E-Wirtschaft begrüßt Beschluss der EAG-Novelle
Wien (OTS) – Seit Jahresende ist bekannt, dass eine Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) die Voraussetzung für die Notifizierung durch die EU-Kommission ist. Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen wurden gestern von den Regierungsparteien und SPÖ beschlossen. Damit gibt es nun eine verbindliche Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Erzeugungsanlagen in Österreich. „Österreichs E-Wirtschaft begrüßt den gestrigen Beschluss. Unsere Unternehmen stehen bereits in den Startlöchern. Damit der Erneuerbaren-Ausbau starten kann, brauchen wir nun rasch die entsprechenden Verordnungen, denn die Uhr tickt – bis 2030 sind es mittlerweile weniger als neun Jahre“, sagt Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft. Die Energie- und Klimaziele der Regierung sehen vor, dass bis 2030 der nationale Strombedarf über das Jahr betrachtet vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden kann. Die Klimaneutralität soll bereits zehn Jahre später erreicht werden.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) strukturiert die Förderungen im Bereich der erneuerbaren Erzeugung neu und schafft damit die gesetzliche Grundlage für die Energiewende in Österreich. Mit Marktprämien und Investitionszuschüssen stehen dabei künftig zwei Förderinstrumente zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass keine Zeit verloren geht und alle Technologien – also Wind, Wasser und PV – gleichzeitig ausgebaut werden, sind weiters technologiespezifische Ausbaupfade vorgesehen. Insgesamt ist die Fördersumme im EAG mit einer Milliarde im Durchschnitt über drei Jahre gedeckelt. Damit sollen über zehn Jahre Anreize für ein Ausbauvolumen von 27 TWh geschaffen werden.
Gegenüber dem ursprünglichen Gesetz, das bereits Mitte vergangenen Jahres verabschiedet wurde, enthält der gestern beschlossene Änderungsantrag folgende wesentliche Neuerungen:
- Neben technologiespezifischen Ausbaupfaden für Wind, Wasser, PV
und Biomasse sind nun auch technologieübergreifende Ausschreibungen mit variablen Marktprämien für Wasser- und Windkraft in der Höhe von 20 MW pro Jahr vorgesehen. - Die Ausschreibungen der variablen Marktprämien für Windkraft können bereits 2022 starten. Zum Abbau der Warteschlange werden heuer noch einmalig Förderungen im Umfang von 200 MW administrativ vergeben.
- Restmittel zur Investitionsförderung der mittleren Wasserkraft
aus der Ökostromförderung werden in das EAG übertragen und können nun in den Jahren 2022 und 2023 noch in diesem Fördersegment genutzt werden. - Entfall der Erneuerbaren-Förderpauschale für das Kalenderjahr 2022.
Freiwilliges Maßnahmenpaket zu Strompreisen
Durch das starke Wirtschaftswachstum und die steigende Nachfrage verzeichneten die weltweiten Gaspreise in den vergangenen Monaten einen beispiellosen Höhenflug, der sich auch auf die Großhandelspreise bei Strom auswirkt. Diese außergewöhnliche Situation setzt auch Energielieferanten unter Druck. Trotz langfristiger Beschaffungsstrategien sind viele Anbieter gezwungen die massiven Preissteigerungen an den Märkten an Verbraucher weiterzugeben. Um die Auswirkungen dieses unvermeidlichen Preisanstiegs auf sozial schwache Gruppen abzufangen, hat die Branche nun folgende freiwillige Sofortmaßnahmen beschlossen:
- Steigerung der Mittel zur Vermeidung von Energiearmut um 20
Prozent. Aufbauend auf den bestehenden Strukturen der Energieunternehmen werden die Aktivitäten zur Unterstützung von Kunden in Energiearmut verstärkt. - Verlängerung des freiwilligen Abschalteverzichts bis Ende März. Bereits am 23. Dezember 2021 wurde von den österreichischen Strom-und Gasunternehmen ein freiwilliger Verzicht auf Strom- und Gasabschaltungen zur Vermeidung von Härtefällen bei sozial schwachen Haushalte beschlossen. Diese Vereinbarung wurde nun von den Branchen bis Ende März 2022 verlängert. Mit betroffenen Kunden werden individuelle Lösungen in Form von Ratenplänen und Stundungen angestrebt.
„Die E-Wirtschaft ist sich nicht nur ihrer zentralen Rolle im Bereich der Versorgungssicherheit bewusst, sie übernimmt auch gesellschaftliche Verantwortung. In der angespannten aktuellen Situation werden die nun beschlossenen Sofortmaßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Abfederung bei sozialen Härtefällen leisten“, so Strugl abschließend.
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