Sozialausschuss verlängert coronabedingte Freistellung von Schwangeren bis 30. Juni
Wien (PK) – Ein Initiativantrag der Koalitionsparteien wurde in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses von ÖVP und Grünen dazu benützt, mit einem Abänderungsantrag die Regelung im Mutterschutzgesetz zur coronabedingten Freistellung von Schwangeren bis 30. Juni zu verlängern. Die Verlängerung fand, bis auf die NEOS, die Zustimmung aller Fraktionen.
Die SPÖ setzt sich in Entschließungsanträgen für Berufszentren für Mädchen in jedem Bundesland ein. Außerdem wollen die SozialdemokratInnen eine Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für COVID-19-Hochrisikokinder und eine Klarstellung der Rechtslage bei Nachtgutstunden für das Pflegepersonal. Diese Anträge wurden sämtlich vertagt. Mehrheitlich abgelehnt wurde ein SPÖ-Antrag, in dem Maßnahmen für mehr Datensicherheit und Datenschutz im Homeoffice gefordert werden.
Die NEOS fordern ein Maßnahmenpaket gegen den aus ihrer Sicht bestehenden Arbeitskräftemangel sowie ein Verbot von Funktionärsfotos in Inseraten der Kammern. Beide Anträge wurden von den Koalitionsfraktionen vertagt.
Mit breiter Mehrheit zur Kenntnis genommen wurde der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für die Jahre 2019 und 2020. Nur die FPÖ schloss sich dem Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts nicht an. Die Arbeitsinspektion stellt fest, dass 2020 als das erste Jahr der COVID-19-Pandemie auch für diese Behörde ein Ausnahmejahr darstellte. Die Außeninspektionen wurden 2020 reduziert, die Beratung der Unternehmen in der Gesundheitsvorsorge wurde zu einem wesentlichen Aufgabenfeld während der Lockdowns. Ein Entschließungsantrag der SPÖ, in dem Personalaufstockung beim Arbeitsinspektorat gefordert werden, wurde vertagt.
Koalition verlängert Regelung zur Freistellung von Schwangeren bis Ende Juni
Der Sozialausschuss befasste sich auch mit einem Initiativantrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Mutterschutzgesetzes, der in seiner ursprünglichen Form nur auf die Beseitigung eines Redaktionsversehens abzielte (2216/A). Im Sozialausschuss brachten Abgeordnete der ÖVP und der Grünen einen Abänderungsantrag ein mit dem Ziel, die Regelung der coronabedingten Freistellung von Schwangeren, die mit 31. März 2022 auslaufen würde, bis 30. Juni 2022 zu verlängern. Damit können ungeimpfte schwangere Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche freigestellt werden, wenn sie Arbeiten mit Körperkontakt leisten.
Nicht mehr in der Regelung enthalten ist die Ausnahmeregelung für Schwangere mit vollständigem Impfschutz. Die bisher gültige Regelung legt fest, dass geimpfte Schwangere, die zwar geimpft waren, aber keinen ausreichenden Impfschutz aufweisen, von der Arbeit freigestellt werden können. Unterdessen habe sich aber gezeigt, dass die zweite Impfung nur für vier Monate einen vollständigen Impfschutz sicherstellen könne, heißt es in der Begründung des Abänderungsantrags. Zudem werde die dritte Impfung von Schwangeren erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen und auch dann kaum angenommen, weshalb derzeit nur wenige Schwangere während der gesamten Schwangerschaft durchgehend über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Eine eigene Ausnahmenbestimmung für Schwangere mit vollständigem Impfschutz sei daher nicht weiter sinnvoll.
Seitens der FPÖ kündigte Sozialsprecherin Belakowitsch zwar die Zustimmung ihrer Fraktion an, betonte aber auch, dass mit dieser Regelung die Bundesregierung selbst ein weiteres Argument dafür liefere, dass die Einführung der Impfpflicht unsinnig sei. Heinisch-Hosek (SPÖ) verband die Ankündigung der Zustimmung ebenfalls mit Kritik an den Koalitionsfraktionen. Die kurzen Befristungen der Maßnahmen, die ständige Anpassungen erforderten, seien ein Beispiel, wie die aktuelle Regierungspolitik es nicht schaffe, Betroffenen über längere Zeiträume die nötige Rechtssicherheit zu geben. NEOS-Sozialsprecher Loacker betonte, seine Fraktion habe die Regelung stets abgelehnt, da sie ein falsches Signal setze. Auch für Schwangere würden Impfungen empfohlen, hier leiste man aber der Impfskepsis Vorschub.
