ÖGB-Reischl: „Arbeitslosengeld darf auf keinen Fall gekürzt werden”
Wien (OTS) – „Die Arbeitslosigkeit sinkt, das ist gut“, kommentiert Ingrid Reischl, Leitende ÖGB-Sekretärin, die aktuellen Arbeitsmarktdaten. „Trotzdem dürfen wir die wesentlichen Probleme nicht übersehen – vor allem nicht bei einer bevorstehenden Reform der Arbeitslosenversicherung“, so die Gewerkschafterin. Die größte Sorge bereitet nach wie vor die seit der Pandemie gestiegene und manifestierte Langzeitarbeitslosigkeit. Die aktuellen Maßnahmen reichen offenbar nicht aus: „Wir benötigen dringend bessere und zielgerichtete Qualifizierung von Arbeitslosen hin zu Jobs, die sie langfristig ausüben können. Die Bereiche Umwelt, Technologie und Pflege bieten sich hier an“, so Reischl.
Neben der Vermittlung in Jobs ist das Wichtigste, arbeitslose Menschen vor Armut zu schützen. „Die Menschen wollen arbeiten, oft wird ihnen aber nicht die Chance dazu gegeben“, so Reischl. „Wir bleiben daher bei unserer Forderung nach einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent vom letzten Nettoeinkommen. Keinesfalls darf es unter die aktuelle Grenze von 55 Prozent der Nettoersatzrate gekürzt werden – auch nicht bei einer eventuellen degressiven Gestaltung“, betont die Gewerkschafterin. „Eine Erhöhung würde die Menschen nachhaltig absichern, vor einem finanziellen Absturz bewahren und die Wirtschaft fördern“, schließt die Leitende ÖGB-Sekretärin.
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