nicht
definiert werden, haben die Bedeutungen, die ihnen in den
Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen zukommen.
IMMOFINANZ AG gibt hiermit bekannt, die im Jänner 2017 begebenen
Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 297.200.000 gemäß
§ 5 (c) der Emissionsbedingungen vorzeitig zu kündigen. Zum Zeitpunkt
dieser Mitteilung wurden bereits Wandlungsrechte in Aktien aus
Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 290.200.000 ausgeübt.
Daher sind aktuell nur noch Schuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR
7.000.000 ausstehend, das entspricht weniger als 20% des Gesamtnennbetrags
der ursprünglich ausgegebenen Schuldverschreibungen.
Der Wahl-Rückzahlungstag ist der 27. Juni 2022.
Der Wandlungszeitraum gemäß § 8 (a) der Emissionsbedingungen endet mit
Ablauf des 13. Juni 2022. Die Inhaber von Schuldverschreibungen sind daher
berechtigt, ihre Wandlungsrechte bis längstens 13. Juni 2022, 16:00 Uhr
MEZ, gemäß § 8 (b) der Emissionsbedingungen zum jeweils aktuellen
Wandlungspreis auszuüben. Der Wandlungspreis beträgt derzeit EUR 20,6333.
Soweit die Inhaber der Schuldverschreibungen ihr Wandlungsrecht nicht wie
oben beschrieben ausüben, werden die Schuldverschreibungen am
Wahl-Rückzahlungstag zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen
zurückgezahlt.
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