ÖAMTC warnt vor mehr Strafen wegen Falschparkens in Wien
Wien (OTS) – Mit der Ausweitung der Wiener Kurzparkzone ab 1. März 2022 erwartet der ÖAMTC ein erhöhtes Aufkommen an ausgestellten Strafen wegen Falschparkens. Das betrifft nicht nur Autofahrer:innen, die keinen gültigen Parkschein oder Parkpickerl haben, sondern auch jene, die ihr Fahrzeug schlicht vorschriftswidrig abgestellt haben. Dies passiert mitunter auch unbewusst: „In vielen Straßenzügen am Stadtrand ist ein legales Parken oft gar nicht möglich – meistens aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite. Dieser Zustand wurde über Jahrzehnte nur selten beanstandet. Infolge der bald massiv verstärkten Kontrollen durch die Parkraumüberwachung wird sich das ab März erheblich ändern“, warnt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Zudem appelliert der größte Mobilitätsclub Österreichs an die Wiener Parkraumüberwachung, nicht gleich am ersten Tag der neuen Kurzparkzonenregelung mit Strafen vorzugehen, sondern zuerst mit Abmahnungen.
Zu schmale Straßenzüge und Grünflächen
Besonders in Wohngebieten mit schmalen Straßen ist Vorsicht geboten:
„Auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr müssen beim Parken immer zwei Fahrstreifen frei bleiben, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen nichts Anderes ergibt. Aber auch in Einbahnstraßen kann es zu eng werden. Dort sollte zumindest eine Restfahrbahnbreite von 3,00 m gewährleistet bleiben“, erinnert Hoffer. Doch auch das häufig beobachtete Abstellen von Fahrzeugen am angrenzenden Grünstreifen oder Schotterbelag kann strafbar sein: „Die Benützung des Banketts ist nach der StVO verboten. Darüber hinaus wurde das Abstellen von Fahrzeugen auf einem Grünstreifen in der Vergangenheit immer wieder nach der Wiener Grünanlagenverordnung gestraft“, so der ÖAMTC-Chefjurist. Hoffer rät daher allen Bewohner:innen der neuen Kurzparkzonen, besonders beim Parken am Wohnort etwas genauer hinzusehen und gegebenenfalls die Gewohnheiten zu ändern.
Legalisierung von Stellplätzen möglich
Eine Vermeidung von Härtefällen in zahlreichen Gebieten ist vonseiten der Bezirke und Behörden allerdings möglich. „Die allgemeinen Bestimmungen zum Abstellen von Fahrzeugen können mit entsprechenden Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen abgeändert werden. In vielen westlichen Stadtteilen konnten so in der Vergangenheit zahlreiche Stellplätze legalisiert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein entsprechender Wille seitens der Verantwortlichen“, sagt Martin Hoffer abschließend vor allem in Richtung der „neuen Parkpickerl-Bezirke“.
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