Nationaler Aktionsplan öffentliche Beschaffung wichtig für Herkunftskennzeichnung
Wien (OTS) – Bereits 2021 wurde das Bekenntnis der Politik zur regionalen Beschaffung von Lebensmitteln mit dem sogenannten Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (NaBe) umgesetzt. Dieser gilt seitdem verpflichtend für alle öffentlichen Einrichtungen. Der Verein Nachhaltige Tierhaltung Österreich (NTÖ) als Sprachrohr der Veredelungswirtschaft mit den Sparten Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Pferde sieht den Plan zur Beschaffung von Produkten und Leistungen bei öffentlichen Einrichtungen des Bundes als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Dieser umfasst den Einkauf von Eiern, Milch, Milchprodukten, Fleisch von Rind, Kalb, Schwein, Geflügel, Schaf, Ziege als Frischware und in Verarbeitungsprodukten. „Die heimische tierhaltende Landwirtschaft garantiert Produktqualität und Tierwohl, die sich in den hohen Anforderungen des NaBe-Plans widerspiegeln“, betont NTÖ-Obmann Josef Fradler.
„Wir in Österreich produzieren im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft unter Einhaltung höchster Produktions-, Umwelt und Tierwohlstandards. Ein strenges Tierschutzgesetz, eine enge Partnerschaft mit der Tierärzteschaft sowie regelmäßige Kontrollen untermauern dies.“
Forderung nach Einhaltung und Kontrolle
Damit der Aktionsplan in der bezweckten Form auch umgesetzt wird, bedarf es einer verpflichtenden Einhaltung der definierten Kriterien und der entsprechenden Kontrollen dazu. „Es kann nicht sein, dass wir in Österreich die EU-weit strengsten Haltungsbestimmungen für Puten einhalten und in Krankenhäusern oder Altersheimen den Menschen dann Pute aus einer nicht tiergerechten Haltung servieren, die noch dazu von weit her transportiert wurde“, so Markus Lukas von der österreichischen Geflügelwirtschaft. „Zudem ist es dringend notwendig, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung entsprechend dem österreichischen Regierungsprogramm umzusetzen.“ Der NTÖ fordert seit Jahren eine 100% Herkunftskennzeichnungspflicht für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, damit die Konsument(inn)en wissen, woher die Lebensmittel kommen. Dies würde mehr Transparenz auf die Teller bringen sowie den kleinstrukturierten tierhaltenden Familienbetrieben in Österreich Zukunftsperspektiven bringen.
Vorzeigebeispiel SNEG-Servicestelle
Da die Gastronom(inn)en, Küchenleiter/-innen und Einkäufer/-innen der öffentlichen Beschaffung nun vor der Herausforderung stehen, sich an die geforderte Beschaffungsqualität zu halten, wurde das Projekt der Servicestelle für die Beschaffung von Ei und Geflügel (SNEG) von der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG) gestartet. Hierbei werden die Einkäufer über die hohe Qualität der AMA-Gütesiegel-zertifizierten Geflügel- und Eiprodukte informiert, denn Eier aus Käfighaltung und Geflügelfleisch mit niedrigen Haltungsstandards landen noch immer täglich auf den heimischen Tellern. Ein wichtiges Service ist, dass die Unternehmen hinsichtlich Verfügbarkeit und Kommunikation mit den Eipackstellen und Schlachthöfen unterstützt werden. Zusätzlich bietet SNEG auch Koch-Workshops, Exkursionen sowie Webinare an.
Schlupfloch Verfügbarkeit
Die tatsächliche Nachweiserbringung ist ein wesentlicher Faktor, ohne den ein Einkaufsstandard, wie es der NaBe-Plan vorsieht, kaum den erwünschten Erfolg bringen kann. Ein wesentliches Kriterium ist die Verfügbarkeit von Produkten, wie Frischfleisch oder Fleisch in Verarbeitungsprodukten, Frischei und Eiprodukten, Milch und Milchprodukten. „Die heimischen Geflügelvermarkter sind jederzeit lieferfähig“, gibt Lukas an. „Es braucht eine genaue Definition, warum eine Ware tatsächlich nicht verfügbar ist.“
Nur eine verpflichtende Einhaltung der Kriterien garantiert eine funktionierende Umsetzung. „Die dezidierte Nachfrage nach Tierwohl-Produkten im Zuge der öffentlichen Ausschreibung ist sehr minimal vorhanden“, bedauert Fradler. „Teilweise werden nur schriftliche Bestätigungen, die einmal im Jahr auszufüllen sind, dass die gelieferte Ware den Tierwohl-Kriterien und der GVO-freien Fütterung entspricht, von Lieferanten verlangt. Diese Belege werden zwar ausgestellt, aber in keiner Weise kontrolliert.“ Die Vertreter vom NTÖ fordern daher dringend die Einführung eines Monitoring-Systems, das auf einer gesetzlichen Basis beruht. Dadurch könnten die jeweiligen Mengen erhoben und nachvollzogen werden.
Es ist höchste Zeit für die Herkunftskennzeichnung
„Die Einführung des NaBe-Plans in der öffentlichen Beschaffung ist der erste Schritt zu einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in Österreich“, betont Stefan Lindner, Obmann Rinderzucht Austria. „Es geht nun darum, das politische Bekenntnis in die Praxis umzusetzen und ein entsprechendes Kontrollsystem einzurichten. Damit kann gewährleistet werden, dass österreichische Milch, Milchprodukte und Fleisch eingekauft und dass die NaBe-Anforderungen eingehalten werden.“ Dies wäre auch für die kleinstrukturierte Branche der Schaf-und Ziegenhaltung eine große Hilfe und ein Statement, wenn zumindest wenigen Speisen mit Lamm- und Kitzfleisch oder die Schaf- und Ziegenmilchprodukte gekennzeichnet werden und somit auf heimische Qualitätsprodukte zurückgegriffen wird. (Schluss)
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