Arbeitsminister Kocher stellte fest, dass die Befristung der Regelung mit Ende März erfolgt sei, um flexibel reagieren zu können. Zum Zeitpunkt der letzten Verlängerung habe man die derzeitige Omikron-Welle der Pandemie noch nicht absehen können. Er hoffe, dass es bei dieser einen nochmaligen Verlängerung bleiben werde. Grundsätzlich sei von allen Gremien die Impfung auch für Schwangere empfohlen worden.
SPÖ für Berufszentren für Mädchen in jedem Bundesland
Die SPÖ setzt sich mit einem Entschließungsantrag (1449/A(E)) für Berufszentren für Mädchen und junge Frauen in allen Bundesländern ein. In Österreich gebe es aber bislang lediglich in Wien, Graz und Klagenfurt derartige Berufszentren, die mit dem AMS kooperieren. Für SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek reichen die bisherigen Maßnahmen des Frauenministeriums nicht aus. Notwendig sei eine ausreichende Finanzierung der Zentren, betonte Heinisch-Hosek, damit diese die Möglichkeit zu aufsuchender Arbeit an den Schulen und zur Abhaltung von Workshops hätten. ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller begründete die Vertagung mit dem Hinweis auf die vielfältigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die insbesondere in Hinblick auf die Bewältigung der Pandemiekrise gesetzt wurden, um die Berufstätigkeit von Frauen zu fördern.
SPÖ fordert erweiterte Sonderbetreuungszeit für COVID-19-Hochrisikokinder
In einem Entschließungsantrag (2129/A(E)) thematisiert die SPÖ die Situation von Eltern vorerkrankter Kinder in der Pandemie. Viele Eltern würden sich für eine Betreuung zu Hause entscheiden, aus Angst, das Kind könnte schwer an COVID-19 erkranken, sagte SPÖ-Sozialsprecherin Heinisch-Hosek. Sonderbetreuungszeit gebe es aber nur für drei Wochen, das reiche in den betreffenden Fällen nicht. Aus Sicht der SozialdemokratInnen müsse der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit insbesondere für Eltern von Kindern mit hohem Gesundheitsrisiko ausgeweitet werden und auch dann gelten, wenn Bildungseinrichtungen offen sind. FPÖ-Sozialsprecherin Belakowitsch unterstützte die Forderung und sagte, die Bundesregierung habe gerade diese Gruppe von Eltern in der Pandemie im Stich gelassen. Seitens der Koalition wies Bedrana Ribo (Grüne) darauf hin, dass bis Ende März noch eine Regelung der Sonderbetreuungszeit gelte. Sie begründete die Vertagung des Antrags damit, dass Gespräche über eine Regelung gerade im Gange seien.
SPÖ für Klarstellung der Rechtslage bei Nachtgutstunden für Pflegepersonal
Eine unfaire Behandlung von Pflegepersonal in Bezug auf Gutstunden für Nachtdienste ortet die SPÖ. Mit einer Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz seien zwar zwei zusätzliche Stunden Zeitguthaben als Schutzmaßnahme für ArbeitnehmerInnen in Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen vorgesehen worden, wenn diese Nachtdienste unter erschwerten Bedingungen verrichten. Das definierte Abgrenzungskriterium „Pflegestationen in Pflegeeinrichtungen“ führe aber zu Problemen, da viele Pflegeeinrichtungen angeben würden, keine Pflegestation zu betreiben, selbst wenn es einen hohen Pflegebedarf für Demenzerkrankte gebe, führte SPÖ-Abgeordneter Christian Drobits aus. Trotz der Ankündigung, dass an einer Regelung für das Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen gearbeitet werde, sehe er noch keine Anzeichen, dass diese auf dem Weg sei.
Der Antrag (1538/A(E)) wurde von den Koalitionsfraktionen erneut vertagt. ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl betonte, der Antrag spreche einen wichtigen Punkt an, dieser könne aber nicht in einer Einzelregelung gelöst werden, sondern müsse im größeren Kontext gelöst werden.
