AK Anderl zu Energiepaket der Regierung: „Armut bekämpfen, ungerechtes Pendlerpauschale umbauen“
Wien (OTS) – Heute, Sonntag, wird die Bundesregierung Maßnahmen gegen die Teuerung bei der Energie vorstellen. „Wenn die Bundesregierung auf die Expertise der Sozialpartner und damit auf die Einbindung der Vertretung von Konsument:innen und Arbeitnehmer:innen verzichtet, erwarte ich mir zumindest, dass sie auf die Sorgen jener Menschen reagiert, die aufgrund der rasant steigenden Energiepreise ihre Rechnungen nicht mehr zahlen können“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Steuergeld, das zu 80 Prozent von den Beschäftigten und Konsument:innen aufgebracht wird, muss genau dort eingesetzt werden, wo es gebraucht wird. „Die AK hat bereits zahlreiche Vorschläge gemacht, wie etwa die Halbierung der Umsatzsteuer auf Energie. Dringender Handlungsbedarf besteht dort, wo steigende Preise für Gas, Strom und Treibstoff Menschen in die Armut treiben. Da die Energiepreise bis 2023 noch steigen und dann auf einem höheren Niveau bleiben werden, muss es auch eine dauerhafte Anpassung der Sozialleistungen für armutsgefährdete Haushalte geben. Außerdem sollte endlich das absurd ungerechte Pendlerpauschale zu einem Pendlerabsetzbetrag umgebaut werden, um Pendler:innen mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Wie ungerecht das derzeitige Pendlerpauschale-System ist, veranschaulicht ein einfaches Beispiel: Ein Abteilungsleiter mit 7.000 Euro Monatsbrutto und eine Verkäuferin mit 1.900 Euro im Monat müssen die gleiche Wegstrecke zum Arbeitsplatz bewältigen (ohne zumutbare Öffi-Alternative), nämlich 35 Kilometer. Die Entlastung, die die beiden aus der Pendlerpauschale erhalten, ist höchst unterschiedlich: Der Abteilungsleiter erhält 708 Euro, die Verkäuferin weniger als die Hälfte, nämlich 295 Euro pro Jahr! Grund für diese Ungerechtigkeit ist, dass die Pendlerpauschale absurderweise als „Freibetrag“ konstruiert ist: Das Finanzamt rechnet den nach der Pendelstrecke gestaffelten steuerfreien Betrag (für die 35 Kilometer in unserem Beispiel sind das 1.476 Euro) sowohl für die Verkäuferin als auch den Abteilungsleiter von der Spitze des jeweiligen Einkommens herunter. Weil die Steuer wegen der Progression in diesem obersten Einkommensteil für den Abteilungsleiter 48 % ausmacht, kommt er auf 708 Euro Förderung; weil der Steuersatz im viel bescheideneren oberen Einkommensbereich der Verkäuferin bei 20 % liegt, wird ihr Pendeln mit nur 295 Euro gefördert, obwohl die Wegstrecke und die Kosten an der Zapfsäule für beide gleich sind. „Aus diesem Grund verlangt die AK die Umwandlung des Pendlerpauschales in einen Pendlerabsetzbetrag – also eine einkommensunabhängige Steuerrückzahlung“, betont AK Präsidentin Renate Anderl.
Zudem fordert die AK rasche Maßnahmen gegen Energiearmut angesichts massiv steigender Preise:
+ Deutliche Erhöhung der Heizkostenzuschüsse der Bundesländer
+ Errichtung eines Energie- und Klima-Hilfsfonds, der Energiearmut bekämpft. Die AK stellt der Regierung jederzeit ihr fertiges Konzept zum Energie- und Klimahilfsfonds zur Verfügung.
+ Laufende wettbewerbsrechtliche Überwachung der Energiemärkte, denn Spekulationen treiben die Energiepreise weiter in die Höhe und verschaffen manchen Energieversorgern ungerechtfertigte höhere Gewinne.
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