Volksanwaltschaft setzt Heimtherapie für Mann mit Morbus Hunter durch | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Volksanwaltschaft setzt Heimtherapie für Mann mit Morbus Hunter durch

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Wien (OTS) – Fritz K. ist 20 Jahre alt und hat Morbus Hunter (MPS). Er erhält seit seinem fünften Lebensjahr eine Enzymersatztherapie. Die Therapie ist lebensnotwendig und wird bisher einmal wöchentlich in Form einer mehrstündigen Infusion im Krankenhaus durchgeführt. „Der Zeitaufwand für die Familie, die in Wien lebt, ist enorm“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz, „deshalb kämpft die Volksanwaltschaft seit Jahren bei Krankenkassen und Spitalsbetreibern, dass die Therapie in solchen Fällen zuhause durchgeführt werden kann. Für Fritz K. jetzt mit Erfolg: ÖGK und AKH Wien machen die Heimtherapie endlich möglich.“ Es fehlt nur noch ein Formalakt, die Unterschrift des Dachverbands der Sozialversicherungsträger. Die Volksanwaltschaft fordert, dass das in allen Bundesländern funktioniert. Achitz:
„Beispielsweise gibt es in der Steiermark einige Fälle, wo es noch keine Lösung gibt. Wir werden weiter Druck auf die Länder als Spitalsbetreiber machen!“

Die Volksanwaltschaft fordert die Krankenkassen und die Spitalsbetreiber weiter zu einer einheitlichen Regelung für Menschen mit seltenen Krankheiten auf. Patient*innen mit seltenen Stoffwechselerkrankungen müssen Woche für Woche ins Spital, obwohl die Behandlung auch zuhause stattfinden könnte. „Ob das ermöglicht wird, ist aber davon abhängig, bei welcher Krankenkasse die Betroffenen versichert sind – und vom Bundesland“, kritisiert Achitz regelmäßig, zuletzt wieder in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Hintergrund ist, dass für die Kosten von Heimtherapien grundsätzlich die Kassen zuständig sind, für Spitalsbehandlungen jedoch die Bundesländer.

Kranke Menschen leiden, weil Finanzierungsströme des Gesundheitssystems kompliziert sind

Volksanwalt Achitz: „Die Patient*innen müssen freie Wahl haben, wenn die behandelnden Ärztinnen bzw. Ärzte keine Einwände gegen eine Heimtherapie haben. Weder die Krankenkasse noch das Bundesland dürfen einen Unterschied machen.“ Wer zahlt, sollen sich die beteiligten Kassen und Länder im Hintergrund ausmachen. „Hier müssen kranke Menschen zusätzlich leiden, weil die Finanzierungsströme des österreichischen Gesundheitssystems kompliziert sind“, erklärt der Volksanwalt. „Die Betroffenen und ihre Familien sind durch die Krankheit ohnehin schwer belastet. Es sollte daher jede medizinisch vertretbare Möglichkeit ergriffen werden, um ihnen den Alltag zu erleichtern.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter [post@volksanwaltschaft.gv.at] (mailto:post@volksanwaltschaft.gv.at) sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

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