NEOS halten Maßnahmenpaket gegen Arbeitskräftemangel für notwendig
Aus Sicht der NEOS ist aus einem Fachkräftemangel mittlerweile ein Arbeitskräftemangel in Österreich geworden. Es gebe mehr zu besetzende Stellen als Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Daher fordert die Fraktion vom Arbeitsminister ein Maßnahmenpaket zur Lösung dieses Problems (2017/A(E)). Notwendig seien der Ausstieg aus der Corona-Kurzarbeit, eine Reform des Arbeitslosengeldes mit im Zeitverlauf niedriger werdenden Leistungen und eine bessere Treffsicherheit bei AMS-Kursen sowie bei der Bildungskarenz, meinte NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Markus Koza (Grüne) meinte, er habe Zweifel an der Sinnhaftigkeit der meisten Forderungen des Pakets. Er beantrage aber die Vertagung, damit auch dieser Antrag in den Diskurs über die Arbeitsmarktreform, der in den kommenden Monaten geführt werden solle, einfließen könne.
NEOS fordern ein Verbot von Funktionärsfotos bei Inseraten der Kammern
Die NEOS kritisieren, die großen österreichischen Kammern hätten im Jahr 2020 insgesamt 29 Mio. € für Inserate ausgegeben, die häufig als Eigenwerbung für die FunktionärInnen verwendet worden seien. Sie fordern, das so genannte „Kopfverbot“, dass bei Regierungsinseraten gilt, auch auf die österreichische Selbstverwaltung auszuweiten (2021/A(E)). Mit fremdem Geld dürfe keine Werbung für die eigene politische Karriere gemacht werden, argumentierte NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Der Antrag wurde von der Koalition vertagt, nachdem Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) auf die Selbstverwaltung der Kammern hingewiesen hatten. Sie argumentierten, dass die Lösung dieser Frage in den Kammern selbst gefunden werden müsse.
Homeoffice: SPÖ sorgt sich um Datensicherheit und Datenschutz
Dass der Nationalrat gesetzliche Grundlagen für Homeoffice beschlossen hat, wertet die SPÖ ausdrücklich als positiv. Allerdings sieht Christian Drobits noch einige offene Fragen, was die Themen Datensicherheit, Datenschutz und Schutz von Geschäftsgeheimnissen betrifft. Vor allem, wenn ArbeitnehmerInnen private Geräte für Homeoffice verwenden, kann nach Meinung der SPÖ zu Problemen kommen. Die SozialdemokratInnen fordern von Arbeitsminister Martin Kocher, die bestehenden Regelungen zu evaluieren und zu präzisieren (1437/A(E)). Erhöhte Anforderungen an die Datensicherheit dürften jedoch nicht zu unverhältnismäßigen Verhaltens- und Leistungskontrollen führen und die Privatsphäre achten, unterstreicht Drobits. Maßnahmen und technische Systeme zur Kontrolle von Arbeit im Homeoffice, die die Menschenwürde berühren, sollten daher ausdrücklich als unzulässig erklärt werden.
Der Antrag wurde nur von den Freiheitlichen unterstützt und damit abgelehnt. ÖVP-Abgeordnete Bettina Zopf sagte, eine Regelung, wie sie die SPÖ vorschlage, sei nicht zielführend. Arbeitsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit Homeoffice seien geregelt worden und wurden auch evaluiert. Für Datenschutz und Datensicherheit seien jedoch immer die jeweiligen Firmen zuständig, deren MitarbeiterInnen im Homeoffice arbeiten.
Arbeitsinspektion fokussierte 2020 auf die Unterstützung der Unternehmen bei Gesundheitsmaßnahmen
Das Jahr 2020 war durch die COVID-19-Pandemie auch für die Arbeitsinspektion ein Ausnahmejahr. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2019 und 2020 hervor, den der Arbeitsminister vorgelegt hat und der vom Ausschuss mehrheitlich, ohne die Stimmen der FPÖ, zur Kenntnis genommen wurde (III-506 d.B.). Während der Lockdowns reduzierten die Arbeitsinspektorate ihre Außendiensttätigkeiten auf Ausnahmefälle, was sich auch in den Zahlen widerspiegelt. Im Jahr 2020 besuchten die ArbeitsinspektorInnen 29.608 Arbeitsstätten, 10.177 Unternehmen auf Baustellen und 879 auswärtige Arbeitsstellen. Im Jahr davor waren es 44.296 Arbeitsstätten, 12.043 Unternehmen auf Baustellen und 1.396 auswärtige Arbeitsstätten. 2020 wurden insgesamt 43.362 Kontrollen durchgeführt (2019: 63.084). Bei 37,31% aller Kontrollen wurden Übertretungen von Vorschriften zum Arbeitsschutz festgestellt. Der Großteil der insgesamt über 50.000 Übertretungen betrafen den technischen und arbeitshygienischen Arbeitsschutz. Die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle sank im Vergleich zu 2019 von 89.068 auf 68.305. Auch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle reduzierte sich von 71 auf 50. Anerkannte Berufserkrankungen sanken von 1.159 auf 918.
