Schramböck: Betriebliches Testen wichtiger Baustein zur Pandemie-Bekämpfung
Wien (OTS/BMDW) – „Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie hat massiven Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie war und wird daher auch in Zukunft der Ausbau eines möglichst breitflächigen und niederschwelligen Angebots von PCR-Testungen sein. Das Programm ‚Betriebliches Testen‘ hat sich in der Praxis als gutes Instrument gezeigt, mit dem Sicherheit und Schutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den heimischen Betrieben gewährleistet werden kann“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Bis heute wurden über 7,2 Millionen Tests in den Betrieben durchgeführt. Etwa 2.900 Anträge kommen von kleineren Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Etwa 3.160 kommen von größeren Firmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das beantragte Zuschussvolumen liegt bei 72,3 Millionen Euro, ausbezahlt wurden bis heute rund 67,8 Millionen Euro. Die meisten Anträge kommen aus Wien (21,8%), gefolgt von Niederösterreich (18,2% und Oberösterreich (15,8%).
Verlängerung und Ausweitung des Betrieblichen Testens
Österreich verfügt mit dem „Betrieblichen Testen“ über ein seit rund 10 Monaten (15.02.2021) niederschwellig gestaltetes, gesetzlich verankertes Programm, das einen Anreiz für betriebliche Testungen auf SARS-CoV-2 schafft und einen Beitrag zur österreichischen Teststrategie SARS-CoV-2 des Bundes leistet. Dabei nehmen Unternehmen eine wichtige Funktion ein, indem sie in ihren Betriebsstätten Teststraßen einrichten. Durch eine Pauschalförderung von 10 Euro pro eingereichter Testung für Anschaffungs- und Durchführungskosten von Antigen- und PCR-Tests hat sich das „Betriebliche Testen“ sehr gut etabliert.
Unter den Parametern der neuen Virusmutante „Omikron“, welche im Vergleich zur Delta-Variante eine deutlich höhere Infektiosität aufweist, leistet das Testen einen noch entscheidenderen Beitrag, Infektionsketten rasch zu erkennen sowie zu durchbrechen. Eine wichtige Maßnahme ist daher der Ausbau eines möglichst breitflächigen und niederschwelligen Angebots von PCR-Testungen. Deswegen wird das laufende Förderprogramm der betrieblichen Testungen – in Ergänzung zu den bestehenden Testmöglichkeiten – erweitert. Zukünftig sollen PCR-Gurgeltests auch abseits des Betriebsgeländes, z.B. zu Hause, durchgeführt werden dürfen, der Pauschalfördersatz für PCR-Testungen wird von 10 Euro auf 15 Euro erhöht. Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen wurden bereits durch den Nationalrat beschlossen, die Richtlinie wird derzeit überarbeitet und tritt im Februar 2022 in Kraft. Das Programm wurde bis 31. März 2022 verlängert. „Generell ist eine breite Durchimpfung der Bevölkerung von oberster Priorität. Ergänzend dazu steht weiterhin der möglichst niederschwellige Zugang zu Testungen zur Verfügung. Mit dem Vormarsch der Virus-Mutation Omikron wollen wir weiterhin eine effiziente, breitflächige Nutzung von PCR-Tests ermöglichen“, so Schramböck.
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