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Wirtschaftsausschuss: Aussetzung der Ökostrom-Pauschale für 2022

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Wien (PK) – Eine Aussetzung der Ökostrom-Pauschale im Jahr 2022 wurde heute mit breiter Mehrheit im Wirtschaftsausschuss mit einer entsprechenden Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beschlossen, die ÖVP, SPÖ und Grüne gemeinsam vorgelegt hatten. Damit wird konkret die sogenannte Erneuerbaren-Förderpauschale für das Kalenderjahr 2022 ausgesetzt. Zusammen mit dem Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags in der diesbezüglichen Verordnung werden diese Ökostrom-Kosten für Betriebe und Haushalte für das Jahr 2022 auf null gesetzt, wie Lukas Hammer seitens der Grünen erläuterte.

Umgesetzt werden mit dem Drei-Parteien-Antrag vor allem auch beihilfenrechtliche Anpassungen beim Ausbau erneuerbarer Energieformen in Bezug auf das EU-Notifikationsverfahren zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler sprach von einem großen Erfolg, dass die Genehmigung seitens der EU-Kommission mit den nunmehrigen Änderungen für die gesamte geplante Laufzeit des EAG erfolge. Damit werde es Planungssicherheit bis 2030 geben. Kritisch äußerte sich die FPÖ, von deren Seiten etwa Axel Kassegger der Koalition eine verfehlte Energiepolitik vorwarf.

Einstimmig genehmigten die Abgeordneten zur Rechtsbereinigung die Beendigung mehrerer Investitionsschutz-Abkommen Österreichs mit anderen EU-Mitgliedsstaaten. Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurden ein FPÖ-Antrag für eine Blackout-Gesamtstrategie sowie ein NEOS-Antrag zur Verlegung von 110-kV-Leitungen als Erdkabel.

Gewessler: Mehr Flexibilität bei EAG-Ausschreibungen, Volumina bleiben bestehen

Der Initiativantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen umfasst Anpassungen zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und EnergieControl-Gesetz. Die Änderungen seien – neben der Ökostrom-Pauschale-Entlastung – im Wesentlichen auf Anforderungen zurückzuführen, die sich aus dem beihilferechtlichen Notifikationsverfahren bei der Europäischen Kommission ergeben (2184/A).

Betreffend Ausschreibungen soll unter anderem eine ergänzende Regelung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz die Flexibilität ermöglichen, die jährlichen Ausschreibungsvolumina reduzieren zu können – etwa, wenn die insgesamt eingereichte Gebotsmenge kleiner als das Ausschreibungsvolumen war. Außerdem sollen etwa auch Regelungen für gemeinsame Ausschreibungen für Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen festgelegt werden. Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler bezeichnete die nunmehrigen Anpassungen im Verhältnis zu den intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission als minimal. Einerseits würde es nun bei den Ausschreibungen mehr Flexibilität geben, insgesamt die Ausbauvolumina aber bestehen bleiben.

Neben der grundlegenden Kritik an einem ihm zufolge falschen Ansatz des EAG in der Energiepolitik stellte Axel Kassegger (FPÖ) die Aussetzung der Ökostrom-Pauschale insofern in Frage, als dass sie bei den Ärmsten nicht greife, da diese ohnehin befreit seien. Die aus seiner Sicht falsche Energiepolitik sei an der Verteuerung der Energiepreise, die ein Vielfaches dieser Pauschale übersteigen würde, mitschuld. 350 Mio. € würden sich Betriebe und Haushalte durch den Entfall der Pauschale heuer ersparen, rechnete demgegenüber Lukas Hammer (Grüne) vor. Was die Energiekosten betrifft, würden sich die gestiegenen Gaspreise auf die Strompreise auswirken. Mit dem EAG sei ein marktnaher und effizienter Ansatz gewählt worden, bekräftigte Hammer.

Jede Ersparnis sei in der derzeitigen Situation als Ersparnis anzuerkennen, so Tanja Graf (ÖVP). Sie bedankte sich bei der SPÖ für ihren Beitrag, diese Kosten heuer zu senken. Im Schnitt 42 € bis 44 € pro Haushalt für die Ökostrom-Pauschale 2022 nicht einzuheben, stelle einen klaren Beitrag zur Erleichterung dar, führte auch Alois Schroll (SPÖ) aus. Zugleich sei es ihm ein Anliegen, auf Teuerungen aufmerksam zu machen. Er appellierte an die Bundesregierung, für das Ziel, 100% Erneuerbare Energie bis 2030 zu erreichen, sei jetzt Tempo gefragt, die Rahmenbedingungen zu schaffen.

Auch Karin Doppelbauer meinte seitens der NEOS, sie unterstütze das EAG. Es stelle aus ihrer Sicht einen Mindestkompromiss dar; vor allem gelte es weiter, sich zum Thema Infrastruktur Gedanken zu machen. Darüber hinaus fehlen Doppelbauer noch entscheidende Gesetzesmaterien und Strategien, etwa zu den Themen Wasserstoff, Gaspaket und Energieeffizienz.

