Hammer: Höchstmögliche Dauer der Corona-Kurzarbeit wird verlängert
Wien (OTS) – Die gesetzliche Begrenzung der Kurzarbeit wird von 24 Monaten bis Ende Mai auf 26 Monate ausgedehnt. Zwar ist bei der Kurzarbeitshilfe im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Rückgang der Inanspruchnahme feststellbar, dennoch ist das Instrument für viele Betriebe – bedingt durch eine Übergangsphase zur vollständigen wirtschaftlichen Erholung – noch notwendig. Aus diesem Grund soll klargestellt werden, dass gewährte Beihilfen aufgrund einer pandemiebedingten Kurzarbeit auch ohne besondere Begründung über die Dauer von 24 Monaten hinaus, jedoch längstens bis 31. Mai 2022 verlängert werden können. Das sagte heute, Mittwoch, ÖVP-Abg. Michael Hammer anlässlich der heutigen Sitzung des Sozialausschusses. Ein entsprechender ÖVP-Grüner-Antrag wurde mit breiter Mehrheit angenommen.
Ende März 2021 wurden rund 348.500 Personen in Kurzarbeit abgerechnet. Obwohl die Arbeitslosenzahlen weiterhin sinken, lässt allerdings der Wirtschaftsausblick aufgrund des Ukraine-Kriegs die Kurzarbeitszahlen derzeit wieder leicht steigen. Die Voranmeldungen zur Kurzarbeit erhöhten sich laut den gestrigen Aussagen des Arbeitsministeriums im Vergleich zur Vorwoche um 1.582 auf 171.681 Personen. „Ausschlaggebend dafür sind die Unsicherheiten aufgrund der durch die Ukraine-Krise und die wirtschaftlichen Sanktionen ausgelösten Lieferschwierigkeiten“, begründet Hammer diese Entwicklung.
Die durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine absehbaren Folgen für die Konjunktur und den Arbeitsmarkt machen daher eine Fortsetzung der Kurzarbeitsmöglichkeiten unabhängig von der COVID-19-Pandemie laut dem Abgeordneten überlegenswert.
Hammer wies darauf hin, dass COVID-Kurzarbeit in den Phasen 1 bis 5 insgesamt für rund 1,3 Millionen Arbeitnehmer/innen, davon rund 44 Prozent Frauen, von knapp 120.000 Betrieben in Anspruch genommen wurde. Rund 9,2 Milliarden Euro wurden an Kurzarbeitshilfen ausbezahlt, weitere 1,9 Milliarden genehmigt, wie aus Berichten über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik hervorgeht.
Ebenfalls auf der heutigen Tagesordnung standen Berichte über den COVID-Krisenbewältigungsfonds. „Insgesamt wurden von März 2020 bis Jänner 2022 für rund 12.400 Fälle von Sonderbetreuungszeiten 17,4 Millionen Euro ausbezahlt; rund 4.700 Anträge aus der aktuellen Phase 5 seit November 2021 sind noch offen. Etwa 24,7 Millionen Euro wurden der ÖGK für den Entgeltfortzahlungs-Ersatz an Dienstgeber bei Freistellung von Schwangeren in körpernahen Berufen refundiert. (Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖVP Parlamentsklub