2019 hat die Arbeitsinspektion einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Saisongeschäft Reifenwechsel gelegt. In einem weiteren Schwerpunktthema stand die Sicherheit von Gerüsten im Fokus. 2020 führte die Arbeitsinspektion eine Beratungsoffensive zur Vermeidung von Unfällen mit Handmessern durch, etwa beim Öffnen von Paketen. Im Rahmen von EU-Kampagnen wurden Schwerpunkte auf die Prävention arbeitsbedingter Muskel-Skelett-Erkrankungen sowie weiterhin auf den Kampf gegen arbeitsbedingte Krebserkrankungen gelegt. Mit Ende 2020 waren 293 Arbeitsinspektionsorgane und 90 Verwaltungsfachkräfte in den Arbeitsinspektoraten beschäftigt. Auf dem Gebiet des Verkehrswesens waren es 20 Arbeitsinspektionsorgane.
Arbeitsminister Martin Kocher sagte, bei den Arbeitsunfällen zeige sich eine erfreuliche Tendenz, allerdings sei der Vergleich der Unfallraten wegen der pandemiebedingt stark angestiegenen Kurzarbeit nur bedingt aussagekräftig. Grundsätzlich werde von den MitarbeiterInnen der Arbeitsinspektorate großartige Arbeit geleistet. Besonders hervorzuheben sei, dass sie auch die Beratung von Unternehmen bei COVID-19-Schutzmaßnahmen zum Teil ihrer Tätigkeit gemacht hätten. Im ersten Lockdown waren es Beratungen zu betrieblichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie, zu schwangeren Arbeitnehmerinnen, zu Schutzausrüstung und Masken sowie zu Baustellen.
Die Abgeordneten des Sozialausschusses zollten der Arbeit der Arbeitsinspektorate ihre Anerkennung. Unter anderem sah Tanja Graf (ÖVP) es als positiv, dass bei den Kontrollen das Prinzip „Beraten vor Strafen“ zur Anwendung komme. Schließlich sei es den Unternehmen ein Anliegen, die Gesundheit der MitarbeiterInnen zu erhalten. Josef Muchitsch (SPÖ) sagte, auch wenn Betriebe grundsätzlich dieses Interesse hätten, so zeige sich doch immer wieder, dass es zahlreiche Verstöße gegen Bestimmungen gebe und der Blick von außen unerlässlich sei. FPÖ-Sozialsprecherin Belakowitsch anerkannte ebenfalls die Arbeit der MitarbeiterInnen, kündigte aber auch an, dass ihre Fraktion den Bericht nicht zur Kenntnis nehmen werde, da aus ihrer Sicht in der Kommunikation des Ressorts keine ausreichende Transparenz bestehe.
SPÖ drängt auf Personalaufstockung beim Arbeitsinspektorat
Die Aufstockung des Personals beim Arbeitsinspektorat ist der SPÖ ein Anliegen. Innerhalb von zwei Jahren soll die Zahl der MitarbeiterInnen um 50 steigen, fordert Sozialsprecher Josef Muchitsch (327/A(E)). Derzeit könne die Mindestvorgabe der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – ein Aufsichtsbeamter bzw. eine Aufsichtsbeamtin pro 10.000 Beschäftigten – nicht erreicht werden. Österreich habe sich in internationalen Verträgen aber verpflichtet, diese Vorgaben zu erfüllen, betonte Muchitsch. Auch Abgeordnete Belakowitsch (FPÖ) sah Handlungsbedarf, da die Arbeitsinspektorate massiv überfordert seien. Der Antrag wurde von den Koalitionsparteien vertagt. Der Sozialsprecher der Grünen Markus Koza wies auf den aktuellen Dienststellenplan hin und betonte, es müsse überprüft werden, ob dieser hinreichend sei.
Arbeitsminister Martin Kocher hielt fest, es habe bei den Arbeitsinspektoraten eine gewisse Zeitlang Nachwuchsprobleme gegeben, sein Ressort setze aber alles daran, offene Stellen zu besetzen. (Fortsetzung Sozialausschuss) sox
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