Ermittlungserfolg des Zolls: Wiener Fahrradhändler wegen betrügerischen Imports von über 2.000 Fahrrädern aus China verurteilt | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Ermittlungserfolg des Zolls: Wiener Fahrradhändler wegen betrügerischen Imports von über 2.000 Fahrrädern aus China verurteilt

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Wien (OTS) – Ein 35-jähriger Unternehmer in Wien hatte zwischen 2017 und 2019 mehr als 2.000 Fahrräder aus China importiert und dabei Abgaben in Höhe von rund 140.000 Euro hinterzogen. Um die regulären Zollgebühren zu umgehen, hatte er angegeben, dass die Fahrräder aus Bangladesch stammen und dafür die Ursprungszertifikate gefälscht. Die Ermittlungen des Zollamts Österreich führten nun zu einem Gerichtsurteil mit einer bedingten Haftstrafe von 7 Monaten sowie einer Geldstrafe in Höhe von mehr als 400.000 Euro.

„Mit seinem Betrug hat sich dieser Händler durch die Ausnutzung von Präferenzabkommen um die Einfuhrzollentrichtung gedrückt. Er wollte ein System ausnutzen, das es ermöglicht, durch vereinfachte Handelsabkommen bestimmte Regionen der Welt gezielt zu unterstützen. Die hervorragende Arbeit und die Ermittlungen unseres österreichischen Zolls haben in diesem Fall wieder einmal zum Schutz unseres Wirtschaftsstandortes geführt und einen wichtigen Beitrag zu fairen Wettbewerbsverhältnissen geleistet“, so Finanzminister Magnus Brunner zur Arbeit der österreichischen Zöllnerinnen und Zöllner.

Mit dem Urteil, das im März 2022 am Landesgericht Wien gesprochen wurde, kam ein langjähriger Fall von vorsätzlichem Abgabenbetrug zum Abschluss, der dank intensiver Ermittlungsarbeit vom Zollamt Österreich aufgedeckt werden konnte.

Nach einem Hinweis vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) begann 2019 durch ein Betriebsprüfungsteam und die Zollfahndung die gemeinsame Prüfung eines Wiener Fahrradhändlers betreffend dessen Warenimporte, vorgeblich aus Bangladesch. Schon bald erhärtete sich jedoch der Verdacht, dass die Fahrräder nicht wie angegeben aus der Herstellung in Bangladesch importiert wurden, sondern mittels Ursprungszertifikatsfälschung chinesische Fahrräder in die Europäische Union, nach Österreich, eingeführt wurden. Zwischen Frühjahr 2017 und Frühjahr 2019 dürfte der 35-jährige Unternehmer über 2.000 Fahrräder auf diese Art eingeführt und in Österreich verkauft haben. Offiziell wurden sie als Erzeugnisse und Importe aus Bangladesch abgefertigt und unterlagen dem begünstigten Präferenzzollsatz von 0 %. Tatsächlich stammten sie jedoch aus China und hätten mit dem Regelzollsatz von 14 % und dem Antidumpingzoll von 48,5 % verzollt werden müssen.

„Die finanzstrafrechtlichen Ermittlungen erfolgten in diesem Fall auch gemeinsam mit dem Zollfahndungsteam Internet & Cybercrime. Dieses Team des Zollamtes Österreich hat unter anderem die Möglichkeit Container zurückzuverfolgen. So konnte bestätigt werden, dass die Liefercontainer, über die die Fahrräder angeblich aus Bangladesch nach Österreich gekommen waren, tatsächlich nie in Bangladesch gewesen sind“, schildert ein Mitarbeiter der Zollfahndung die gemeinsamen, teamübergreifenden Untersuchungen des ZAÖ.

„Auch die weiteren Ermittlungsschritte bestätigten den Verdacht: In Zusammenarbeit mit den Behörden in Bangladesch konnten unsere Prüfer und Fahnder nachweisen, dass die vom Wiener Unternehmer vorgelegten Ursprungszertifikate gefälscht waren, woraus sich auch der Tatbestand des Abgabenbetrugs ergibt“, erklärt die Vorständin des Zollamts Österreich Heike Fetka-Blüthner einige der Ermittlungsschritte, durch die die österreichischen Zöllnerinnen und Zöllner schließlich dem Täter den Abgabenbetrug nachweisen konnten.

Im März ging das Finanzstrafverfahren wegen Abgabenbetrugs in der Höhe von rund 140.000 Euro nun zu Ende: Mit einem rechtskräftigen Schuldspruch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten und einer Geldstrafe von 410.451 Euro. Die fälschliche Deklaration seines somit gesetzeswidrigen Fahrradimports hat sich für den Mann nicht gelohnt. Das Schuldbekenntnis des Mannes wirkte sich in der Urteilsverkündung als strafmildernd aus. Allgemein ist Abgabenbetrug mit einem Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Haft bedroht.

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