SOS Mitmensch: Indizien auf Falschinfos des Innenministeriums verdichten sich
Wien (OTS) – Ein gestern von Rechtsanwalt Wilfried Embacher auf Twitter veröffentlichter Aktenvermerk im Fall der rechtswidrigen Abschiebung der in Österreich geborenen Tina bringt das Innenministerium in Erklärungsnotstand. Der Eingangsstempel zeigt, dass der Aktenvermerk über die Abschiebeprüfung erst am 13. April 2022, also mehr als ein Jahr nach der Abschiebung, dem Akt hinzugefügt wurde. Für die vom Innenministerium behauptete „umfassende Kindeswohlprüfung“ findet sich im Akt kein Beleg. Das Wort „Kindeswohl“ kommt kein einziges Mal vor. Dafür enthalte der Aktenvermerk gravierende Fehler betreffend den Geburtsort von Tina und der Einreise ihrer Familie, so Anwalt Embacher auf Twitter.
„Die Vorgangsweise des Innenministeriums, zuerst Kinderrechte brutal mit Füßen zu treten und dann die Öffentlichkeit mit Falschbehauptungen über angebliche umfassende Kindeswohlprüfungen an der Nase herumzuführen, ist niederträchtig und empörend. Das ist eines Rechtsstaates absolut unwürdig“, kritisiert Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.
Pollak warnt, dass es die Demokratie untergraben würde, wenn Ministerien ungehindert mit Falschinformationen arbeiten könnten. Pollak nimmt diesbezüglich auch Innenminister Gerhard Karner persönlich in die Pflicht. „Ein Minister darf nicht zulassen, dass sein Ministerium rechtswidrige Handlungen und schwere Versäumnisse durch die mutmaßliche Verbreitung von Unwahrheiten zudeckt. So etwas muss für die handelnden Personen Konsequenzen haben“, fordert Pollak.
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