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Service: Kostenloser Sonderausweis für alle österreichischen Journalisten in Kriegsgebieten

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Wien (OTS) – Aus aktuellem Anlass möchte der Österreichische Journalist*innen Club (ÖJC) alle Kolleginnen und Kollogen daran erinnern, dass die Republik Österreich einen amtlichen Ausweis für Journalistinnen und Journalisten herausgibt, die aus Kriegs- und Krisengebieten berichten.

Damit erfüllt Österreich den Artikel 79 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949. Das amtliche Dokument wird vom Verteidigungsministerium ausgestellt, ersetzt aber nicht den Presseausweis.

Den befristeten, international anerkannten Ausweis erhalten Journalistinnen und Journalisten, die in „Gebieten eines bewaffneten Konflikts gefährliche berufliche Aufträge ausführen“. Der Ausweis bestätigt den „Status des Inhabers als Journalist“ und als Zivilperson.

Antragsberechtigt sind die betroffenen Journalisten selbst, das Medium für das der Journalist tätig ist, oder eine journalistische Interessensvertretung, wie der ÖJC. Weitere Informationen:
https://bit.ly/3IVlSXq

Der ÖJC bemühte sich viele Jahre, dass Österreich einen international gültigen Ausweis zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten in Kriegsgebieten herausgibt. Nun hat die Bundesverwaltung einen Weg gefunden, diese Forderung des ÖJC zu erfüllen.

„Antrag auf Ausstellung eines Ausweises für Journalisten in gefährlichem beruflichem Auftrag“, zu finden auf der Bundesheer-Website unter
https://www.bundesheer.at/download_archiv/pdfs/journalistenausweis.pd
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Füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es MIT DEN GEFORDERTEN BEILAGEN UND EINEM DIGITALEN PASSBILD per E-Mail an unseren Ansprechpartner, Herrn ADir Christian Molitor christian.molitor@bmlv.gv.at

(Service: Das Dokument bekommen Journalisten im Heerespersonalamt, Straßgangerstraße 171, 8052 Graz-Wetzelsdorf, Kundentelefon:
+43(0)50201/5026 150 DW).

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