Öffnungsgipfel: Handel begrüßt Ende der G-Regeln ab 5. März. Unverständnis über Wiener Sonderweg.
Wien (OTS) – Der heutige Öffnungsgipfel der Bundesregierung hat das erhoffte Licht in die düstere Corona-Situation der österreichischen Wirtschaft gebracht. Mit 5. März 2022 werden fast alle Corona-Regeln in Österreich aufgehoben, auch die Sperrstunde und die G-Regeln in der Hotellerie, Gastronomie und den körpernahen Dienstleistungen. Die FFP2-Maskenpflicht fällt ebenfalls in nahezu allen Bereichen, allerdings u.a. nicht im stationären Lebensmittelhandel, in Apotheken, Banken, Postfilialen sowie in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
„Der Handelsverband hat das Motto ‚Leben und Wirtschaften mit dem Virus‘ seit Pandemiebeginn geprägt. In zwei Wochen wird diese Empfehlung endlich gelebt. Damit werden weitere Milliardenschäden abgewendet und viele Jobs gesichert. Der ‚Freedom Day‘ gibt den heimischen Unternehmen, den Beschäftigten aber auch allen Konsumentinnen und Konsumenten wieder eine Perspektive und die notwendige Planungssicherheit. Der Weg zurück bleibt für die Unternehmen steinig, da die Covid-Maßnahmen der letzten Monate und Jahre die Menschen in unserem Land verändert haben. Heute freuen wir uns, dass die vielen konstruktiven Gespräche mit der Bundesregierung, den Landeshauptleuten und mit dem Krisenstab GECKO Wirkung gezeigt haben“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.
50 Mio. Euro Umsatzplus: Ende der G-Regeln in Gastro ist
wichtiger Umsatz-Booster für heimische Händlerinnen
Mit dem Fall der 3G-Regel in der Gastronomie, Hotellerie und den körpernahen Dienstleistungen ab 5.3.2022 atmet auch der Handel auf. „Endlich müssen sich die Menschen beim Flanieren in den Einkaufsstraßen, Shoppingcentern und Ortskernen größtenteils keine Gedanken mehr darüber machen, ob sie eine Maske oder ihren Grünen Pass mithaben. Viele Barrieren werden damit reduziert, die Spontanität darf zurückkehren. Durch das Ende der 3G-Regelung in der Gastronomie erwarten die stationären Geschäfte ein wöchentliches Umsatzplus von 50 Millionen Euro, denn der Handel als Yin und die Gastro als Yang gehören nun mal zusammen“, erklärt Will.
HV begrüßt Fall der FFP2-Maskenpficht ab 5.3. im „nicht lebensnotwenigen“ Handel: Comeback der Mimik im Beratungsgespräch
Ebenfalls am 5. März endet die FFP2-Maskenpflicht u.a. im „nicht lebensnotwendigen“ Handel. Im gesamten Lebensmittelhandel wie auch in den Apotheken müssen die Kund:innen demnach auch weiterhin verpflichtend eine FFP2-Maske beim Einkauf tragen, um besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen. Der Handelsverband hat Verständnis für diese differenzierte Regelung.
„Der Handel lebt von der Beratung und Serviceleistung am Konsumenten. Die Kontrollen waren Gift für die Branche und für die Kundenbeziehung. Auch Mimik und Gestik sind im zwischenmenschlichen Austausch wichtig. Daher freuen wir uns, dass auch diese Barriere bald fällt. Gleichzeitig steht es jeder Kundin und jedem Kunden frei, sich weiterhin selbst durch das Tragen der Maske zusätzlich zu schützen“, erläutert Rainer Will.
Wirtschaft hat kein Verständnis mehr für erneuten Sonderweg in Wien: Wiener Handelsbetriebe befürchten Kaufkraftabfluss ins Um- & Ausland
In keinem anderen Bundesland wurde der Handel so stark von den negativen Corona-Auswirkungen getroffen wie in der Bundeshauptstadt Wien. Insgesamt fünf harte Lockdowns, hunderte Demos, Protestmärsche und Straßensperren sowie die bundesweit strengsten Covid-Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass allein im Wiener Handel seit Pandemiebeginn mehr als 3.000 Geschäfte ihre Pforten für immer schließen mussten. Mittlerweile haben die Händler:innen in Wien vielfach Expansionsstopps verhängt, da in diesem Bundesland der Eingriff in die Erwerbsfreiheit am stärksten war. Dennoch hat Bürgermeister Ludwig heute in einer eigenen Pressekonferenz angekündigt, dass die FFP2-Maskenpflicht in der Bundeshauptstadt bis auf weiteres (also auch nach dem 5. März) bestehen bleiben wird, ebenso die 2G-Regel in der Gastronomie.
„Der Virus ist in Wien nicht anders als in anderen Bundesländern oder Landeshauptstädten in Restösterreich, daher haben wir in dieser Phase kein Verständnis mehr für den erneuten Wiener Sonderweg. Wir appellieren an Bürgermeister Ludwig: Überdenken Sie Ihre heutigen Ankündigungen, retten Sie Jobs und geben Sie den Angestellten eine Perspektive indem Sie klarstellen, dass die G-Regeln ab 5. März auch in der Bundeshauptstadt ein Ende finden“, so Will.
Handlungsbedarf gegen „Financial Long Covid“: Ende der
Maßnahmen in zwei Wochen entschädigt nicht für entstandene Lockdown-Verluste
Was die Lockdown-Entschädigungen für die unzähligen finanziell stark gebeutelten Handelsbetriebe betrifft, erneuert der Handelsverband – im Namen aller betroffenen österreichischen Händler:innen – seine dringenden Empfehlungen: Die Vergleichszeiträume für den Ausfallsbonus müssen angepasst werden. Aktuell erfüllen zwei Drittel der vom vierten Lockdown betroffenen Geschäfte nicht mal die Voraussetzungen, um den Ausfallsbonus oder Verlustersatz überhaupt beantragen zu können, weil bei der Berechnung des Umsatzausfalls jeweils auf den gesamten Kalendermonat abgestellt wird und nicht auf den Lockdown-Zeitraum. Ein Bemessen der Umsatzausfälle kann daher rein logisch nicht monatsweise erfolgen, sondern muss sich auf den konkreten Lockdown Zeitraum im November und Dezember beziehen bzw. alternativ von Monatsmitte bis Monatsmitte berechnet werden. Zudem muss die Auszahlung des Ausfallsbonus sowie des Verlustersatzes beschleunigt werden, die Gelder müssen rascher auf den Konten der belasteten Unternehmen ankommen.
„Die Händlerinnen und Händler fühlen sich als Stiefkinder der Bundesregierung, denn laut einer Umfrage haben zwei Drittel keinen Anspruch auf wesentliche Hilfen, obwohl alle geschlossen waren. Vielfach kommen die Entschädigungen nach wie vor nicht an. Daher müssen die Entschädigungen für Handelsbetriebe angepasst werden, denn auch heute ist die Situation für viele Händler trotz der Ankündigung des ‚Freedom-Day‘ so angespannt wie selten zuvor“, appelliert Handelssprecher Rainer Will im Namen des österreichischen Handels.
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