FlexCo/FlexKapG: RFTE betont die wesentlichen Eckpunkte der neuen Startup-Rechtsform
Wien (OTS) – Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Abstimmungen zur Ausgestaltung der FlexCo/FlexKapG, einer neuen Rechtsform für Startups (ehemals „Austrian Limited“), weist der Rat für Forschung und Technologieentwicklung in einer [Stellungnahme]
(https://www.ots.at/redirect/ratfte2) erneut auf die essenziellen
Elemente einer solchen Gesellschaftsform hin.
„Die derzeit laufenden Aktivitäten der Bundesregierung zur Definition einer neuen Gesellschaftsform für investitions- und innovationsintensive Startups sind grundsätzlich zu begrüßen“, so die Ratsvorsitzende Klara Sekanina, „gleichzeitig sollte die Regierung die seitens des RFTE und auch von anderen Stakeholdern wiederholt geforderten Elemente berücksichtigen, ohne die eine solche Gesellschaftsform nicht die gewünschten Effekte erzielen wird.“
Internationale Orientierung, effektive Prozessdigitalisierung
und weniger Bürokratie
Bereits 2018 wies der RFTE in einer Empfehlung auf diese Elemente hin und bekräftigt sie in seiner aktuellen Stellungnahme erneut. Für das Gelingen einer effektiven neuen Rechtsform erachtet der Rat folgende Aspekte als unerlässlich:
1. Entfall der verpflichtenden notariellen Einbindung (z.B. bei
Kapitalerhöhungen oder Anteilsübertragungen)
2. eine international wettbewerbsfähige Form der
Mitarbeiter:innenbeteiligung
3. eine unbürokratische und digitale Möglichkeit zur
Unternehmensgründung auch jenseits von Ein-Personen-Unternehmen
4. die Entbürokratisierung der Prüfpflichten am Firmenbuchgericht
5. eine freie Ausgestaltung von Anteilsklassen
6. die Möglichkeit, einen rein englischsprachigen
Gesellschaftsvertrag zu nutzen
FlexCo/FlexKapG darf keine leicht modifizierte GmbH werden
Als besonders bedeutend erachtet Sabine Herlitschka, stellvertretende Ratsvorsitzende, „die vollumfängliche Berücksichtigung der Bedarfe der Startup- und Investor:innenszene, wenn es um das Design und die Umsetzung der geplanten neuen Gesellschaftsform FlexCo/FlexKapG geht.“ Es müsse jedenfalls vermieden werden, eine lediglich leicht modifizierte Variante bereits existierender Gesellschaftsformen wie der GmbH umzusetzen.
Sollte dies gelingen, wären damit zwei große Herausforderungen der heimischen Startups mit Bezug zu ihren Skalierungsmöglichkeiten adressiert: die Attraktivität für Fachkräfte und die Einwerbung von Risikokapital.
Der Rat unterstützt damit auch wesentliche Forderungen der heimischen Startup-Szene und bringt sich aktiv in die kooperative, aber vor allem radikale Neudefinition ein.
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