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ÖH: Wohnen muss auch für Studierende leistbar sein

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Wien (OTS) – Am Dienstag wurde das Besteller_innenprinzip für die Makler_innengebühr von der Regierung präsentiert.Auch für Studierende stellt Wohnen ein zentrales Thema dar, wie Sara Velićvom Vorsitzteam der ÖH erklärt: “Die Mieten schießen seit Jahren durch die Decke und nehmen einen immer größer werdenden Kostenpunkt im Budget von Studierenden ein.” Grund dafür sei die mangelnde gesetzliche Regulierung der Mieten. “Um die soziale Lage von Studierenden zu verbessern, ist es unerlässlich, eine gesetzliche Mietobergrenze einzuführen”, fordert Velić.

An der jeweiligen Miete festgemacht sind auch die Gebühren, die für Makler_innen gezahlt werden müssen. Ab 2023 gilt nun das Besteller_innenprinzip. Keya Baier aus dem Vorsitzteam der ÖH zeigt sich erfreut über diese Entwicklung: “Die oft mehrere Tausend Euro hohen Makler_innengebühren sind für viele Studierende eine massive Hürde, da die wenigsten einfach so genügend Geld am Konto haben. Durch den Wegfall können sich deutlich mehr Studierende leisten von zu Hause auszuziehen oder zum Studieren in eine andere Stadt zu gehen.” Da vor allem Studierende auch häufiger umziehen, ist die Gesetzesänderung eine deutliche Erleichterung und Möglichkeit zur Unabhängigkeit.

Dass das Besteller_innenprinzip nur der erste Schritt sei, bekräftigt auch Naima Gobara vom Vorsitzteam: “Eine Mietwohnung zu bekommen ist nur eine der zahlreichen Hürden. Genauso schwierig, wenn nicht gar belastender ist es für Studierende, sich die gewünschte Wohnung auch dauerhaft leisten zu können. Hier braucht es eine bundesweite Regelung der Wohnbeihilfe und einen Ausbau derer!” Die Wohnbeihilfe sei dadurch, dass sie Ländersache ist, unnötig kompliziert und setzt oft Mieten voraus, die in vielen österreichischen Universitätsstädten kaum zu finden sind.

“Wohnen ist ein Menschenrecht. Aus diesem Grund ist es für Studierende unverzichtbar, ein Beihilfensystem, das Existenzen sichert und Wohnen leistbar macht, zu schaffen. Dies muss bei der nächsten Novelle des Studienförderungsgesetzes auf jeden Fall mitbedacht werden!”, schließt das Vorsitzteam unisono.

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