Lebens- und Sozialberater:innen wenden sich in einem offenen Brief an Bundesministerin Dr.in Margarete Schramböck
Wien (OTS) – In einem offenen Brief wenden sich Vertreter:innen der Berufsgruppe der Lebens- und Sozialberater:innen an die für einen aktuellen Verordnungsentwurf für die Ausbildung von Lebens- und Sozialberater:innen verantwortliche Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Dr.in Margarete Schramböck. Sie sehen ihren Berufsstand durch die neue Verordnung gefährdet und fordern eine sofortige Überarbeitung des Entwurfes. Der offene Brief soll am Donnerstag, den 10.02.2022, um 10 Uhr im Rahmen einer Kundgebung vor dem Wirtschaftsministerium von aktiven Lebens- und Sozialberater:innen unterschrieben und danach an die Bundesministerin übergeben werden.
Besonders in der Pandemie konnten die österreichischen Lebens- und Sozialberater:innen vielen verunsicherten und psychisch belasteten Menschen durch ihre professionelle Beratung helfen. Neben vielen einzeln organisierten Vor Ort-Hilfsangeboten gab es zahlreiche österreichweit organisierte Initiativen via Telefon und Online-Beratung. Diese psychosoziale Krisenintervention war besonders am Beginn der Pandemie eine wichtige und niederschwellige Maßnahme für viele Menschen, die bei den dafür bestens ausgebildeten Lebens-und Sozialberater:innen vielfältig Rat und Hilfe suchten.
Die nun zur Begutachtung vorgestellte neue Ausbildungsverordnung ist in ihrer Intention zwar grundsätzlich zu begrüßen, kann eine Modernisierung der Ausbildung die Qualität nur noch mehr anheben, sie birgt in dieser veröffentlichten Form nur leider den Berufsstand gefährdende Problemfelder:
- Akademisierung zugunsten Gesundheitsberufe: 77% der
Lehrbefugnisse erhalten dann Vertreter:innen von Gesundheitsberufen und Uni-Wissenschafter:innen, die keine LSB sein müssen und nicht zwingend über viel Lebenserfahrung und praktisches Lebenswissen verfügen müssten. Das LSB Gewerbe mit bisheriger Ausrichtung auf Berufs- und Lebenspraxis wie Reife an Lebenserfahrung weicht einem kopflastigen Ausbildungsmodell ohne Altersbegrenzungen und menschlicher wie gewerblicher (Berufs)Reife. - Ausgrenzung von Ausbildungskandidat:innen: im derzeitigen Verordnungsentwurf ist mit 4500 Zeitstunden unklar, wie viele Stunden in Präsenz zu absolvieren sind. Das schließt eine große Anzahl von Menschen (im speziellen Frauen) aus, die bis dato in diesem Beruf tätig werden und berufsbegleitend eine Ausbildung machen wollen.
- Aussterben des Berufs LSB: Mit der neuen LSB Verordnung wird es zukünftig Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen erleichtert, das Gewerbe ohne einer Befähigungsprüfung anzumelden und im lebensberaterischen Bereich tätig zu sein. Damit ist zu befürchten, dass immer weniger Menschen eine reine LSB-Ausbildung machen werden und stattdessen gleich die Ausbildung der gesellschaftlich besser etablierten Psychotherapie.
- Berufsverbot für aktive LSB: Mit Inkrafttreten der neuen
Verordnung kann es passieren, dass durch die juristische Auslegung der neuen Zugangsvoraussetzungen die jetzt gewerblich aktiven Mitglieder ihre Berechtigung zur Ausübung der Lebens- und Sozialberatung verlieren und ihre Befähigung nach den neuen Kriterien neu nachweisen müssen. - Sterben der LSB Ausbildungsinstitute als Gewerbetreibende zu
Gunsten staatl. geförderter Universitäten: Mit der neuen LSB VO wird die bestehende wichtige Säule der Ausbildung (200 Institute) zugunsten der Universitäten abgeschafft. Finanziell ist es weder für Ausbildungsinstitute tragbar, noch für Interessent:innen leistbar.
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