„Wochenblick“: Mehrere Ethikverstöße wegen Corona-Berichterstattung
Wien (OTS) – Der Senat 2 des Presserats stellte zuletzt in insgesamt vier Fällen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Corona-Virus medienethische Verstöße durch „wochenblick.at“ fest. Betroffen sind die Artikel „Geschädigtes Immunsystem bei Milliarden von Menschen durch Impfungen?“, „Gesundheits-Ökonom: ‚Auf Intensivstationen liegen größtenteils Geimpfte!‘“, „2.620 tote Babys nach Impfung und Berichte schrecklicher Nebenwirkungen‘“ und „Kampusch zu Lockdown-Hölle: ‚Ich bin es gewohnt‘“. Mehrere Leserinnen und Leser hatten sich wegen dieser Beiträge an den Presserat gewandt und diese als irreführend kritisiert.
Im Artikel „Geschädigtes Immunsystem bei Milliarden von Menschen durch Impfungen?“ wurde über „viele schwerwiegenden Nebenwirkungen“ durch mRNA-Impfungen berichtet. Der Artikel berief sich dabei u.a. auf einen 40 Seiten starken Beitrag im „Internationalen Journal für Impfstofftheorie, -praxis und -forschung“. Der Senat hielt fest, dass das Journal auf einem Online-Portal publiziert wurde, in dem seit 2020 nicht verifizierbare Beiträge über Impfstoffe bzw. deren Wirksamkeit verbreitet werden. Bereits das äußere Erscheinungsbild und der Disclaimer auf der Webseite lassen darauf schließen, dass es sich um kein seriöses Portal handelt. Im Sinne der bisherigen Entscheidungspraxis stellen Aufsätze bzw. Studien von dubiosen Webseiten keine Informationsquelle dar, aus der ungeprüft in einem Artikel zitiert werden darf. Hinzu kommt, dass die Autorin des Aufsatzes seit vielen Jahren für ihre unwissenschaftliche Arbeitsweise kritisiert wird.
Im Artikel „Gesundheits-Ökonom: ‚Auf Intensivstationen liegen größtenteils Geimpfte!‘“ wurde ein ehemaliger Geschäftsführer in diversen Gesundheitseinrichtungen u.a. damit zitiert, dass in Wahrheit auf den Intensivstation mehrerer Kliniken hauptsächlich Geimpfte liegen würden. Nach Auffassung des Senats war diese Behauptung zum damaligen Zeitpunkt zumindest in Zweifel zu ziehen. Der Senat verweist hierbei etwa auf eine Studie vom August 2021, wonach zum damaligen Stichtag 84 Prozent der Patientientinnen und Patienten auf Österreichs Intensivstationen nicht vollständig immunisiert gewesen seien. Im Artikel wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Interviewpartner um einen Politiker der „MFG Österreich“ handelt. Im Ergebnis hätte das Medium die Wortmeldungen des Interviewten hinterfragen bzw. ein weiteres Mal überprüfen und auf die offiziellen statistischen Daten hinweisen müssen.
Im Artikel „Kampusch zu Lockdown-Hölle: ‚Ich bin es gewohnt‘“ hieß es, dass Natascha Kampusch zur „Einsperr-Politik des Corona-Regimes“ Stellung bezogen habe; für sie seien die Lockdowns erträglich gewesen, da sie es gewohnt sei, allein zu sein. Der Bericht beruhte auf einem Interview, das Kampusch gegenüber der deutschen „Bild“-Zeitung gegeben hat. Der Senat betonte, dass ihre Zitate in einem vollkommen verzerrten Kontext wiedergegeben wurden; ihre Antwort zu ihrem Martyrium wurde für Vergleiche zu den Corona-Maßnahmen der Regierung ausgeschlachtet. Insgesamt entsteht der falsche Eindruck, dass Kampusch die Ansicht teile, dass der Lockdown in der Coronapandemie mit dem jahrelangen Freiheitsentzug der Betroffenen gleichzusetzen sei. Das Medium ist hier offensichtlich bewusst manipulativ vorgegangen, zudem wurde durch den verzerrten Kontext das Persönlichkeitsbild von Natascha Kampusch verfälscht.
Im Artikel „2.620 tote Babys nach Impfung und Berichte schrecklicher Nebenwirkungen‘“ wurde berichtet, dass im US-Verzeichnis VAERS mit Stand vom 12. November bisher 2.620 tödliche Fehlgeburten nach einer Covid-19-Impfung registriert worden seien. Dem Artikel waren mehrere Bilder von zwei Babys beigefügt; ein Baby wurde in Großaufnahme mit Pusteln am Körper gezeigt. Der Senat hielt fest, dass der vorliegende Artikel auf eine Webseite namens „Med-Alert“ verlinkt, die Suchabfragen zu gemeldeten Nebenwirkungen von VAERS ermöglicht; in diese Datenbank kann jeder Berichte über mögliche Nebenwirkungen und Impfschäden eingeben. Auf der Website von VAERS wird daher ausdrücklich festgehalten, dass die Berichte bzw. Information unvollständig, nicht korrekt, zufällig oder unbelegbar sein können. Zudem wurde im Artikel auf eine neue Studie neuseeländischer Forscher verwiesen; hierbei handelt sich um ein Dokument eines Instituts, dass dafür bekannt ist, regelmäßig irreführendende Artikel zur COVID-Impfung zu veröffentlichen. Vor dem Hintergrund war dieses Dokument nicht als seriöse Studie und somit als unzuverlässige Quelle einzustufen. Darüber hinaus verletzten die entstellenden Bildveröffentlichungen der kranken Babys deren Intimsphäre.
In allen vier Fällen gelangte der Senat 2 zu dem Ergebnis, dass die Informationen in den Artikeln nicht gewissenhaft und korrekt recherchiert bzw. wiedergegeben wurden (Punkt 2.1 des Ehrenkodex). Bei den Beiträgen über Natascha Kampusch und die Nebenwirkungen bei Babys stellte der Senat zusätzlich einen Verstoß gegen Punkt 5 des Ehrenkodex fest (Persönlichkeitsschutz). Die Medieninhaberin von „wochenblick.at“ nahm nicht an den Verfahren vor dem Presserat teil. Sie wird dennoch vom Senat 2 aufgefordert, die Entscheidungen freiwillig zu veröffentlichen oder darüber zu berichten.
SELBSTÄNDIGE VERFAHREN AUFGRUND DER MITTEILUNGEN MEHRERER LESERINNEN UND LESER
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall führte der Senat 2 des Presserats aufgrund von Mitteilungen mehrerer Leserinnen und Leser ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußern die Senate seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberin von „wochenblick.at“ hat von der Möglichkeit, an den Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht. Die Medieninhaberin von „wochenblick.at“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.
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