Österreichs Befähigungsausweise für das Meer und das Küstenpatent B | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Österreichs Befähigungsausweise für das Meer und das Küstenpatent B

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Österreichs Befähigungsausweise – FB1, FB2, FB3, FB4 – Österreichischer Bootsführerschein – International Certificate?

Sicherheit mit optionaler Praxis

Den Wind für die Fortbewegung auf dem Wasser zu nutzen, hat eine lange Geschichte. Heute zählt das Segeln in der Freizeit- und Urlaubsgestaltung zu den schönsten Aktivitäten auf dem Wasser. Du bist auf der Suche nach einem Abenteuer, nach Freiheit und einem unbeschreiblichen Lebensgefühl?

AC Nautik bietet zusammen mit Partner Segeltrainings in
Kroatien an.

Die Unterlage für die Praxis kann man downloaden. Lernen am Boot, auf einer Jacht – Learning by doing ist die Devise. Mit dem Küstenpatent B inkl. UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung starten und danach bei Bedarf weiter die Segelausbildung machen.

Amtlicher Befähigungsausweis

Der Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international auf Küstengewässern anerkannt. Dieser Bootsführerschein ist zahlenmäßig der beliebteste der Österreicher für das Meer. Die Prüfung kann auch auf Deutsch zb. im Hafenamt Rabac gemacht werden.

Arbeitsbuch FB2 Segelschein zum Downloaden – Praxis muss sein
– Freiheit statt Druck!

Für Skipper, mit der Zielvorstellung österreichischer Befähigungsausweis FB 2, das Arbeitshandbuch-Theorie zur Unterstützung und als Nachschlagwerk genau zur rechten Zeit.

Mehr dazu unter („Praxis“):

[https://www.kuestenpatent-kroatien.at/]
(https://www.kuestenpatent-kroatien.at/)

[https://www.kuestenpatent-kroatien.at/Kuestenpatent-B.html]
(https://www.kuestenpatent-kroatien.at/Kuestenpatent-B.html)

Auszug:

Die seemännische Praxis ist mittels Dokumenten gemäß § 20 Abs. 2 wie folgt nachzuweisen:

Für den Fahrtbereich 1 zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb oder mit Motor- und Segelantrieb durch 50 Seemeilen und eine Nachtansteuerung.

Für den Fahrtbereich 2 zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 500 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen.

Für den Fahrtbereich 3 durch Vorlage des Befähigungsnachweises für den Fahrtbereich 2 der jeweiligen Antriebsart und zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 1 500 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 500 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer.

Für den Fahrtbereich 4 durch Vorlage des Befähigungsnachweises für den Fahrtbereich 3 der jeweiligen Antriebsart und zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 3500 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 1000 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer.

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