Die „Preistreiber“ bei den Energiekosten seien die fossilen Kraftwerke, meinte Ministerin Gewessler in Richtung Kassegger. Preisstabilität würde genau die Erzeugung erneuerbarer Energie geben. Man sei daher in Österreich auf einem „goldrichtigen Weg“, auch im Sinn von Wettbewerbsvorteilen. Zu den thematisierten Gesetzesmaterien kündigte sie an, dass dieses Jahr noch einige in Ausarbeitung bzw. in der Finalisierung seien.

FPÖ für Blackout-Gesamtstrategie

Vertagt wurde ein FPÖ-Entschließungsantrag für eine umgehende Entwicklung einer bundesweiten Blackout-Gesamtstrategie sowie für Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Gemeinden und Haushalte im Fall eines Blackouts (2125/A(E)). Das Risiko für lang andauernde, flächendeckende Stromausfälle soll den Freiheitlichen zufolge auch laut den heimischen Netzbetreibern in den kommenden Jahren steigen. Die meisten BürgerInnen Österreichs seien trotz diverser Empfehlungen jedoch noch immer nicht ausreichend auf ein Blackout vorbereitet, etwa was Wasservorräte, Notstromaggregate, Taschenlampen und Batterien betrifft. Ein ganzer Tag im Blackout würde das Land der FPÖ zufolge über eine Milliarde Euro kosten. Um derartig drastische Schäden zu verhindern, sei der Forderung zufolge „Geld in die Hand zu nehmen“ und ein geeignetes Förderpaket zu beschließen.

Während Axel Kassegger (FPÖ) ein Blackout als realistische Gefahr einschätzt, hielt Lukas Hammer (Grüne) dem entgegen, dass Österreich eines der Länder mit der größten Versorgungssicherheit weltweit sei und warnte davor, leichtfertig mit den Begrifflichkeiten umzugehen.

Aus Sicht von Alois Schroll (SPÖ) gelte es, vor allem bei der Energiewende auf Versorgungssicherheit zu achten. Angst dürfe dabei aber keine gemacht werden, vielmehr müssten Bund und Länder ihre Hausaufgaben machen. Keine aktuelle Bedrohung sieht Christoph Stark (ÖVP), wiewohl das Thema nicht neu sei. Es gebe einen klaren Auftrag, sich damit auch auf Bundesebene auseinanderzusetzen, dieser laufende Prozess sei abzuwarten. Ebensowenig ist aus Sicht von Karin Doppelbauer (NEOS) Angst zu schüren, ein Blackout-Szenario aber auch nicht vom Tisch zu wischen.

Es gebe in Österreich im Bereich Elektrizität ein ausgezeichnetes Niveau bei der Versorgungssicherheit, sagte dazu Ministerin Gewessler. Zum Umgang mit einer Strommangellage werde ein Ernstfall regelmäßig geprobt, auch zum Thema Blackout sei man mit den Szenarien ständig befasst und im Austausch mit den Stakeholdern.

NEOS für Verlegung von 110-kV-Leitungen als Erdkabel

Eine bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110-kV-Leitungen als Erdkabel verlangen die NEOS (2162/A(E)). Als Freileitungen geführte Hochspannungsleitungen stoßen demzufolge immer wieder auf Widerstand durch die betroffene Bevölkerung, da diese unter anderem das Landschaftsbild stark beeinträchtigen. Zusätzlich seien Freileitungen wesentlich anfälliger für extremes Wetter. 110-kV-Leitungen würden hierzulande aber aus Kostengründen noch regelmäßig oberirdisch geplant und errichtet. Man wolle die Zahl an Konflikten mit AnrainerInnen gering halten, wenn diese von Infrastrukturprojekten betroffenen seien, die für die Energiewende notwendig seien. Daher sei es notwendig, einen klaren, bundesweit einheitlich rechtlichen Rahmen zu schaffen, sodass Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit einer Nennspannung von 110 kV oder weniger unter entsprechenden Voraussetzungen als Erdkabel auszuführen sind, so die NEOS. Auch dieser Antrag wurde vertagt.

Die Kostenseite dürfe für Erdkabel natürlich nicht explodieren, das müsse sie aber auch nicht, rechnete Karin Doppelbauer (NEOS) vor und drängte eingehend auf Prüfung der Möglichkeit von Erdkabeln. Es passiere bereits einiges in diesem Bereich, sprach sich Tanja Graf (ÖVP) im Hinblick auf unterschiedliche Argumente für die Vertagung aus.

Beendigungsabkommen zu bilateralen Investitionsschutzverträgen

Zur Umsetzung eines EuGH-Urteils betreffend bilaterale Investitionsschiedsklauseln genehmigten die Abgeordneten einige Beendigungsabkommen zu bilateralen Abkommen Österreichs über die Förderung und den Schutz von Investitionen, und zwar mit der Tschechischen Republik (1239 d.B.), mit Rumänien (1240 d.B.), mit Bulgarien (1284 d.B.) sowie mit Estland (1285 d.B.).

Von dem EuGH-Urteil seien sämtliche in bilateralen Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthaltenen Bestimmungen zur Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit betroffen, so die Erläuterungen. Die bisher dazu vorgelegten Beendigungsabkommen betrafen die Slowakei, Kroatien, Slowenien und Malta. (Schluss Wirtschaftsausschuss) mbu

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