BMI zu RH-Bericht: Rasches Handeln war notwendig, Großteil der Empfehlungen in Umsetzung
Wien (OTS) – Der Rechnungshof (RH) hat die Asylbetreuungseinrichtungen des Bundes im Bundesministerium für Inneres im Zeitraum von 2013 bis 2020 einer Prüfung unterzogen. Der nunmehr veröffentlichte Bericht umfasst 18 Schlussempfehlungen, wovon vierzehn bereits umgesetzt sind oder sich in Umsetzung befinden.
Die Prüfperiode war im Wesentlichen von der damaligen Entwicklung der Migrationslage bestimmt, welche aufgrund anhaltend hoher Asylantragszahlen letztlich in den Jahren 2015 und 2016 in eine Migrationskrise mündete. Zur Bewältigung der anhaltenden Migrationsströme und zwecks Vermeidung von Obdachlosigkeit war es oberste Priorität, das Grundversorgungssystem aufrecht zu erhalten und ehestmöglich zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten im Bereich der Bundesbetreuung zu schaffen. Weitere Maßnahmen, wie die Anschaffung von Containern waren ebenso Teil der Quartieroffensive des Bundesministeriums für Inneres und wurden teilweise einer alternativen Nutzung zugeführt, um diese auch in Zeiten eines geringeren Quartierbedarfs bestmöglich zu verwenden. Diese kommen aktuell etwa als Hilfestellung im Unterbringungsbereich in Griechenland, Bosnien und Litauen zum Einsatz.
Die jüngsten Entwicklungen sowie auch die anhaltende Pandemielage haben gezeigt, dass die bereitgehaltenen Kapazitäten erforderlich sind, um rasch reagieren zu können. Durch den Rückgriff auf die zusätzlichen Unterbringungsplätze war es möglich, den mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Herausforderungen bestmöglich zu begegnen und in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden adäquate Maßnahmen zu setzen.
In diesem Zusammenhang stellt auch die BBU GmbH, die seit etwas mehr als einem Jahr volloperativ tätig ist, eine wesentliche neue Säule des Bundesgrundversorgungssystems dar und gewährleistet eine bestmögliche flexible Steuerung und weitere Systemoptimierung.
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